Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Lokalpresse war 2018 zu entnehmen, dass es eine PFC Problematik am Taktischen Luftwaffengeschwader 74 gibt. Konkret sind Verunreinigungen des Grundwassers und der Böden nachgewiesen worden. Auslöser waren Löschmittel der Flughafenfeuerwehr. Siehe auch: https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Gefaehrliche-Chemikalien-im-Grundwasser-in-der-Region-id52010716.html

Bitte senden Sie mir *alle* Ihnen vorliegenden Umweltdaten zu der geschilderten PFC Problematik in Bezug auf das Taktische Luftwaffengeschwader 74 zu.
Insbesondere, begehre ich die Ihnen vorliegenden oder von Ihnen beauftragten Wassergutachten von Grundwasser und Brunnen, sowie etwaige erstellte Lagekarten mit Kontaminationsgrad.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie Art. 3 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 des Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG/ § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in Der Lokalpresse war 2018 zu entnehmen, dass es e…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
25. Januar 2021 20:38
An
TAKTISCHES LUFTWAFFENGESCHWADER 74
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in Der Lokalpresse war 2018 zu entnehmen, dass es eine PFC Problematik am Taktischen Luftwaffengeschwader 74 gibt. Konkret sind Verunreinigungen des Grundwassers und der Böden nachgewiesen worden. Auslöser waren Löschmittel der Flughafenfeuerwehr. Siehe auch: https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Gefaehrliche-Chemikalien-im-Grundwasser-in-der-Region-id52010716.html Bitte senden Sie mir *alle* Ihnen vorliegenden Umweltdaten zu der geschilderten PFC Problematik in Bezug auf das Taktische Luftwaffengeschwader 74 zu. Insbesondere, begehre ich die Ihnen vorliegenden oder von Ihnen beauftragten Wassergutachten von Grundwasser und Brunnen, sowie etwaige erstellte Lagekarten mit Kontaminationsgrad. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie Art. 3 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 des Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG/ § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209599/
TAKTISCHES LUFTWAFFENGESCHWADER 74
Sehr geehrteAntragsteller/in leider können wir Ihnen keine Auskunft darüber geben. Ein Gutachten zum Thema PFC k…
Von
TAKTISCHES LUFTWAFFENGESCHWADER 74
Betreff
Antwort: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
26. Januar 2021 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider können wir Ihnen keine Auskunft darüber geben. Ein Gutachten zum Thema PFC können Sie beim Landratsamt Neuburg Schrobenhausen abrufen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte die Gründe darlegen, weswegen Sie keine Auskunft geben möchten?…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
26. Januar 2021 13:36
An
TAKTISCHES LUFTWAFFENGESCHWADER 74
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte die Gründe darlegen, weswegen Sie keine Auskunft geben möchten? Ausschlussgründe sind nicht ersichtlich. Es liegt ausserdem ein öffentliches Interesse vor, da die Verunreinigung durch PFC negative Auswirkungen auf Grundwasser, Boden, Brunnen und somit Lebensmittel hat. Ich habe bei Ihnen nach allen zur PFC Problematik vorliegenden Umweltinformationen gebeten. Bitte kommen Sie meiner Anfrage nach. Falls Sie nicht zuständig sind, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Stelle weiter und unterrichten mich über die Weiterleitung. Alternativ können Sie mir die zuständige Stelle nennen. Im Zweifelsfall stimmen Sie sich bitte mit dem Kommodore Ihres Standortes ab, wie weiter zu verfahren ist, damit meinem Anspruch auf Information abgeholfen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209599/
TAKTISCHES LUFTWAFFENGESCHWADER 74
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Bundesamt für Infrastruktur, Umwelts…
Von
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Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
3. Februar 2021 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr weitergeleitet. Aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage und den damit verbundenen Prüferfordernissen (Abfrage aller Referate, die Informationen haben können, deren Prüfung und ggf. Zusammentragung der Informationen, Prüfung auf Herausgabehindernisse, insbesondere Datenschutz, militärische Sicherheit unter etwaiger Beteiligung Dritter) werden voraussichtlich Gebühren nach § 12 Abs. 1 UIG erhoben werden müssen. Die Höhe richtet sich nach dem personellen und zeitlichen Aufwand. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Teilen Sie mir bitte die Höhe der zu erwart…
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Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
3. Februar 2021 15:31
An
TAKTISCHES LUFTWAFFENGESCHWADER 74
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Teilen Sie mir bitte die Höhe der zu erwartenden Gebühren mit? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209599/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
TAKTISCHES LUFTWAFFENGESCHWADER 74
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie Ihre Anfrage nicht spezifiziert haben, ist eine genaue Angabe der Gebühren, …
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Betreff
Antwort: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
10. Februar 2021 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie Ihre Anfrage nicht spezifiziert haben, ist eine genaue Angabe der Gebühren, die auf Sie zukommen nicht möglich. Voraussichtlich werden ca. 430,- Euro fällig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Ich grenze meine Anfrage wie folgt …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
11. Februar 2021 12:07
An
TAKTISCHES LUFTWAFFENGESCHWADER 74
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Ich grenze meine Anfrage wie folgt ein: Die Ihnen vorliegenden oder von Ihnen beauftragten Wasser- und Brunnengutachten um den Standort Luftwaffengeschwader 74, also im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, sowie etwaige erstellte Lagekarten mit Kontaminationsgrad. Die einzige relevante Dienststelle die diese Daten hat, dürfte das benannten Luftwaffengeschwader sein. Ich gehe davon aus, dass diese Eingrenzung die zu erwartenden Gebühren deutlich reduziert. In §12(2) UIG ist geregelt, dass die Gebühren so zu bemessen sind, dass der Informationsanspruch nach § 3 Abs. 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann. Ich begehre lediglich Wasser- und Brunnengutachten, die in der Zusammenarbeit mit dem örtlichem Landratsamt im einfachen Zugriff sein werden. Es handelt sich meiner Meinung um eine einfache Auskunft, die Gebührenfrei sein müsste. Selbst wenn man unterstellt, dass keine einfache Auskunft vorliegt, müsste sich die Gebühr in der unteren Hälfte der 250€ bewegen, die bei der Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft maximal anzusetzen wären. Die UIGGebV § 2 sieht vor, dass von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn dies im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist. Es gab weitreichende Presseberichterstattung über PFC und die Trinkwasser- sowie Brunnengefährdung. Auch gibt es besonders hart getroffene Gemeinden, die teils das Brunnenwasser nicht mehr zum Bewässern der eigenen Gärten verwenden dürfen. Auch der Landrat lässt sich in der Zeitung zitieren "Das Grundwasser geht alle an" [28.8.2018, Augsburger allgemeine, Gefährliche Chemikalien im Grundwasser in der Region] Bitte prüfen Sie eine mögliche Gebührenbefreiung oder Reduzierung aufgrund des Vorlieges von öffentlichem Interesse. Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 209599 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinfo…
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AW: Antwort: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
17. März 2021 21:21
An
TAKTISCHES LUFTWAFFENGESCHWADER 74
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC“ vom 25.01.2021 (#209599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209599/
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Sehr Antragsteller/in die von Ihnen geforderten Unterlagen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur in Papi…
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Betreff
Antwort: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
31. März 2021 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen geforderten Unterlagen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur in Papierform übersandt werden. Es handelt sich um Berichte mit Anlagen in einem Umfang von ca. 1.530 Seiten bei denen umfangreiche Schwärzungen personenbezogener Daten vorgenommen werden mussten. Hierfür fallen Gebühren und Auslagen in Höhe von 326,30 Euro an. Bitte teilen Sie mir Ihre Postanschrift mit, damit ich Ihnen den Bescheid und die die Unterlagen zusenden kann. Die lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. meine Postanschrift lautet: Antragsteller/in An…
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AW: Antwort: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
31. März 2021 13:33
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. meine Postanschrift lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Ich nehme zur Kenntnis, dass die Gebühren durch die Anfrageeingrenzung gesunken sind. Dennoch möchte ich möchte Sie nochmals bitten, eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung zu prüfen, Sie hatten sich diesbezüglich nicht geäußert. Die UIGGebV § 2 sieht vor, dass von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn dies im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist. Das öffentliche Interesse ist meiner Ansicht nach gegeben. Seit Jahren finden sich regelmäßig Presseberichte zur PFC Problematik in Verbindung mit dem TaktLwG74. Hier beispielhaft Artikel aus der jüngeren Vergangenheit. https://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Huehner-Eier-mit-PFC-belastet;art1763,4750036 https://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/SPD-kritisiert-PFC-Aufarbeitung;art1763,4750337 https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Alarmierende-Studie;art599,4621597 Sogar eine Bürgerinitiative hat sich gegründet, mit Presearchiv der letzen Jahre. https://pfc-manching.de/pressearchiv/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209599/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr Antragsteller/in anhängend übersende ich Ihnen den Link unter dem die von Ihnen gewünschten Gutachten jetzt…
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Betreff
Antwort: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/BayUIG - Umweltinformationen bezugnehmend auf PFC [#209599]
Datum
19. Mai 2021 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anhängend übersende ich Ihnen den Link unter dem die von Ihnen gewünschten Gutachten jetzt veröffentlicht sind. Es fallen keine Kosten für Sie an. Die lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/aktuelles/schwerpunktthemen/per-und-polyfluorierte-chemikalien-kurz-pfc Mit freundlichen Grüßen

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