Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Zahlung von Übergangsgelden an ehemalige Mandatsträger in 2016 / 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
dem 'Wallstreet Journal' konnte ich unter Berufung auf die Zeitung 'Bild' entnehmen, dass der frühere Präsident des Europäischen Parlaments, Herr Martin Schulz, auf sein Übergangsgeld als ehemaliger EU-Abgeordneter verzichtet (siehe: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/9289210-martin-schulz-martin-schulz-verzichtet-uebergangsgeld-eu-parlament). Der Berichterstattung nach sei die Bundestagsverwaltung für derartige Mandatsangelegenheiten zuständig. Ich möchte Sie bitten mir folgende Frage zu beantworten:
1. Wie viele ehemalige Mandatsträger erhalten, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Parlamenten, Ihres Wissens nach aktuell Übergangsgelder und von wem?
a) Dazu: Um wieviele und welche ehemaligen Mandatsträger handelt es sich dabei?
b) Dazu: Welche Summen wurden im Kalenderjahr 2015 und 2016 insgesamt ausgezahlt?
c) Dazu: Welche Summen wurden im Kalenderjahr 2015 und 2016 insgesamt an welche Person ausgezahlt?
d) Dazu: Welche Summen wurden im Monat November 2016, Dezember 2016 und Januar 2017 ausgezahlt?
e) Dazu: Welche Summen wurden im Monat November 2016, Dezember 2016 und Januar 2017 an welche Person ausgezahlt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. Februar 2017
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10. März 2017
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