Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Handbücher/Dienstanweisungen zur Fahrkartenkontrolle im FV

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

Handbücher, Arbeits-/Dienstanweisungen und ähnliche Dokumente, in welche Zugbegleiter im FV nachschlagen können, ob eine Fahrkarte gültig ist (insb. Tickets aus anderen Ländern).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juli 2017
  • Frist
    22. August 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Handbücher, Arbeits…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Handbücher/Dienstanweisungen zur Fahrkartenkontrolle im FV [#24007]
Datum
21. Juli 2017 17:55
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Handbücher, Arbeits-/Dienstanweisungen und ähnliche Dokumente, in welche Zugbegleiter im FV nachschlagen können, ob eine Fahrkarte gültig ist (insb. Tickets aus anderen Ländern).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Rückertstraße 7, 97072 Würzburg
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-82164994232 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnel…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Handbücher/Dienstanweisungen zur Fahrkartenkontrolle im FV [#24007]
Datum
21. Juli 2017 17:59
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer: 1-82164994232 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Handbücher/Dienstan…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Handbücher/Dienstanweisungen zur Fahrkartenkontrolle im FV [#24007]
Datum
29. August 2017 21:19
An
Deutsche Bahn AG
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Handbücher/Dienstanweisungen zur Fahrkartenkontrolle im FV“ vom 21.07.2017 (#24007) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Rückertstraße 7, 97072 Würzburg
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-85566753769 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnel…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: RE: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Handbücher/Dienstanweisungen zur Fahrkartenkontrolle im FV [#24007]
Datum
29. August 2017 21:20
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer: 1-85566753769 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Zwischennachricht - Bitte entschuldigen Sie die Wartezeit Ihre Nachricht vom: 29. August 2017Unser Zeichen: 1-8556…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Zwischennachricht - Bitte entschuldigen Sie die Wartezeit
Datum
1. September 2017 17:51
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 29. August 2017Unser Zeichen: 1-85566753769 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundendialog der Deutschen Bahn.Zurzeit erreichen uns außergewöhnlich viele Kundenanliegen. Ursachen hierfür sind die Auswirkungen zahlreicher Unwetter und insbesondere die Streckensperrung im Rheintal.Die schriftliche Beantwortung Ihres Anliegens wird leider länger dauern als gewöhnlich. Dafür bitten wir Sie um Entschuldigung.Wir geben Ihnen so schnell wie möglich eine Rückmeldung.Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihre Nachricht vom: 21. Juli 2017Unser Zeichen: 1-82164994232 Sehr …
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. September 2017 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom: 21. Juli 2017Unser Zeichen: 1-82164994232 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail.In den zurückliegenden Wochen haben wir sehr viele Zuschriften erhalten. Deshalb können wir erst jetzt auf Ihre E-Mail reagieren. Für die späte Antwort bitten wir um Entschuldigung. Die Deutsche Bahn AG und auch die DB Fernverkehr AG sind keine Behörden, sondern als Aktiengesellschaften juristische Personen des Privatrechts. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) findet somit keine Anwendung. Ihren Anspruch auf Zugang zu Informationen leiten Sie auch aus § 3 UIG ab, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Eine solche Betroffenheit der von Ihnen erbetenen Information vermögen wir nicht zu erkennen. Die von Ihnen erbetene Liste von Handbüchern, Arbeits- oder Dienstanweisungen zur Fahrkartenprüfung stellt unseres Erachtens keine Umweltinformation gem. § 2 Abs. 3 UIG dar, so dass ein Anspruch auf Informationszugang nach dem UIG nicht besteht. Zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Seit der Neuordnung des Eisenbahnwesens im Jahr 1994 überwacht das EBA als Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Postadresse ist Eisenbahn-BundesamtHeinemannstraße 653175 Bonn Wir danken für Ihr Interesse an der Bahn. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Handbücher/Dienstanweisungen zur Fahrkartenkontrolle im FV“ [#24007]
Datum
11. September 2017 08:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24007 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Deutsche Bahn AG zwar ein privatrechtliches Unternehmen ist, sich jedoch im vollständigen Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-710/001 II#0617 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Handbücher/Dienstanweisungen zur Fahrkartenkontrolle im FV« [#24007] # 15-710/001 II#0617
Datum
26. September 2017 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
57,5 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-710/001 II#0617 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen mein Schreiben zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundl…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Handbücher/Dienstanweisungen zur Fahrkartenkontrolle im FV« [#24007] # 15-710/001 II#0617
Datum
27. September 2017 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
99,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen mein Schreiben zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen