Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW UIG NRW VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Essen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit Beantrage ich Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Essen, inklusive Tagesordnungen, Anlagen und Anträgen, vom 01. Januar 2007 bis zum heutigen Tag. Sofern diese in digitaler Form vorliegen, beantrage ich ebenso, dass sie mir diese digital bereitstellen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit Be…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
4. Februar 2017 10:41
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit Beantrage ich Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Essen, inklusive Tagesordnungen, Anlagen und Anträgen, vom 01. Januar 2007 bis zum heutigen Tag. Sofern diese in digitaler Form vorliegen, beantrage ich ebenso, dass sie mir diese digital bereitstellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
<< Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Hallo Pascal, wir haben dein Anliegen …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
17. Februar 2017 14:46
Status
Warte auf Antwort
Hallo Pascal, wir haben dein Anliegen geprüft, es besteht grundsätzlich ein Auskunftsanspruch. Es gibt nach Paragraph 6-9 IFG NRW allerdings auch Ausschlussgründe, die wir pro Protokoll prüfen müssen. Der dadurch entstehende Aufwand ist kostenpflichtig, § 11 IFG NRW. Hier könnte sogar ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand erforderlich sein, sodass Gebühren bis zu 1000 € anfallen würden (Verwaltungsgebühren IFG NRW, Gebührentarif Z. 1.3.3). Falls du ein konkretes Interesse an bestimmten Themen hast, würdest du helfen, Aufwand und Kosten zu minimieren. Danke und viele Grüße,
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Liebe Silke, vielen Dank für die r…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
18. Februar 2017 18:10
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Liebe Silke, vielen Dank für die rasche Antwort. Mich würde interessieren, warum diese Protokolle nicht bereits in einer Version existieren, die es den Bürgerinnen und Bürgern möglich macht, ohne großen Kosteneinsatz Einsicht zu nehmen bzw. diese Protokolle nicht - wie etwa die des Stadtrates und seiner Ausschüsse - im Ratsinformationssystem bereitgestellt werden. Du schreibst, dass ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand erforderlich sein "könnte". Lässt sich das noch nicht genauer sagen? Weiter würde ich gerne wissen, ob die angefragten Daten digitaler Form vorliegen, oder ob ich diese händisch abfotografieren muss. Beste Grüße nach Essen! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Hallo Pascal, die Sitzungen des Ve…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
20. Februar 2017 09:38
Status
Warte auf Antwort
Hallo Pascal, die Sitzungen des Verwaltungsvorstands sind nicht öffentlich, deshalb finden sich die Protokolle nicht im Ratsinformationssystem. Die Protokolle liegen zum Teil digital, zum Teil nur in archivierter Form vor. Ich kläre, ob wir die Dokumente nach Durchsicht einscannen können. Der erhebliche Verwaltungsaufwand liegt darin, alle angefragten Protokolle der letzten zehn Jahre daraufhin zu sichten, ob Ausschlussgründe nach Paragraph 6-9 IFG NRW vorliegen. Deshalb würde eine konkrete Fragestellung die Bereitstellung der Informationen erleichtern. Viele Grüße,
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Liebe Silke, da es um mehrere …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
20. Februar 2017 17:12
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Liebe Silke, da es um mehrere Themenkomplexe geht, wird es mit der Eingrenzung schwierig. Bitte erlaube mir noch zwei Nachfragen: Betreffen die Gebühren bis zu 1000 € betreffen die gesamte Anfrage, also für den gesamten Zeitraum, der in meinem Antrag angefragt ist? Für den Fall, dass ihr die Dokumente nicht digitalisiert, ist mir dennoch an einer Digitalisierung gelegen. Dies würde ich im Zweifelsfall auch vor Ort selbst machen. Jedoch würde mir die Digitalisierung seitens der Stadt die Arbeit verständlicherweise erleichtern. Um es vorab zu betonen: Mir ist nach meiner Sichtung an einer Gesamtveröffentlichung der Dokumente gelegen - entweder direkt über FragDenStaat.de oder über einen anderen Weg - je nachdem wie ich die Daten erhalten würde. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Hallo Pascal, ja, die Kostens…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
20. Februar 2017 17:51
Status
Warte auf Antwort
Hallo Pascal, ja, die Kostenschätzung ist für den gesamten 10 Jahres-Zeitraum angesetzt. Wir werden die Dokumente ggf "händisch" bearbeiten. Das "Einscannen" sollte im Nachgang zumindest technisch ja kein Problem darstellen. Aber wie angedeutet, ich frage es an und gebe dazu noch kurzfristig eine Rückmeldung. Sagst du mir dann noch Bescheid, ob die Kostenübernahme von deiner Seite gewährleistet ist? Danke und viele Grüße,
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Liebe Silke, wenn das so…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
20. Februar 2017 18:06
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Liebe Silke, wenn das so ist, möchte ich meinen Ursprungsantrag wie folgt ergänzen / erweitern: Hiermit beantrage ich Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Essen, inklusive Tagesordnungen, Anlagen und Anträgen vom 20. Mai 1945 bis zum heutigen Tag. Ich darum, dass mir dabei jene Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Essen, inklusive Tagesordnungen, Anlagen und Anträgen vom 01. Januar 2007 bis zum heutigen Tag in chronologischer Reihenfolge, angefangen bei den Aktuellsten und zurückgehend zu den Ältesten, bereitgestellt werden. Sofern diese Daten / Informationen insgesamt in digitaler Form vorliegen, beantrage ich ebenso, dass Sie mir diese digital bereitstellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten die Gebühren insgesamt 1000 Euro übersteigen, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die zu erwartende Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Hallo Pascal, ich bin mir …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
20. Februar 2017 18:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Pascal, ich bin mir nicht sicher, ob wir Unterlagen rückwirkend bis zum Mai 1945 überhaupt vorliegen haben. Da muss ich im Haus der Geschichte bzw im Archiv anfragen. Tagesordnung und Protokoll können wir zur Verfügung stellen, Anlagen werden nicht archiviert, Anträge gibt es im VV keine. Sollte der Kostenrahmen überstiegen werden, werde ich dies rechtzeitig anzeigen. Viele Grüße,
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Liebe Silke, ich würde…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
20. Februar 2017 18:18
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Liebe Silke, ich würde schon gerne vorher wissen, mit welchen Kosten ich zu rechnen habe. Zu Deinem Hintergrund: Ich werde dazu ein Crowdfunding starten, das die Kosten auffangen und so Recherche und Information über die Inhalte der Daten ermöglichen soll. Daher muss ich schon wissen, was die Angelegenheit maximal kosten wird. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Hallo Pascal, ok, vers…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
20. Februar 2017 18:25
Status
Hallo Pascal, ok, verstehe, ich werde die Unterlagen anfordern und wir werden eine grobe Durchsicht vornehmen. Dann kann ich, denke ich, etwas detailliertere Angaben zum Kostenrahmen machen. Einverstanden? VG Silke Silke Lenz                                    Pressesprecherin der Stadt Essen Leiterin des Presse- und Kommunikationsamtes                                                                               Stadt Essen    Der Oberbürgermeister                                   Presse- und Kommunikationsamt Rathaus Porscheplatz                                     45121 Essen                                                        Telefon      +49 201 88-88011 Telefax       +49 201 88-88019 Mobil: +49 151 74112158 <<E-Mail-Adresse>> www.essen.de                                                                            
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Liebe Silke, mit d…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
20. Februar 2017 18:28
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Liebe Silke, mit diesem Vorgehen bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: AW: AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Liebe Silke, i…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
28. Februar 2017 19:04
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Liebe Silke, ich möchte höflichst an meinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW UIG NRW VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Essen vom 4. Februar 2017 erinnern. Bitte teile mir den aktuellen Sachstand mit und wann ich mit einer entsprechenden Beantwortung meiner Fragen rechnen kann. Ebenfalls möchte ich daran erinnern, dass der Informationszugang nach dem IFG innerhalb eines Monats erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179] Sehr geehrt…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#20179]
Datum
1. Juni 2017 18:46
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Silke Lenz, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW UIG NRW VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Essen“ vom 04.02.2017 (#20179) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 84 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW UIG NRW VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Essen“ [#20179]
Datum
15. Februar 2018 17:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20179 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Auskunftspflicht nach dem IFG/UIG/VIG vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Pascal Hesse Anfragenr: 20179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kommunalverwaltung Essen
AW: Antrag Herrn Pascal Hesses auf Informationszugang vom 4.2.2017 Sehr geehrte Frau Weggen, mit dem angehängten …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Antrag Herrn Pascal Hesses auf Informationszugang vom 4.2.2017
Datum
9. April 2018 16:56
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhrAntragnachdemInformationsfreiheitsgese.eml
2,9 MB
image001_3.jpg
3,9 KB
image001.jpg
6,9 KB


Sehr geehrte Frau Weggen, mit dem angehängten Anschreiben an Herrn Hesse ist das Auskunftsersuchen nach IFG schriftlich abgelehnt worden. Das Anschreiben ist per Mail sowie postalisch verschickt worden. Die Original-Mail hängt informationshalber an. Ich habe Herrn Hesse der Einfachheit halber in cc belassen. Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.