Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz über Informationen zur Glasfaserinfrastruktur

Eine Übersicht, präferiert in kartographischer Form, welche alle der Stadt bekannten Glasfaser-Netze und Leerrohr-Infrastruktur im Stadtgebiet abbildet. Diese umfasst beispielsweise aber nicht ausschließlich die der Netze der städtischen Werke sowie der Internet Service Provider.

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  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Ochtrup Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz über Informationen zur Glasfaserinfrastruktur [#142269]
Datum
14. Mai 2019 20:51
An
Kommunalverwaltung Ochtrup
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, präferiert in kartographischer Form, welche alle der Stadt bekannten Glasfaser-Netze und Leerrohr-Infrastruktur im Stadtgebiet abbildet. Diese umfasst beispielsweise aber nicht ausschließlich die der Netze der städtischen Werke sowie der Internet Service Provider.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz über…
An Kommunalverwaltung Ochtrup Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz über Informationen zur Glasfaserinfrastruktur [#142269]
Datum
18. Juni 2019 10:08
An
Kommunalverwaltung Ochtrup
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz über Informationen zur Glasfaserinfrastruktur“ vom 14.05.2019 (#142269) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Ochtrup
Sehr geehrteAntragsteller/in die Deutsche Glasfaser GmbH beabsichtigt, den eigenwirtschaftlichen Ausbau einer G…
Von
Kommunalverwaltung Ochtrup
Betreff
Re: [FWD] MAIL 1: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz über Informationen zur Glasfaserinfrastruktur [#142269]
Datum
19. Juni 2019 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Deutsche Glasfaser GmbH beabsichtigt, den eigenwirtschaftlichen Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante FTTH im Innenstadtbereich der Stadt Ochtrup durchzuführen. Die FTTH-Technologie („Fibre to the Home“) beinhaltet den Anschluss der „Glasfaser bis in jede Wohneinheit“. Trotz der Verbesserung der Breitbandgeschwindigkeiten im Innenstadtbereich durch die VectoringTechnologie der verschiedenen Anbieter in den letzten Jahren, sind die technischen Kapazitäten der Breitbandinfrastruktur und somit die Datengeschwindigkeiten bzw. Volumen begrenzt, so dass eine nachhaltige Breitbandinfrastruktur als wichtiger Standortfaktor für die Stadt Ochtrup nur durch den Ausbau der Infrastruktur als FTTH-Technologie in der Zukunft gewährleistet werden kann. Die derzeitige Förderkulisse für den Innenstadtbereich ermöglicht keine Subventionierung des Glasfaserausbaus und es ist nicht absehbar, wann eine Förderung möglich wird. Das bedeutet, dass nach heutiger Kenntnis nur durch das geplante eigenwirtschaftliche Ausbauprojekt der Deutschen Glasfaser GmbH kurz- und mittelfristig eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur im innerstädtischen Bereich von Ochtrup entwickelt werden kann. Voraussetzung für einen Glasfaserausbau in Ochtrup ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen der Stadt Ochtrup und der Deutschen Glasfaser GmbH. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat am 18. Februar 2019 bekannt gegeben, dass nach intensiven Verhandlungen mit dem Unternehmen ein Kooperationsvertrag ausgehandelt wurde, der den Kommunen als Mustervertrag empfohlen wird. Diese Vertragsmodalitäten sollen ebenfalls in Ochtrup Anwendung finden, so dass größtmögliche Rechtssicherheit für die Stadt Ochtrup gewährleistet wird. Der Rat der Stadt Ochtrup hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 im nichtöffentlichen Sitzungsteil die Verwaltung beauftragt, für das eigenwirtschaftliche Glasfaserausbauprojekt der Deutschen Glasfaser GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen, um für den Innenbereich der Stadt Ochtrup eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur zu entwickeln. Der Abschluss des Kooperationsvertrages wird derzeit verhandelt. Die Kooperationsvereinbarung soll unter anderem die Abgrenzung der Ausbaugebiete, die Durchführung der Nachfragebündelung sowie die Ausführungsmodalitäten des Glasfasernetzes regeln. Weiterhin soll das Wegebenutzungsrecht der gemeindlichen Verkehrsflächen durch die Deutsche Glasfaser GmbH konkretisiert und der technische Ausbaustandard festgelegt werden. In der weiteren Umsetzung wird ein gebietsweiser Ausbau geplant, der voraussichtlich im Herbst dieses Jahres beginnen kann. Nach Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Stadt Ochtrup wird das Unternehmen im jeweiligen Ausbaugebiet eine mindestens zwölfwöchige Nachfragebündelung durchführen. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt im weiteren Verfahren nach der erfolgreichen Nachfragebündelung. Die Beteiligung beinhaltet einen Abschluss der Verträge mit einer entsprechenden Produktauswahl des Anbieters und einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten zur Einrichtung eines Glasfaseranschlusses. Die Deutsche Glasfaser GmbH wird im Vorfeld im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen sicherstellen, dass den Einwohnern eines Ausbaugebietes alle Informationen über die Ausbaumaßnahme, die technischen Details und den Umfang sowie die Preisgestaltung der Dienstangebote frühzeitig mitgeteilt werden. Ergänzend dazu sollen Informationskampagnen (Internet, Kundenbüro, Plakate, Broschüren etc.) erfolgen. Eine Übersicht über Glasfasernetze/Leerrohrinfrastruktur liegt der Stadt Ochtrup nicht vor. Mit freundlichen Grüßen