Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern

Aufgeschlüsselt nach den Bundesländern Teilnehmende am Deutsch-Test für Zugewanderte (DTZ) der Jahre 2012 bis einschließlich 2018, jeweils erstes und zweites Halbjahr, nach Prüfungsergebnissen:
B1-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl
A2-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl
unter A2-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • 0 Follower:innen
Maximilian Schuster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgeschlüsselt …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Maximilian Schuster
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern [#62965]
Datum
27. März 2019 09:24
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgeschlüsselt nach den Bundesländern Teilnehmende am Deutsch-Test für Zugewanderte (DTZ) der Jahre 2012 bis einschließlich 2018, jeweils erstes und zweites Halbjahr, nach Prüfungsergebnissen: B1-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl A2-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl unter A2-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schuster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schuster
Maximilian Schuster
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teiln…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Maximilian Schuster
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern [#62965]
Datum
1. Mai 2019 10:40
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern“ vom 27.03.2019 (#62965) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schuster Anfragenr: 62965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Schuster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Schuster, Ihre Anfrage ist nach meinen Unterlagen hier nicht eingegangen. Könnten Sie mir dies…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern [#62965]
Datum
2. Mai 2019 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schuster, Ihre Anfrage ist nach meinen Unterlagen hier nicht eingegangen. Könnten Sie mir diese noch einmal übersenden? Wir bemühen uns dann um schnellstmögliche Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Schuster
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Damit Sie sich meiner ursprünglichen Anfrage …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Maximilian Schuster
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern [#62965]
Datum
2. Mai 2019 18:20
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Damit Sie sich meiner ursprünglichen Anfrage annehmen können, senden ich Ihnen nochmals den Text meiner Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern“ vom 27.03.2019 (#62965): " Von Maximilian Schuster Betreff Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern [#62965] Datum 27. März 2019 09:24 An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Status Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet. Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgeschlüsselt nach den Bundesländern Teilnehmende am Deutsch-Test für Zugewanderte (DTZ) der Jahre 2012 bis einschließlich 2018, jeweils erstes und zweites Halbjahr, nach Prüfungsergebnissen: B1-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl A2-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl unter A2-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schuster <<E-Mail-Adresse>> " Ich bitte um die zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schuster Anfragenr: 62965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Schuster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Schuster, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage im Rahmen des IFG/UIG/VIG. Ihr Antrag wird …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern [#62965]
Datum
7. Mai 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schuster, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage im Rahmen des IFG/UIG/VIG. Ihr Antrag wird bei uns mit der Verfahrenskennziffer 794-2019 geführt. Nach erfolgter Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie weitere Nachricht zum Sachstand. Wir bitten bis dahin um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Schuster, herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt veröffentlicht vierteljährlich umfan…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: 794_IFG_Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern [#62965]
Datum
13. Juni 2019 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schuster, herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt veröffentlicht vierteljährlich umfangreiche Statistiken zu Integrationskursen, die auch die von Ihnen gewünschten Daten zu den Abschlüssen des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ) enthalten. Sie finden diese Statistiken unter folgendem Link: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/InGe/inge-node.html Gerne fügen wir Ihnen die von Ihnen erfragten älteren Statistiken als PDF-Dokumente bei. Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Maximilian Schuster
Sehr geehrte<< Anrede >> bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Maximilian Schuster
Betreff
AW: 794_IFG_Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern [#62965]
Datum
19. Juni 2019 15:51
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern“ vom 27.03.2019 (#62965) bedanke ich mich für Ihre Nachricht. Die von Ihnen beigefügten Anlagen "Bericht zur Integrationsgeschäftsstatistik" aus den Jahren 2012 - 2018 eignen sich allerdings nicht zur Beantwortung meiner Anfrage. Ich bat um folgende Information: Aufgeschlüsselt nach den Bundesländern Teilnehmende am Deutsch-Test für Zugewanderte (DTZ) der Jahre 2012 bis einschließlich 2018, jeweils erstes und zweites Halbjahr, nach Prüfungsergebnissen: B1-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl A2-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl unter A2-Niveau - Anteil in % und Absolutanzahl Aus den mir von Ihnen zugegangenen und darüber hinaus seit längerem im Internet veröffentlichten Berichten kann die erbetene Information nicht entnommen werden, da die fraglichen Daten auf das gesamte Bundesgebiet zusammengefasst sind (siehe dazu beispielhaft Abb. 9 sowie Tabellen 12 bis 16 des Berichts für das Jahr 2018, Stand: 31.03.19). Die erbetene Aufschlüsselung nach Bundesländern ist nicht erfolgt. Da das BAMF andere Daten nach Bundesländern in demselben Berichtswerk aufschlüsselt und über direkte Kontroll- und Meldemechanismen in Bezug auf die vor Ort die Kurse umsetzenden Träger verfügt, dürften die angefragten Informationen beim BAMF vorliegen und u.a. als Grundlage für die vorgelegten Statistiken dienen. Ihre Nachricht an mich ist daher nicht zur Beantwortung meiner Anfrage geeignet und ich bitte Sie hiermit um erneute Prüfung und Zusendung der angefragten Daten innerhalb der gesetzlichen Fristen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein bitte ich um einen Bescheid, aus dem die Hinderungsgründe abschließend hervorgehen. Weitere, auch rechtliche, Schritte zur Durchsetzung meines Anspruchs nach dem IFG behalte ich mir vor. Abschließend bitte ich umgehend um die Zusendung einer Eingangsbestätigung zu diesem Schreiben. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schuster Anfragenr: 62965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Schuster, ich beziehe mich auf Ihre Nachricht vom 19.06.2019. Anbei stellen wir Ihnen die ange…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: 794_IFG_Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, hier: Teilnehmende am DTZ nach Bundesländern [#62965]
Datum
15. Juli 2019 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schuster, ich beziehe mich auf Ihre Nachricht vom 19.06.2019. Anbei stellen wir Ihnen die angeforderten Informationen zur Verfügung. Die Zusammenstellung der angeforderten Zahlen war mit einem gewissen Zeit- und Personenaufwand verbunden, gleichwohl wird - im Sinne der Transparenz behördlichen Verwaltungshandelns - für die aktuelle Zurverfügungstellung der Informationen auf eine Kostenerhebung verzichtet. Auf eine mögliche Kostenerhebung nach der IFGGebV bei künftig erforderlichen Zusammenstellungen und Auswertungen möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich hinweisen. Der DTZ ist eine nach bundesweit einheitlichen Standards durchgeführte Prüfung. Die Ergebnisse sind im Wesentlichen durch die Zusammensetzung der Kursgruppe und der Vorbildung sowie sprachlichen Nähe/Distanz der Teilnehmenden geprägt. Bundeslandspezifische Einflussfaktoren gibt es hingegen nicht. Daher lässt eine Abweichung der Ergebnisse in einem Bundesland keinerlei Rückschlüsse positiver oder negativer Art auf die Qualität der Träger oder etwaige landespolitische Besonderheiten zu. Aus diesem Grund weist das Bundesamt in seiner veröffentlichten Statistik zu Integrationskursen die Ergebnisse bewusst nur auf Bundesebene aus. Die in der anliegenden Tabelle ausgewiesenen Quoten sind kursartübergreifend, d.h. es sind insbesondere auch die Ergebnisse aus Alphabetisierungskursen enthalten. Das zu erreichende Ziel-Sprachniveau im Alphabetisierungskurs liegt jedoch nicht bei B1. Herzliche Grüße,

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