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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Das (vollständige) Gutachten zur betrieblich-baulichen Weiterentwicklung der Kliniken des Landkreises Göppingen gGmbH (jetzt: ALB FILS KLINIKEN GmbH), erstellt durch die HWP Planungsgesellschaft mbH, vorzugsweise in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF). nachgeliefert.

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  • Datum
    15. Mai 2016
  • Frist
    14. Juni 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das (…
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Von
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Betreff
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG [#16815]
Datum
15. Mai 2016 20:46
An
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das (vollständige) Gutachten zur betrieblich-baulichen Weiterentwicklung der Kliniken des Landkreises Göppingen gGmbH (jetzt: ALB FILS KLINIKEN GmbH), erstellt durch die HWP Planungsgesellschaft mbH, vorzugsweise in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF). nachgeliefert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG “ vom …
An ALB FILS KLINIKEN GmbH Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG [#16815]
Datum
15. Juni 2016 00:10
An
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG “ vom 15.05.2016 (#16815) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen auf Ihre Anfrage vom Sonntag, den 15.05.2016 zurück, die wir gerne beantwo…
Von
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Betreff
WG: Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG [#16815]
Datum
15. Juni 2016 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen auf Ihre Anfrage vom Sonntag, den 15.05.2016 zurück, die wir gerne beantworten werden. Nach § 2 Abs. 4 gilt das neue Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auch für natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Dienstleistungen (Krankenhäuser als Teil der Öffentlichen Daseinsvorsorge)) erbringen und dabei der Kontrolle einer Stelle nach $ 2 Abs. 1 unterliegen. Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes besteht der Anspruch auf Informationsgewährung jedoch gegenüber der Stelle, für die letztlich die öffentliche Dienstleistung erbracht wird. Dies ist in unserem Fall der Landkreis Göppingen, so dass die Kliniken-GmbH keinen Antragsaddressat nach dem LIFG darstellt. Folglich müssten Sie u.E. Ihren Antrag auf Informationszugang dort stellen. Mit freundlichen Grüßen
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Gutachten HWP [#16815] Sehr geehrtAntragsteller/in wir sind aktuell dabei Ihre Anfrage zu bearbeiten. Sie erhalte…
Von
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Betreff
Gutachten HWP [#16815]
Datum
27. Januar 2017 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir sind aktuell dabei Ihre Anfrage zu bearbeiten. Sie erhalten nach Abschluss umgehend eine Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen

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ALB FILS KLINIKEN GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 10 des Landesinformationsfreiheitsgesetz handelt es bei der Bearbeitung Ihres …
Von
ALB FILS KLINIKEN GmbH
Betreff
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG [#16815]
Datum
30. Januar 2017 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 10 des Landesinformationsfreiheitsgesetz handelt es bei der Bearbeitung Ihres Antrags um eine individuelle zurechenbare gebührenpflichtige öffentliche Leistung. Diese Leistung wird die Gebühr von 200 Euro nicht übersteigen. Bitte teilen Sie uns bis zum 17.02.2017 mit, ob Sie eine gebührenpflichtige Bearbeitung Ihres Antrag wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.