Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Termine der kommenden Sitzungen des Kabinettsausschusses Klimaschutz (Klimakabinett)

Anfrage an: Bundeskanzleramt

die Termine gepanten Termine der Sitzungen des Kabinettsausschusses Klimaschutz ("Klimakabinett).

StS Seibert hat in der Regierungspressekonferenz vom 10. April 2019 bekannt gegeben, dass der Kabinettsausschuss Klimaschutz bereits die Termine für weitere Sitzungen in den Monaten Mai, Juli und August 2019 festgelegt hat. Bitte teilen Sie mir mit, für welche Tage genau diese Sitzungen geplant sind. Sollten bereits die Termine für weitere Sitzungen geplant sein, so teilen Sie mir diese bitte auch mit.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    18. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Termine gepa…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Termine der kommenden Sitzungen des Kabinettsausschusses Klimaschutz (Klimakabinett) [#132084]
Datum
18. April 2019 20:22
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Termine gepanten Termine der Sitzungen des Kabinettsausschusses Klimaschutz ("Klimakabinett). StS Seibert hat in der Regierungspressekonferenz vom 10. April 2019 bekannt gegeben, dass der Kabinettsausschuss Klimaschutz bereits die Termine für weitere Sitzungen in den Monaten Mai, Juli und August 2019 festgelegt hat. Bitte teilen Sie mir mit, für welche Tage genau diese Sitzungen geplant sind. Sollten bereits die Termine für weitere Sitzungen geplant sein, so teilen Sie mir diese bitte auch mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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