Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne

- Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Standort-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums
- Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Tourismus-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums

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  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Gesamtkoste…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne [#186803]
Datum
15. Mai 2020 18:00
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Standort-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums - Die Gesamtkosten für die Entwicklung und Durchführung der aktuellsten Tourismus-Marketingkampagne für die Stadt inklusive Slogan mit Angabe des Start- und, falls bekannt, geplanten Enddatums
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 186803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186803
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Kosten der Standort- und Tourismus-Marketingkampagne [#186803]
Datum
19. Mai 2020 09:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen