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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, ermessenslenkende Weisung Lübeck, für die Erstattung von Reisekosten nach § 309 Ab. 4 SGB III festgelegt ist

die ermessenslenkende Weisung Lübeck, in der die Bagatellgrenze für die Erstattung von Reisekosten nach § 309 Ab. 4 SGB III festgelt ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2017
  • Frist
    23. Mai 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die ermessenslenken…
An Agentur für Arbeit Lübeck Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, ermessenslenkende Weisung Lübeck, für die Erstattung von Reisekosten nach § 309 Ab. 4 SGB III festgelegt ist [#21114]
Datum
20. April 2017 13:06
An
Agentur für Arbeit Lübeck
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die ermessenslenkende Weisung Lübeck, in der die Bagatellgrenze für die Erstattung von Reisekosten nach § 309 Ab. 4 SGB III festgelt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Lübeck
Ihre E-Mail vom 20.04.2017 um 13:09 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht.…
Von
Agentur für Arbeit Lübeck
Betreff
Ihre E-Mail vom 20.04.2017 um 13:09 Uhr
Datum
24. April 2017 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht. Ihr Anliegen wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und wird dort weiter bearbeitet. Sie erhalten in Kürze schriftlich oder telefonisch Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Lübeck
Eingangsbestätigung Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre E-Mail vom 20.04.2017 mit dem Betreff: "Antrag nac…
Von
Agentur für Arbeit Lübeck
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
25. April 2017 13:08
Status
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre E-Mail vom 20.04.2017 mit dem Betreff: "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, ermessenslenkende Weisung Lübeck, für die Erstattung von Reisekosten nach § 309 Ab. 4 SGB III festgelegt ist [#21114]" ist bei mir eingegangen. Ich habe Ihre E-Mail zur Prüfung an meine Vorgesetzte weitergeleitet. Eine Rückmeldung folgt. Mit freundlichen Grüßen

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Agentur für Arbeit Lübeck
Interne Weisungen Reisekosten §309 (4) SGB III
Von
Agentur für Arbeit Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Interne Weisungen Reisekosten §309 (4) SGB III
Datum
26. April 2017
Status
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.