Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Bezüge, Erstattungen, Kostenpauschalen und Mitarbeiter der früheren Bundestagsabgeordnete Petra Hinz

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Wie lange (in Tagen) war die frühere Bundestagsabgeordnete Petra Hinz Mitglied des Deutschen Bundestags und welche Bezüge, Erstattungen und Kostenpauschalen hat sie in diesem Zeitraum auf den Cent genau erhalten, und wie viele (verschiedene) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sie in diesem Zeitraum - nach Wissen der Bundestagsverwaltung - beschäftigt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
  • 0 Follower:innen
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Wie lange (in Tagen) war die frühere Bu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Bezüge, Erstattungen, Kostenpauschalen und Mitarbeiter der früheren Bundestagsabgeordnete Petra Hinz [#20186]
Datum
4. Februar 2017 11:52
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Wie lange (in Tagen) war die frühere Bundestagsabgeordnete Petra Hinz Mitglied des Deutschen Bundestags und welche Bezüge, Erstattungen und Kostenpauschalen hat sie in diesem Zeitraum auf den Cent genau erhalten, und wie viele (verschiedene) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sie in diesem Zeitraum - nach Wissen der Bundestagsverwaltung - beschäftigt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
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Deutscher Bundestag
Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2017/ Mandatsverhältnis Petra Hinz Sehr geehrter Herr Hesse, mit Ihrer E-Mail vom 4. Feb…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2017/ Mandatsverhältnis Petra Hinz
Datum
15. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hesse, mit Ihrer E-Mail vom 4. Februar bitten Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Beantwortung verschiedener Fragen zum Mandatsverhältnis der ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages Petra Hinz. Insbesondere zur Dauer der Mitgliedschaft der ehemaligen Abgeordneten, der in diesem Zeitraum geflossenen Bezüge, Erstattungen und Kostenpauschalen, sowie zur Anzahl verschiedener Mitarbeiter, die durch Frau Hinz in diesem Zeitraum - soweit der Bundestagsverwaltung bekannt - beschäftigt wurden. Hierzu kann folgendes mitgeteilt werden: Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 19.12, ist die Bundestagsverwaltung zur Auskunft nach dem IFG nur verpflichtet, soweit sich die Angaben nicht auf einzelne Abgeordnete unter Namensnennung, sondern nur auf die Gesamtheit der Abgeordneten beziehen. Ihr Antrag ist ausschließlich auf den Zugang zu personenbezogenen Daten der ehemaligen Abgeordneten Petra Hinz gerichtet. Gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 IFG dürfen personenbezogene Daten nur nach Einwilligung der betroffenen Dritten herausgegeben werden. Sowohl die Informationen über die Dauer der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestages, als auch über Bezüge, Erstattungen und Kostenpauschalen in diesem Zeitraum oder über die Beschäftigung von Mitarbeitern durch die ehemalige Abgeordnete Petra Hinz stellen personenbezogene Daten i.S.v. § 3 Abs. 1 BDSG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 19.12 ). Diese Daten stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der Mandatsausübung (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG). Da eine Einwilligung der ehemaligen Abgeordneten Petra Hinz nicht vorliegt, wäre ihr im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens im Sinne von § 8 Abs. 1 IFG innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. Sind Daten Dritter betroffen, ist der Antrag nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen. Soweit Sie die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahr ens wünschen, bitte ich daher um entsprechende Begründung Ihres Antrags. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass - soweit die ehemalige Abgeordnete Petra Hinz ihre Einwilligung nicht erteilt - der Zugang zu den gewünschten Informationen nicht gewährt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie höflichst an meinen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Bezüge, Erstattung…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Bezüge, Erstattungen, Kostenpauschalen und Mitarbeiter der früheren Bundestagsabgeordnete Petra Hinz [#20186]
Datum
28. Februar 2017 18:56
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie höflichst an meinen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Bezüge, Erstattungen, Kostenpauschalen und Mitarbeiter der früheren Bundestagsabgeordnete Petra Hinz vom 4. Februar 2017 erinnern. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Sachstand mit und wann ich mit einer entsprechenden Beantwortung meiner Fragen rechnen kann. Ebenfalls möchte ich Sie zudem daran erinnern, dass der Informationszugang nach dem IFG innerhalb eines Monats erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Bezüge, Erstattun…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Bezüge, Erstattungen, Kostenpauschalen und Mitarbeiter der früheren Bundestagsabgeordnete Petra Hinz [#20186]
Datum
1. Juni 2017 19:14
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Bezüge, Erstattungen, Kostenpauschalen und Mitarbeiter der früheren Bundestagsabgeordnete Petra Hinz“ vom 04.02.2017 (#20186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 84 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Pascal Hesse Anfragenr: 20186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Hesse phesMEDIA - Redaktions- und Recherchebüro für investigativen Journalismus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-MAIL <<E-Mail-Adresse>>
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Bezüge, Erstattungen, Kostenpauschalen und Mitarbeiter der früheren Bundestagsabgeordnete Petra Hinz“ [#20186]
Datum
15. Februar 2018 17:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20186 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Auskunftspflicht nach dem IFG/UIG/VIG vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Pascal Hesse Anfragenr: 20186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-736/001 II#0579 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Bezüge, Erstattungen, Kostenpauschalen und Mitarbeiter der früheren Bundestagsabgeordnete Petra Hinz= AB [#20186] # 15-736/001 II#0579
Datum
19. März 2018 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
577,9 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-736/001 II#0579 Sehr geehrter Herr Hesse, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen