Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

1) Interne Kommunikation bzgl. der Auskunftsanfrage vom 1.11.2019 des Herrn << Antragsteller:in >> beim DSB der Familienhorizonte (Brücke e.V. Rendsburg) , in Person Herrn Ralf Holder, mit dem Kreisamt Rendsburg, Fachbereich Familie und Soziales, Jugend- und Sozialdienst - Fachgruppe Eckernförde, in Person Frau Claudia Borkenhagen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2019
  • Frist
    29. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Interne…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG [#161517]
Datum
30. Juli 2019 08:39
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Interne Kommunikation bzgl. der Auskunftsanfrage vom 1.11.2019 [geschwärzt] beim DSB der [geschwärzt] (Brücke e.V. Rendsburg) , [geschwärzt], mit dem Kreisamt Rendsburg, Fachbereich [geschwärzt], [geschwärzt] - [geschwärzt], [geschwärzt] Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Eine Übersendung von personenbezogene Daten mi…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG [#161517]
Datum
30. Juli 2019 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Eine Übersendung von personenbezogene Daten mittels einer E-Mail muss ich aus Datenschutzgründen generell verneinen. Zudem wäre vorab die Sicherstellung Ihrer Identität nötig. Von Bedeutung ist aber zunächst, dass Ihre Anfrage das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzt §10 IZG-SH, Nr. 1, sowie gegen den §9, Nr. 3 IZG-SH verstößt. Insofern kann ich in der Art Ihres Ersuchens Ihre Anfrage nicht rechtsbruchfrei beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Anfrage Datenauskunft beim DSB des Kreisamt Rendsburg (Historie s.11.01.2019) 11.01.2019 Anfrage Datenauskunft Ant…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenauskunft beim DSB des Kreisamt Rendsburg (Historie s.11.01.2019)
Datum
30. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
11.01.2019 Anfrage Datenauskunft Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 11. Januar 2019 um 13:20 An: Antragsteller/in <persönliche Daten entfernt> Kreis Rendsburg-Eckernförde Datenschutzbeauftragte/-r Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Sehr geehrtes ULD SH, Ich fordere vom Kreis Rendsburg-Eckerförde, sowie denen ihnen an- oder ausgegliederten Unternehmen oder Vereinen Auskunft darüber, ob Sie personenbezogene Daten über meine Familie haben. Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Auskunft darüber, a) welche personenbezogenen Daten ganz konkret bei Ihnen verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde) sowie b) zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus fordere ich Informationen über c) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, d) Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden, e) die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, f) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung, g) ein ggf. bestehendes Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO, h) mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, i) die Herkunft der Daten. j) Sollte eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfinden bitte ich um aussagekräftige Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren. k) Falls eine Datenübermittlung in Drittländer stattfindet, bitte ich um Informationen, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vorgesehen sind. Bitte stellen Sie mir außerdem kostenfrei eine schriftliche Kopie der über meine Familie gespeicherten Daten zur Verfügung. Ich setze hiermit Frist für die Auskunft bis zum 25.1.2019. Bitte bestätigen Sie mir den Empfang und teilen mir den Bearbeitungsstatus dieser Anfrage mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage Datenauskunft 11.01.2019 Anfrage Datenauskunft << Antragsteller:in >> << Antragsteller:i…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenauskunft
Datum
30. Juli 2019
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
11.01.2019 Anfrage Datenauskunft << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<Name und E-Mail-Adresse>> 11. Januar 2019 um 13:20 An: << Antragsteller:in >> <persönliche Daten entfernt> Kreis Rendsburg-Eckernförde Datenschutzbeauftragte/-r Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Antragsteller:in >> Sehr geehrtes ULD SH, Ich fordere vom Kreis Rendsburg-Eckerförde, sowie denen ihnen an- oder ausgegliederten Unternehmen oder Vereinen Auskunft darüber, ob Sie personenbezogene Daten über meine Familie haben. Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Auskunft darüber, a) welche personenbezogenen Daten ganz konkret bei Ihnen verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde) sowie b) zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus fordere ich Informationen über c) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, d) Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden, e) die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, f) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung, g) ein ggf. bestehendes Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO, h) mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, i) die Herkunft der Daten. j) Sollte eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfinden bitte ich um aussagekräftige Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren. k) Falls eine Datenübermittlung in Drittländer stattfindet, bitte ich um Informationen, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vorgesehen sind. Bitte stellen Sie mir außerdem kostenfrei eine schriftliche Kopie der über meine Familie gespeicherten Daten zur Verfügung. Ich setze hiermit Frist für die Auskunft bis zum 25.1.2019. Bitte bestätigen Sie mir den Empfang und teilen mir den Bearbeitungsstatus dieser Anfrage mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist ohne händische Unterschrift gültig. 25.01.2019 Anfrage Datenauskunft Knierim, MichaMark (Kreis-RD) <<Name und E-Mail-Adresse>> 25. Januar 2019 um 15:11 An: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<Name und E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter << Antragsteller:in >> danke für Ihre E-Mail. Damit wir diese rechtskonform beantworten können, müssen wir sicher gehen, dass Sie die Person sind, die Sie vorgeben zu sein. Über die E-Mail Adresse ist das leider nicht verlässlich möglich. Somit bitte ich Sie, mir eine Kopie Ihres Personalausweises zukommen zu lassen, die es uns ermöglicht, Sie eindeutig zu identifizieren. Zudem bitte ich Sie uns darzulegen, dass Sie der gesetzliche Vertreter des Kindes, <Name entfernt>, geb. <Datum entfernt> sind. Des Weiteren bitte ich, zur schnelleren Abwicklung Ihres Anliegens, bestenfalls Ihre Auskunftswünsche zu konkretisieren. Wir sind ein dezentral organisiertes Haus mit verschiedenen, unabhängigen Fachbereichen und Fachdiensten und können somit auf keine gemeinsame Datenbank zugreifen. Damit ist es nicht zuletzt für den zeitlichen Umfang der Beantwortung Ihres Anliegens hilfreich, wenn Sie uns Ihre Einschätzung mitteilen, in welchen Bereichen Sie bei uns geführt werden könnten. Aufgrund der Komplexität der Sache muss ich die Frist nach Art. 12 Abs. 3 Satz 2 DSGVO um zwei Monate, nach Eingang Ihrer Personalausweiskopie, verlängern. [Zitierter Text ausgeblendet] Mit freundlichen Grüßen Micha Mark Knierim Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat Büro des Landrats Behördlicher Datenschutzbeauftragter 25.01.2019 Anfrage Datenauskunft << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<Name und E-Mail-Adresse>> 25. Januar 2019 um 21:26 An: "Knierim, MichaMark (Kreis-RD)" <<Name und E-Mail-Adresse>> Sehr << Antragsteller:in >> Das Personalausweisgesetz besagt das nur der Ausweisinhaber dazu berechtig ist die Personalausweiskopie weiterzugeben. Die Verifizierung der Persönlichkeit der E-Mailadresse und Identifizierung gibt ein Versand der Ausweiskopie per der betreffenden E-Mailadresse nicht her. Der Dienstweg zur Verifizierung meiner Sorgebrechtigung und Meldeadresse steht Ihnen offen. Der Postweg oder Dienstweg zur Verknüpfung meiner Meldeadresse mit meiner Email-Adresse steht Ihnen ebenfalls offen. Zur Übersendung der Personalausweiskopie begründen Sie bitte Zweifel an meiner Identität und legen die Erforderlichkeit der Erhebung der Ausweiskopie dar. Oder Verifzieren Sie die Daten in einer Nebenstelle des Kreisamts in Eckernförde. Ich biete Ihnen an mich im Rathaus Eckernförde zur Identifizierung meines Ausweises und meiner E-Mailadresse beim Einwohnermeldeamt einzufinden. Bitte begründen Sie außerdem die Verlängerung der Frist. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [Zitierter Text ausgeblendet] 28.01.2019 Anfrage Datenauskunft Knierim, MichaMark (Kreis-RD) <<Name und E-Mail-Adresse>> 28. Januar 2019 um 14:30 An: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<Name und E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter << Antragsteller:in >> die Fristverlängerung habe ich Ihnen mit Hinweis auf Art. 12 Abs. 3 Satz 2 DSGVO begründet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir im Falle von Betroffenenauskünften, gem. den gesetzlichen Verpflichtung, der eindeutigen Identifikation nachkommen müssen. Die Zusendung Ihrer Ausweiskopie bietet dazu eine Möglichkeit. Selbstverständlich können Sie sich zum Beispiel auch hier vor Ort ausweisen. Dazu können wir gern ein Termin vereinbaren. [Zitierter Text ausgeblendet] 27.01.2019 Anfrage Datenauskunft << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<Name und E-Mail-Adresse>> 27. Februar 2019 um 09:44 An: "Knierim, MichaMark (Kreis-RD)" <<Name und E-Mail-Adresse>> Guten Morgen << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Antwort, Ich habe Sie eben versucht zu erreichen. Ich habe meine Festnetznummer auf Ihren Anrufbeantworter gesprochen. Meine Frage an Sie war bei welcher Nebenstelle in Eckernförde des Kreis Rendsburg Eckernförde ich mich identifizieren kann? Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [Zitierter Text ausgeblendet] 01.03.2019 Anfrage Datenauskunft Knierim, MichaMark (Kreis-RD) <<Name und E-Mail-Adresse>> 1. März 2019 um 19:01 An: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<Name und E-Mail-Adresse>> Hallo << Antragsteller:in >> wie ich schrieb können Sie mir auch gern eine Kopie Ihres Personalausweises zusenden oder Sie werden bei mir kurz vorstellig. Wo und bei wem in Eckernförde dazu eine Eignung vorläge, kann ich ad-hoc nicht beantworten. Zudem ist denen der Sachverhalt nicht bekannt, so dass dort eine Identifikation nicht ohne weiteres möglich wäre. [Zitierter Text ausgeblendet] 29.04.2019 Anfrage Datenauskunft << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<Name und E-Mail-Adresse>> 29. April 2019 um 17:43 An: << Antragsteller:in >> Sehr geehrtes ULD, mir wird die Auskunft über meine eigene Tochter verwehrt. Die gesamte Korrespondenz mit dem DSB des Kreis Rendsburg Eckernförde, Herrn Knierim, finden Sie in dieser Mail. Herr Knierim verlangt unter anderem eine Übersendung einer Ausweiskopie per Mail zur Identifikation. Meine Stammdaten und meine Sorgeerklärung für meine Tochter liegen im Kreis Rendsburg Eckernförde an mehreren Stellen vor. Bitte vermitteln Sie. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [Zitierter Text ausgeblendet]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Datenauskunft [#161517] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin betreffender des Amtsakts. Ich habe ihn…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Datenauskunft [#161517]
Datum
18. September 2019 18:49
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin betreffender des Amtsakts. Ich habe ihnen die persönlichen Daten zur Identifikation zugesendet: Meine Adresse. Dann schicken Sie die Korrespondenz doch einfach per Einschreiben eigenhändig an meinen Namen und meine Adresse. Aber lassen Sie mich bitte nicht so hängen. Ich sage es Ihnen jetzt nochmal auf dem Schriftweg: Ich brauche die Daten dringend zur Führung eines rechtlichen Verfahrens. Frau Mönke von der Fachbereichsleitung wird Ihnen das gerne bestätigen. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
AW: Anfrage Datenauskunft [#161517] Sehr geehrteAntragsteller/in die Zuständigkeiten haben sich hier im Hause geä…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: Anfrage Datenauskunft [#161517]
Datum
19. September 2019 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Zuständigkeiten haben sich hier im Hause geändert. Somit bitte ich, dass weitere Verfahren zu Ihrem Anliegen über das Postfach <<E-Mail-Adresse>> zu führen. Mit dieser E-Mail habe ich bereits das entsprechende Postfach mit eingebunden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Datenauskunft [#161517] Sehr geehrteAntragsteller/in Da die eingängige Kommunikation in dieser Anfrag…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Datenauskunft [#161517]
Datum
19. September 2019 13:49
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Da die eingängige Kommunikation in dieser Anfrage liegt und eingangs mit der Adresse <<E-Mail-Adresse>> beantwortet wurde, ist es mir nicht möglich, weitere E-Mail-Adressen hinzuzufügen, und ich gehe davon aus das mir die Adresse <<E-Mail-Adresse>> die Eingangsbestätigung senden wird. Falls Sie nicht meh zuständig sind, bitte ich um ihre Weiterleitung an die zuständige Stelle. Mir ist es nicht möglich die Zuständigkeit dieser Anfrage zu einer E-Mail Adresse zu ändern von der noch keine Antwort auf die Anfrage kam. Ob eine Änderung der eingängigen E-Mail-Adresse der Anfrage meinerseits möglich ist wage ich zu bezweifeln, da dies vermutlich dem Anspruch des Portals Frag den Staat, das mich bei der Verarbeitung der Anfragen und Antworten unterstützt, nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Sinne der Erhaltung des Allgemeinguts von frei und ungehindert zugänglicher Informationen, widersprechen würde. Ich bitte Sie es daher zu entschuldigen das ich nicht selbst die initiale E-Mail Adresse an die Anfrage ging, ändern kann. Eine erneute Anfrage halte ich ob des schon bestehenden Verfahrens für zusätzlichen Aufwand ihrer Behörde. Mir müsste einfach, wie gesagt, <<E-Mail-Adresse>> erstmal antworten. Danach werde ich gerne die Anfrage mit der Stelle weiter bearbeiten. Ich bedanke mich also für ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
AW: Anfrage Datenauskunft [#161517] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage un…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: Anfrage Datenauskunft [#161517]
Datum
20. September 2019 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage und teile mit, dass der Fachbereich Kinder, Jugend und Sport zuständig ist. An diesen habe ich deshalb Ihre Anfrage zuständigkeitshalber weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Datenauskunft [#161517] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach …
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Datenauskunft [#161517]
Datum
7. Oktober 2019 16:57
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ vom 30.07.2019 (#161517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unzustellbar: AW: Anfrage Datenauskunft [#161517] Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder …
Von
Behörde
Betreff
Unzustellbar: AW: Anfrage Datenauskunft [#161517]
Datum
7. Oktober 2019 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Die eingegebene E-Mail-Adresse konnte nicht gefunden werden. Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Empfängers, und versuchen Sie, die Nachricht erneut zu senden. Wenn das Problem weiterhin besteht, wenden Sie sich an Ihren E-Mail-Administrator. Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ vom 30.07.2019 (#161517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Unzustellbar: AW: Anfrage Datenauskunft [#161517] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanf…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unzustellbar: AW: Anfrage Datenauskunft [#161517]
Datum
10. Oktober 2019 15:39
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ vom 30.07.2019 (#161517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unzustellbar: AW: Unzustellbar: AW: Anfrage Datenauskunft [#161517] Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgen…
Von
Behörde
Betreff
Unzustellbar: AW: Unzustellbar: AW: Anfrage Datenauskunft [#161517]
Datum
10. Oktober 2019 15:39
Status
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Die eingegebene E-Mail-Adresse konnte nicht gefunden werden. Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Empfängers, und versuchen Sie, die Nachricht erneut zu senden. Wenn das Problem weiterhin besteht, wenden Sie sich an Ihren E-Mail-Administrator. Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ vom 30.07.2019 (#161517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ [#161517] [#161517]
Datum
10. Oktober 2019 15:42
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/161517 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil von der Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zwar E-Mail eingehen, aber die letzte E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> mit der Beschwerde der verspäteten Auskunft nicht zugestellt werden konnte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 161517.pdf Anfragenr: 161517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ vom 30.07.201…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ [#161517] [#161517]
Datum
10. Oktober 2019 15:45
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ vom 30.07.2019 (#161517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zusatz: Ihre E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> sendet zwar Mail raus, nimmt aber keine E-Mails an. Die Fehlermeldung lautet: RecipientNotFound Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ [#161517] [#161517]
Datum
11. Oktober 2019 10:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Ansp…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ [#161517] [#161517]
Datum
4. Dezember 2019 17:25
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ vom 30.07.2019 (#161517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 98 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Der initiale Text der Anfrage vom 30. Juli 2019 08:39: " Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Interne Kommunikation bzgl. der Auskunftsanfrage vom 1.11.2019 des [geschwärzt] beim DSB der [geschwärzt] ([geschwärzt]) , in Person [geschwärzt], mit dem Kreisamt Rendsburg, Fachbereich Familie und Soziales, Jugend- und Sozialdienst - Fachgruppe Eckernförde, in Person [geschwärzt] Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! " Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 161517 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage erhalten und werde Kontakt zu allen Beteiligten aufnehmen um de…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ [#161517] [#161517]
Datum
6. Dezember 2019 14:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage erhalten und werde Kontakt zu allen Beteiligten aufnehmen um den Sachverhalt zu klären. Sie werden fristgerecht eine Antwort von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in Ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Auskunft ist nicht ersichtlich. Begründung…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ [#161517] [#161517]
Datum
29. Januar 2020 16:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Auskunft ist nicht ersichtlich. Begründung: Einschlägig ist § 10 Abs. 1 Nr. 1 IZG SH, der den Schutz personenbezogener Daten vorsieht, deren Vertraulichkeit durch Rechtsvorschrift vorgesehen ist. Als eine solche Rechtsvorschrift ist § 5 LDSG SH zu qualifizieren. In § 5 Abs. 4 LDSG SH ist geregelt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an eine nicht-öffentliche Stelle zulässig ist, wenn von dieser ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft gemacht wird und schutzwürdige Belange der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden. Ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten kann vorliegend nicht festgestellt werden. Zudem würden die schutzwürdigen Belange (hier: Recht auf informationelle Selbstbestimmung) der betroffenen Person im Falle einer Übermittlung der Daten beeinträchtigt. Der Landesgesetzgeber räumt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung den absoluten Vorrang ein, (PdK, IZG SH, Carola Drechsler/Moritz Karg, § 10, 2.1 Schutz personenbezogener Daten). Daher wird der dritten Person aufgrund des vorrangigen Schutzes personenbezogener Daten keine Auskunft erteilt werden können. Etwas anderes ergibt sich gem. § 10 IZG SH nur, wenn der Betroffene der Bekanntgabe der gewünschten Informationen zugestimmt hat. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin selbst die betroffene schutzwürdige Person. Sie können keine schutzwürdigen…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG“ [#161517] [#161517]
Datum
1. Februar 2020 07:51
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin selbst die betroffene schutzwürdige Person. Sie können keine schutzwürdigen Belange von mir gegenüber mir selbst behaupten. Ich habe diese Anfrage mit meiner Adresse und meinem Name gestellt mit der ich auch die Anfrage am 1.11.2019 gestellt habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/161517 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
Registrierung zum Erhalt sicherer E-Mails
Datum
4. März 2022 12:51
Status
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4,9 KB


Kreis Rendsburg-Eckernförde   Registrierung zum Empfang sicherer E-Mail                                Hallo Antragsteller/in
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Datum
4. März 2022 12:51
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Neue sichere Nachricht wartet Kreis Rendsburg-Eckernförde Noch nicht Registriert                            …
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
Neue sichere Nachricht wartet
Datum
7. März 2022 01:00
Status
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