Antrag nach dem NUIG/VIG ( Stellungnahme zum Nahverkehrsplan Emsland)

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplan Emsland wurde die Stadt Papenburg gemäß § 6 Abs. 4 Nds. Nahverkehrsgesetz (NNVG) zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Stellungnahme der Stadtverwaltung Papenburg zum Nahverkehrsplan Emsland

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
Nico Schepers
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplan E…
An Einheitsgemeinde Papenburg, Stadt Details
Von
Nico Schepers
Betreff
Antrag nach dem NUIG/VIG ( Stellungnahme zum Nahverkehrsplan Emsland) [#189334]
Datum
18. Juni 2020 15:02
An
Einheitsgemeinde Papenburg, Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplan Emsland wurde die Stadt Papenburg gemäß § 6 Abs. 4 Nds. Nahverkehrsgesetz (NNVG) zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Stellungnahme der Stadtverwaltung Papenburg zum Nahverkehrsplan Emsland Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nico Schepers Anfragenr: 189334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189334/ Postanschrift Nico Schepers << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Einheitsgemeinde Papenburg, Stadt
Sehr geehrter Herr Schepers, der Nahverkehrsplan Emsland für durch den Landkreis aufgestellt. Das Recht auf Erme…
Von
Einheitsgemeinde Papenburg, Stadt
Betreff
AW: Antrag nach dem NUIG/VIG ( Stellungnahme zum Nahverkehrsplan Emsland) [#189334]
Datum
2. Juli 2020 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schepers, der Nahverkehrsplan Emsland für durch den Landkreis aufgestellt. Das Recht auf Ermessensausübung über die Gewährung von Akteneinsicht – hierunter fällt auch die Einsicht in die Stellungnahme der Stadt Papenburg – liegt gem. §§ 29, 72 Abs. 1 VwVfG bei der Aufstellungs- bzw. Planfeststellungsbehörde. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Anfrage direkt an den Landkreis zu richten. Mit freundlichen Grüßen