Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG zu Gefahrengebieten

Eine Auflistung sämtlicher sogenannter "Gefährliche Orte" in Schleswig Holstein, deren Rechtsgrundlage, sowie Zahlen für das Jahr 2018 zu den jeweiligen Gefährlichen Orten über:
- die Anzahl der Kontrollen
- die Anzahl und den Inhalt von im Rahmen dieser Kontrollen verfassten Anzeigen.
Sowie die einschlägige Dienstanweisung für Gefährliche Orte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2019
  • Frist
    7. Februar 2019
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufli…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG zu Gefahrengebieten [#35649]
Datum
8. Januar 2019 16:33
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung sämtlicher sogenannter "Gefährliche Orte" in Schleswig Holstein, deren Rechtsgrundlage, sowie Zahlen für das Jahr 2018 zu den jeweiligen Gefährlichen Orten über: - die Anzahl der Kontrollen - die Anzahl und den Inhalt von im Rahmen dieser Kontrollen verfassten Anzeigen. Sowie die einschlägige Dienstanweisung für Gefährliche Orte.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage und übersende Ihnen eine Antwort in …
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG zu Gefahrengebieten [#35649]
Datum
14. Januar 2019 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage und übersende Ihnen eine Antwort in elektronischer Form. Derzeit bestehen in Schleswig-Holstein 7 Örtlichkeiten, an denen Maßnahmen im Rahmen des § 181 Abs. 1 Satz 2 LVwG möglich sind. Dabei handelt es sich mit Stand Dezember 2018 um nachstehend aufgeführte Örtlichkeiten: - Lübeck, An der Mauer/Krähenteich - Lübeck, ZOB, Hansestraße/Konrad-Adenauer-Str. - Bargteheide, Schulzentrum - Bargteheide, Bahnhof - Kiel, Bergstraße - Kiel, Hauptbahnhof - Kiel, Gaarden-Ost. Da der Gesetzgeber für Maßnahmen nach § 181 Abs. 2 Satz 2 LVwG keine besonderen Verfahrensweisen hinsichtlich eines Evaluierungsprocederes vorgibt, liegt kein belast- bares Zahlenmaterial vor über die von Ihnen erfragte - Anzahl von Kontrollen und die Anzahl von im Rahmen von Kontrollen verfassten Anzeigen. Eine Dienstanweisung für gefährliche Orte existiert nicht. Polizeiliches Handeln im Rahmen des § 181 Abs. 1 Satz 2 LVwG erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Landesver- waltungsgesetzes SH (LVwG). Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre zeitnahe Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG zu Gefahrengebieten [#35649]
Datum
14. Januar 2019 15:04
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre zeitnahe Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>