Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Eine Kostenaufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Schülervertretung am Städtischen Stiftsgymnasium Xanten im laufenden und vorherigen Schuljahr, nach Möglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betätigungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2018
  • Frist
    18. Januar 2019
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Hendrik Oenings
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Xanten Details
Von
Hendrik Oenings
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#35224]
Datum
17. Dezember 2018 15:41
An
Kommunalverwaltung Xanten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kostenaufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Schülervertretung am Städtischen Stiftsgymnasium Xanten im laufenden und vorherigen Schuljahr, nach Möglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betätigungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings Sozial-konservative Umweltpartei <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings

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Kommunalverwaltung Xanten
Sehr geehrter Herr Oenings, die Stadt Xanten stellt als Schulträger gemäß § 79 des Schulgesetzes NRW u.a. die für…
Von
Kommunalverwaltung Xanten
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#35224]
Datum
19. Dezember 2018 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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49,1 KB


Sehr geehrter Herr Oenings, die Stadt Xanten stellt als Schulträger gemäß § 79 des Schulgesetzes NRW u.a. die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Lehrmittel sowie Sachausstattung zur Verfügung. Dies erfolgt in Form von Budgets, welche die Schule eigenverantwortlich bewirtschaftet. Seitens der Stiftsgymnasiums Xanten wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass aus diesen Schulbudgets weder im vergangenen noch im laufenden Schuljahr der Schülermitverwaltung Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Einnahmen aus diesem Bereich sind bei der Stadt Xanten ebenfalls nicht zu verzeichnen. Mit freundlichem Gruß