Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Kosten Vorratsdatenspeicherung

Anfrage an: Bundesrechnungshof

- Informationen, wie viel die geplante Vorratsdatenspeicherung kosten wird (Einführung)
- Informationen auf welche Höhe die laufenden Kosten geschätzt werden.

Falls es dazu keine Zahlen gibt, bitte ich um die Auflistung der Kosten, die in der Zeit entstanden sind, als die VDS das erste mal eingeführt wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2015
  • Frist
    27. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
Jürgen Knev
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen,…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Jürgen Knev
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Kosten Vorratsdatenspeicherung [#9507]
Datum
22. April 2015 20:43
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen, wie viel die geplante Vorratsdatenspeicherung kosten wird (Einführung) - Informationen auf welche Höhe die laufenden Kosten geschätzt werden. Falls es dazu keine Zahlen gibt, bitte ich um die Auflistung der Kosten, die in der Zeit entstanden sind, als die VDS das erste mal eingeführt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jürgen Knev <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Knev

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Bundesrechnungshof
Sehr geehrter Herr Knev, ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 22. April 2015 über www.fragdenstaat.d…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Kosten Vorratsdatenspeicherung [#9507]: Knev
Datum
7. Mai 2015 11:29
Status
Sehr geehrter Herr Knev, ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 22. April 2015 über www.fragdenstaat.de, in der Sie den Bundesrechnungshof unter Berufung auf das IFG um nachfolgende Informationen bitten: "- Informationen, wie viel die geplante Vorratsdatenspeicherung kosten wird (Einführung) - Informationen auf welche Höhe die laufenden Kosten geschätzt werden." oder - "Auflistung der Kosten, die in der Zeit entstanden sind, als die VDS das erste mal eingeführt wurde." Zu Ihren Fragen kann ich leider keine Auskunft geben, weil dem Bundesrechnungshof die angefragten Informationen nicht vorliegen. Ich empfehle Ihnen sich an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder an das Bundesministerium des Innern zu wenden. Mit freundlichen Grüßen