Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Versammlung am 22.01.2022

Im Kontext der am 22.01.2022 am Euogress startenden Versammlung gegen die Impfpflicht:

- Ob Polizeibeamte zu der Kontrolle von Gesundheitszeugnissen zur Befreiung von der Maskenpflicht ("Masken-Atteste") befugt waren und dazu auch eingesetzt waren.

- Ob, und wenn ja in wie viele Fällen ein begründeter Verdacht an der Richtigkeit oder Echtheit eines Masken-Attest vorlag.

- Ob, und wenn ja wie viele Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach §3 CoronaSchVo in der ab dem 20.01.2022 gültigen Fassung vorlagen.

- Ob, und wenn ja wie viele Ordnungswiedrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen nach Punkt 3 eingeleitet wurden. Wenn weniger Verfahren eingeleitet wurden als es Verstöße gab, warum und nach welchen Kriterien?

- Ob die Polizeibeamten bei ihren Aufgaben von anderen Behörden oder Beschäftigten dieser unterstützt wurden. Wenn dies der Fall ist welche Behörden waren dies?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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Lennart Wilde
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Lennart Wilde
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Versammlung am 22.01.2022 [#238520]
Datum
23. Januar 2022 01:55
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Kontext der am 22.01.2022 am Euogress startenden Versammlung gegen die Impfpflicht: - Ob Polizeibeamte zu der Kontrolle von Gesundheitszeugnissen zur Befreiung von der Maskenpflicht ("Masken-Atteste") befugt waren und dazu auch eingesetzt waren. - Ob, und wenn ja in wie viele Fällen ein begründeter Verdacht an der Richtigkeit oder Echtheit eines Masken-Attest vorlag. - Ob, und wenn ja wie viele Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach §3 CoronaSchVo in der ab dem 20.01.2022 gültigen Fassung vorlagen. - Ob, und wenn ja wie viele Ordnungswiedrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen nach Punkt 3 eingeleitet wurden. Wenn weniger Verfahren eingeleitet wurden als es Verstöße gab, warum und nach welchen Kriterien? - Ob die Polizeibeamten bei ihren Aufgaben von anderen Behörden oder Beschäftigten dieser unterstützt wurden. Wenn dies der Fall ist welche Behörden waren dies?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde Anfragenr: 238520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238520/ Postanschrift Lennart Wilde << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde
Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         D…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Versammlung am 22.01.2022 [#238520]
Datum
23. Februar 2022 18:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 1/2022 Sehr geehrter Herr Wilde, anbei übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben hinsichtlich Ihrer Anfrage nach dem Informations- und Freiheitsgesetz NRW. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,
Lennart Wilde
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Ich habe soweit erst einmal keine weite…
Von
Lennart Wilde
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Versammlung am 22.01.2022 [#238520]
Datum
23. Februar 2022 22:31
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Ich habe soweit erst einmal keine weiteren sachlichen Rückfragen, jdeoch wundere ich mich dass das zugesandte Dokument durch eine andere Person unterzeichnet wurde als die Mail. Über eine kurze Rückmeldung dazu würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde Anfragenr: 238520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238520/

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         D…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Versammlung am 22.01.2022 [#238520]
Datum
24. Februar 2022 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 1/2022 Sehr geehrter Herr Wilde, die Sachbearbeitung erfolgt durch mich, die Zeichnung obliegt derweil der Dienststellenleitung. Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße,