Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Eine Kostenaufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Schülervertretung am Städtischen Stiftsgymnasium Xanten im laufenden und vorherigen Schuljahr, nach Möglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betätigungen.

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  • Datum
    14. Dezember 2018
  • Frist
    15. Januar 2019
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Hendrik Oenings
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für den Kreis Wesel Details
Von
Hendrik Oenings
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#35193]
Datum
14. Dezember 2018 14:40
An
Schulamt für den Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kostenaufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Schülervertretung am Städtischen Stiftsgymnasium Xanten im laufenden und vorherigen Schuljahr, nach Möglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betätigungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings

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Schulamt für den Kreis Wesel
Sehr geehrter Herr Oenings, die Schulämter sind die unteren staatlichen Aufsichtsbehörden für die Grund- Haupt un…
Von
Schulamt für den Kreis Wesel
Betreff
Antwort: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#35193]
Datum
17. Dezember 2018 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Oenings, die Schulämter sind die unteren staatlichen Aufsichtsbehörden für die Grund- Haupt und Förderschulen und sind damit nicht mit Angelegenheiten an Gymnasien befasst. Ich empfehle Ihnen daher Ihre Anfrage entweder an den Schulleiter bzw. die Stadt Xanten zu richten. Mit freundlichen Grüßen