Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Zahlung von Übergangsgelden an ehemalige Mandatsträger in 2016 / 2017

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem 'Wallstreet Journal' konnte ich unter Berufung auf die Zeitung 'Bild' entnehmen, dass der frühere Präsident des Europäischen Parlaments, Herr Martin Schulz, auf sein Übergangsgeld als ehemaliger EU-Abgeordneter verzichtet (siehe: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/9289210-martin-schulz-martin-schulz-verzichtet-uebergangsgeld-eu-parlament). Der Berichterstattung nach sei die Bundestagsverwaltung für derartige Mandatsangelegenheiten zuständig. Ich möchte Sie bitten mir folgende Frage zu beantworten:

1. Wie viele ehemalige Mandatsträger erhalten, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Parlamenten, Ihres Wissens nach aktuell Übergangsgelder und von wem?
a) Dazu: Um wieviele und welche ehemaligen Mandatsträger handelt es sich dabei?
b) Dazu: Welche Summen wurden im Kalenderjahr 2015 und 2016 insgesamt ausgezahlt?
c) Dazu: Welche Summen wurden im Kalenderjahr 2015 und 2016 insgesamt an welche Person ausgezahlt?
d) Dazu: Welche Summen wurden im Monat November 2016, Dezember 2016 und Januar 2017 ausgezahlt?
e) Dazu: Welche Summen wurden im Monat November 2016, Dezember 2016 und Januar 2017 an welche Person ausgezahlt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
  • 0 Follower:innen
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, dem 'Wallstreet Journal' konnte ich unter Berufung auf die Zeitung …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Zahlung von Übergangsgelden an ehemalige Mandatsträger in 2016 / 2017 [#20190]
Datum
4. Februar 2017 12:29
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, dem 'Wallstreet Journal' konnte ich unter Berufung auf die Zeitung 'Bild' entnehmen, dass der frühere Präsident des Europäischen Parlaments, Herr Martin Schulz, auf sein Übergangsgeld als ehemaliger EU-Abgeordneter verzichtet (siehe: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/9289210-martin-schulz-martin-schulz-verzichtet-uebergangsgeld-eu-parlament). Der Berichterstattung nach sei die Bundestagsverwaltung für derartige Mandatsangelegenheiten zuständig. Ich möchte Sie bitten mir folgende Frage zu beantworten: 1. Wie viele ehemalige Mandatsträger erhalten, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Parlamenten, Ihres Wissens nach aktuell Übergangsgelder und von wem? a) Dazu: Um wieviele und welche ehemaligen Mandatsträger handelt es sich dabei? b) Dazu: Welche Summen wurden im Kalenderjahr 2015 und 2016 insgesamt ausgezahlt? c) Dazu: Welche Summen wurden im Kalenderjahr 2015 und 2016 insgesamt an welche Person ausgezahlt? d) Dazu: Welche Summen wurden im Monat November 2016, Dezember 2016 und Januar 2017 ausgezahlt? e) Dazu: Welche Summen wurden im Monat November 2016, Dezember 2016 und Januar 2017 an welche Person ausgezahlt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
<< Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2017/ Übergangsgelder Sehr geehrter Herr Hesse, mit Ihrer Email vom 4. Februar 2017 bitt…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2017/ Übergangsgelder
Datum
17. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hesse, mit Ihrer Email vom 4. Februar 2017 bitten Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Beantwortung verschiedener Fragen zu Übergangsgeldern ehemaliger Mandatsträger. Ihr Antrag ist eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie höflichst an meinen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Zahlung von Überga…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Zahlung von Übergangsgelden an ehemalige Mandatsträger in 2016 / 2017 [#20190]
Datum
28. Februar 2017 18:46
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie höflichst an meinen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Zahlung von Übergangsgelden an ehemalige Mandatsträger in 2016 / 2017 vom 4. Februar 2017 erinnern. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Sachstand mit und wann ich mit einer entsprechenden Beantwortung meiner Fragen rechnen kann. Ebenfalls möchte ich Sie zudem daran erinnern, dass der Informationszugang nach dem IFG innerhalb eines Monats erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2017/ Übergangsgeld MdB Hinz Sehr geehrter Herr Hesse, mit Ihrer E-Mail vom 4. Februar b…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2017/ Übergangsgeld MdB Hinz
Datum
7. März 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hesse, mit Ihrer E-Mail vom 4. Februar bitten Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Beantwortung von Fragen zur Höhe und Inanspruchnahme eines etwaigen Übergangsgeldes der ehemaligen Abgeordneten Petra Hinz. Hierzu kann folgendes mitgeteilt werden: Die Höhe des Übergangsgeldes ist in § 18 Abs. 1 Abgeordnetengesetz (AbgG) geregelt. Hiernach erhält ein ausscheidendes Mitglied mit einer Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr Übergangsgeld, das in Höhe der Abgeordnetenentschädigung nach § 11 Abs. 1 AbgG für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat geleistet wird, höchstens jedoch 18 Monate lang. Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 19.12 ist die Bundestagsverwaltung zur Auskunft nach dem IFG nur verpflichtet, soweit sich die Angaben nicht auf einzelne Abgeordnete unter Namensnennung, sondern nur auf die Gesamtheit der Abgeordneten beziehen. Ihr Antrag zur Inanspruchnahme von Übergangsgeld ist ausschließlich auf den Zugang zu personenbezogenen Daten der ehemaligen Abgeordneten Petra Hinz gerichtet. Gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 IFG dürfen personenbezogene Daten nur nach Einwilligung der betroffenen Dritten herausgegeben werden. Die Informationen zur Inanspruchnahme von Übergangsgeld stellen personenbezogene Daten i.S.v. § 3 Abs. 1 BDSG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 19.12 ). Diese Daten stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der Mandatsausübung (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG). Da eine Einwilligung der ehemaligen Abgeordneten Petra Hinz nicht vorliegt, wäre ihr im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens im Sinne von § 8 Abs. 1 IFG innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. Sind Daten Dritter betroffen, ist der Antrag nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass - soweit die ehemalige Abgeordnete Petra Hinz ihre Einwilligung nicht erteilt - der Zugang zu dieser Information nicht gewährt werden kann. Die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren hätte einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge und ist damit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Für Anfragen, deren Bearbeitung mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Die Gebühren werden nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFG GebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Auf der Grundlage des § 10 IFG i.V.m. §§ 1, 2 IFGGebV und der Anlage 1 Teil A, 1.3 zu § 1 Abs. 1 IFGGebV würden hinsichtlich Ihrer Anträge für einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes Gebühren in Höhe von 30 Euro je Stunde, des gehobenen Dienstes Gebühren in Höhe von 45 Euro je Stunde und für einen Mitarbeiter des höheren Dienstes in Höhe von 60 Euro je Stunde anfallen. Zur weiteren Bearbeitung bitten wir Sie um Begründung Ihres Antrags im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG sowie um Mitteilung, ob Sie angesichts der Kosten an Ihrem Informationsbegehren festhalten. Sollten wir bis zum 31. März 2017 keine weitere Stellungnahme erhalten, werden wir das Verwaltungsverfahren einstellen. Mit freundlichen Grüßen

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Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2017/ Übergangsgeld MdB Hinz [#20190] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informati…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2017/ Übergangsgeld MdB Hinz [#20190]
Datum
1. Juni 2017 19:07
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Zahlung von Übergangsgelden an ehemalige Mandatsträger in 2016 / 2017“ vom 04.02.2017 (#20190) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 84 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Pascal Hesse Anfragenr: 20190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Hesse phesMEDIA - Redaktions- und Recherchebüro für investigativen Journalismus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-MAIL <<E-Mail-Adresse>>