Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit Beantrage ich Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln, inklusive Tagesordnungen, Anlagen und Anträgen, vom 01. Januar 2007 bis zum heutigen Tag. Sofern diese in digitaler Form vorliegen, beantrage ich ebenso, dass Sie mir diese digital bereitstellen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
  • 0 Follower:innen
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit Beantrage ich Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle der Sitzungen des V…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln [#20181]
Datum
4. Februar 2017 10:46
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit Beantrage ich Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln, inklusive Tagesordnungen, Anlagen und Anträgen, vom 01. Januar 2007 bis zum heutigen Tag. Sofern diese in digitaler Form vorliegen, beantrage ich ebenso, dass Sie mir diese digital bereitstellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Anfrage wegen Sitzungsprotokollen des Stadtvorstandes Sehr geehrter Herr Hesse, Zwischenbescheid Ihre Anfrage w…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Anfrage wegen Sitzungsprotokollen des Stadtvorstandes
Datum
20. Februar 2017 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hesse, Zwischenbescheid Ihre Anfrage wegen Sitzungsprotokollen des Stadtvorstandes ist in Bearbeitung und wird kurzfristig beantwortet.. Mit freundlichen Grüßen
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: Anfrage wegen Sitzungsprotokollen des Stadtvorstandes [#20181] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: Anfrage wegen Sitzungsprotokollen des Stadtvorstandes [#20181]
Datum
28. Februar 2017 18:45
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie höflichst an meinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln vom 4. Februar 2017 erinnern. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Sachstand mit und wann ich mit einer entsprechenden Beantwortung meiner Fragen rechnen kann. Ebenfalls möchte ich Sie zudem daran erinnern, dass der Informationszugang nach dem IFG innerhalb eines Monats erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Automatische Antwort: Anfrage wegen Sitzungsprotokollen des Stadtvorstandes [#20181] [geschwärzt] ist voraussichtl…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage wegen Sitzungsprotokollen des Stadtvorstandes [#20181]
Datum
28. Februar 2017 18:46
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] ist voraussichtlich bis zum 01.03.2017 nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an Herrn de Vivie als Vertreter ([geschwärzt]) oder das Vorzimmer des Rechts- und Versicherungsamtes (25831) oder per Email an das Postfach 301-Rechtsamt. Vielen Dank! Ihr IV-Dienstleister Diese Abwesenheitsnotiz wurde vom IV-Dienstleister im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: Automatische Antwort: Anfrage wegen Sitzungsprotokollen des Stadtvorstandes [#20181] Sehr geehrte Damen und He…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Anfrage wegen Sitzungsprotokollen des Stadtvorstandes [#20181]
Datum
10. März 2017 09:19
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln“ vom 04.02.2017 (#20181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Ihre Informationsanfrage über Beratungen des Stadtvorstands Sehr geehrter Herr Hesse, Zwischennachricht Ihre Anf…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Informationsanfrage über Beratungen des Stadtvorstands
Datum
23. Mai 2017 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hesse, Zwischennachricht Ihre Anfrage vom 04.02.2017 über Sitzungsprotokolle (mit Tagesordnungen, Anlagen und Anträgen) des Stadtvorstandes der Stadt Köln wurde leider aufgrund eines internen Kommunikationsproblems der damit befassten Dienststellen nicht fristgerecht beantwortet; ich bitte dies zu entschuldigen. Die Beantwortung Ihrer Informationsanfrage ist nun in Vorbereitung und wird kurzfristig erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
AW: Ihre Informationsanfrage über Beratungen des Stadtvorstands [#20181] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inf…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage über Beratungen des Stadtvorstands [#20181]
Datum
1. Juni 2017 18:48
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln“ vom 04.02.2017 (#20181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 84 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln“ [#20181]
Datum
15. Februar 2018 17:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20181 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Auskunftspflicht nach dem IFG/UIG/VIG vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Pascal Hesse Anfragenr: 20181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.02.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG: Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln“ [#20181]
Datum
16. Februar 2018 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.02.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 15.02.2018; Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln . Von: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 15.02.2018; Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln
Datum
28. Februar 2018 10:45
Status
. Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-788/18 Betreff: Ihre E-Mail vom 15.02.2018; Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Hesse, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken! Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 Allgemeine E-Mailadresse: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Pascal Hesses auf Informationszugang vom 4.2.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IF…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Pascal Hesses auf Informationszugang vom 4.2.2017
Datum
9. April 2018 16:42
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Pascal Hesses auf Informationszugang vom 4.2.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-788/18 ________________________________ Sehr [geschwärzt], Herr Hesse hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetseite FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/> (#20181) den o.g. Antrag auf Einsichtnahme in Sitzungsprotokolle des Verwaltungsvorstands der Stadt Köln gestellt zu haben. Bislang sei seine Anfrage - abgesehen von der zwischen Ihnen und Herrn Hesse im Februar/ Mai letztes Jahres geführten Korrespondenz - unbeantwortet geblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Ausnahmetatbestände der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Kommunalverwaltung Köln
Ihr Informationsantrag bez. Sitzungsprotokollen des Verwaltungsvorstandes der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Hesse,…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihr Informationsantrag bez. Sitzungsprotokollen des Verwaltungsvorstandes der Stadt Köln
Datum
29. Mai 2018 17:24
Status
Sehr geehrter Herr Hesse, die verspätete Beantwortung Ihres IFG-Antrages zur Einsicht in (sämtliche) Sitzungsunterlagen des Stadtvorstandes der Stadt Köln seit 2007 bis heute bitte ich zunächst zu entschuldigen. Zu Ihrem Informationsantrag dürften bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Anträge mangels hinreichender Bestimmtheit bestehen. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Information er gerichtet ist. Vorliegend beziehen sich die Anträge auf alle Sitzungsprotokolle des Verwaltungsvorstandes nebst Tagesordnungen, Anlagen und Anträge rückwirkend bis zum Januar 2007. Dies stellt nach hiesiger Einschätzung eine pauschale Einsichtnahme in alle bis dahin geführten Akten bzw. Unterlagen dar, ohne erkennen zu lassen, auf welche Information der Antrag gerichtet ist. Auch wenn der vom Gesetzgeber bewusst gewählte Verzicht auf den Nachweis eines Antragsinteresses nicht durch eine Pflicht zur Antragskonkretisierung umgangen werden darf, liegt hier möglicherweise eine Art "Ausforschungsantrag" vor, mit dem sich der Antragsteller einen generellen Überblick über alle bei zahlreichen Städten vorhandenen Informationen zur Arbeit der Verwaltungsvorstände beschaffen möchte. Dies dürfte der Bestimmtheit widersprechen und als unzulässig bewertet werden. Insoweit mache ich Sie hierzu auf die fehlerhafte Antragsstellung aufmerksam und bitte, dies zu berichtigen und zu konkretisieren. Ihrer Rückantwort sehe ich entgegen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Pascal Hesses auf Informationszugang vom 4.2.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IF…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Pascal Hesses auf Informationszugang vom 4.2.2017
Datum
3. Juli 2018 09:53
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 4.2.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-788/18 Ihr Schreiben vom 29.5.2018 ________________________________ Sehr geehrter [geschwärzt], für Ihr o.g. Antwortschreiben bedanke ich mich. In der Tat wäre die Sichtung bzw. Prüfung und ggf. Schwärzung/ Abtrennung von rund 500 Sitzungsdokumenten inklusive Anlagen mit enormem Verwaltungsaufwand verbunden. Insofern kann ich Ihre an den Antragsteller gerichtete Bitte, seinen Antrag zu konkretisieren, sehr gut nachvollziehen. In Ihrem Schreiben an Herrn Hesse äußern Sie Zweifel an der nach § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW erforderlichen Bestimmtheit seines Antrags. Diese Zweifel vermag ich nicht zu teilen. Nach der Gesetzesbegründung muss die öffentliche Stelle erkennen können, welche Information begehrt wird, siehe LT Drs. 13/1311, S. 11. Zu diesem Zweck müssen die gewünschten Informationen möglichst genau beschrieben werden, wobei die Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags nicht allzu hoch sind, vgl. Schoch, IFG2, § 7 Rn. 23 m.w.N. In seinem Antrag vom 4.2.2017 begehrt Herr Hesse "die Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle der Sitzungen des Verwaltungsrat der Stadt Köln, inklusive Tagesordnungen, Anlagen und Anträgen, vom 01. Januar 2007 bis zum heutigen Tag". Dieser Antrag erfüllt die oben beschriebenen Voraussetzungen, da klar zu erkennen ist, was begehrt ist. Die Tatsache, dass die beantragten Dokumente sich auf einen relativ großen Zeitraum beziehen und ein umfangreiches Datenvolumen umfassen, spielt indes bei der Frage der Bestimmtheit des Antrags keine Rolle. Einen von Ihnen in Erwägung gezogenen Ausforschungsantrag kann ich ebenfalls nicht erkennen. Der Antragsteller hat zwar pauschal Einsicht in alle Verwaltungsratsprotokolle inklusive zughöriger Dokumente der letzten zwölf Jahre verlangt. Dieser Antrag dient jedoch nicht dazu, sich einen Überblick zu den bei Ihrer Behörde vorhandenen Informationen zu verschaffen und stellt somit auch keinen Ausforschungsantrag dar. Selbst unter der Annahme, dass der Antragsteller sich mit Hilfe des Antrags einen Überblick zu den bei der informationspflichtigen Stelle vorhandenen Informationen verschaffen wollte, wäre ein solcher "Global-" bzw. "Ausforschungsantrag" nicht unzulässig, vgl. Schoch, IFG2, § 7 Rn. 26. Bitte lassen Sie mich wissen, wie Sie in der Angelegenheit weiter verfahren werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.2.2017 ggü. der Stadt Köln Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.2.2017 ggü. der Stadt Köln
Datum
9. August 2018 11:22
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-788/18 ________________________________ Sehr geehrter Herr Hesse, auf mein Schreiben vom 3.7.2018 habe ich von der Stadt Köln folgende Antwort erhalten: Die Stadt halte an ihrer Rechtsauffassung fest und stelle in Aussicht, Ihren Informationszugangsantrag erst nach einer hinreichenden Konkretisierung durch Sie weiter zu bearbeiten (wie bereits im Schreiben der Stadt vom 29.5. an Sie erwähnt). Daneben haben Sie grundsätzlich noch die Möglichkeit, Klage zu erheben. Da ich der Stadt Köln meine Rechtsauffassung mitgeteilt habe, hier jedoch kein Übereinkommen erzielt werden konnte, betrachte ich meine Vermittlung als erledigt und schließe die Bearbeitung des Falls ab. Sollten Sie von der Möglichkeit der Klageerhebung Gebrauch machen, wäre ich am Ausgang des Verfahrens interessiert und Ihnen dankbar, wenn Sie mich entsprechend informieren würden. Mit freundlichen Grüßen