Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Entspricht es den Tatsachen, dass das ehemalige Selmer Stadion
an der Kreisstrasse in Selm an die Stadtwerke Selm verkauft wurde?
Wenn ja, bitte ich um Mitteilung zu welchem Kaufpreis das Grundstück
veräußert und wie bzw. wo diese Einnahme verbucht wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2017
  • Frist
    21. Oktober 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Selm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#24645]
Datum
19. September 2017 16:34
An
Kommunalverwaltung Selm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entspricht es den Tatsachen, dass das ehemalige Selmer Stadion an der Kreisstrasse in Selm an die Stadtwerke Selm verkauft wurde? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung zu welchem Kaufpreis das Grundstück veräußert und wie bzw. wo diese Einnahme verbucht wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Selm
Anfrage Der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Ihre Anfrage wird geprüft. Mit freundlichem Gruß
Von
Kommunalverwaltung Selm
Betreff
Anfrage
Datum
25. September 2017 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Ihre Anfrage wird geprüft. Mit freundlichem Gruß
Kommunalverwaltung Selm
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in, um Ihre Frage beantworten zu können, bitte ich Sie um Ihre vollständige Adresse,…
Von
Kommunalverwaltung Selm
Betreff
Antw: : Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#24645]
Datum
25. September 2017 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrte(r) Antragsteller/in, um Ihre Frage beantworten zu können, bitte ich Sie um Ihre vollständige Adresse, da anderenfalls keine Identifizierbarkeit i.S.d Verwaltungsrechts (§ 13 Abs. 1 VwVfG NRW) möglich ist. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine vollständige Adresse lautet: << Adresse entfernt >> << Ad…
An Kommunalverwaltung Selm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: : Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#24645]
Datum
25. September 2017 09:35
An
Kommunalverwaltung Selm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine vollständige Adresse lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Selm
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen. Die Stadt Selm hat das von Ihnen erwähnte…
Von
Kommunalverwaltung Selm
Betreff
AW: Antw: : Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#24645]
Datum
27. September 2017 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen. Die Stadt Selm hat das von Ihnen erwähnte Grundstück an die Stadtwerke Selm verkauft. Der Kaufpreis betrug 400 000 €. Der Kaufvertrag beinhaltet zudem eine Mehrerlösklausel, sodass die Stadt an einem etwaigen Weiterverkauf partizipieren würde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte noch die Frage zu beantworten wie bzw. wo diese Einnahme verbucht wurde…
An Kommunalverwaltung Selm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antw: : Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#24645]
Datum
5. Oktober 2017 12:09
An
Kommunalverwaltung Selm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte noch die Frage zu beantworten wie bzw. wo diese Einnahme verbucht wurde. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 24645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW“ [#24645]
Datum
8. Oktober 2017 19:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24645 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil - Dieser Teil der Frage darauf abzielt Informationen zu erlangen, wie mit den Steuergeldern der Stadt Selm gehaushaltet wird. - In der Vergangenheit wurden für mich viele nicht nachvollziehbare finanzielle Entscheidungen getroffen wurden, die nach meiner Ansicht den Grundsätzen der Gemeindehaushaltsverordnung NRW widersprechen. Es erweckt m.E. den Eindruck dass Wirtschaftlichkeitsvergleiche nicht durchgeführt, der Rat der Stadt nicht beteiligt wird und auch Maßnahmen bewusst entgegen dem Haushaltssicherungskonzept durchgeführt werden. Weiterhin ergibt sich für mich der Verdacht einer Klientelpolitik. Dies lässt sich allerdings nur durch die Beantwortung dieser Teilfrage entkräften. Daher halte ich es für wichtig, Transparenz für solche Entscheidungen herbeizuführen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kommunalverwaltung Selm
Sehr geehrter Fragesteller, die Einnahmeposition ist in den städtischen Haushalt eingeplant worden. Bei einer Wei…
Von
Kommunalverwaltung Selm
Betreff
AW: AW: Antw: : Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#24645]
Datum
12. Oktober 2017 15:24
Status
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Fragesteller, die Einnahmeposition ist in den städtischen Haushalt eingeplant worden. Bei einer Weiterveräußerung der Fläche fließt ein eventuell höherer Verkaufserlös in voller Höhe in den städtischen Haushalt. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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