ANTRAG nach NUIG - FFH-Vorgutachten des FFH-Gebietes 3825-331

Anfrage an: Stadt Hildesheim

Antrag nach dem NUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Das FFH-Vorgutachten, welches im Zuge der Planung des Baugebiets "Wasserkamp" erstellt wurde
- Den Bewirtschaftungsplan des FFH-Gebietes 3825-331 " Beuster (mit NSG 'Am roten Steine')"
- Die Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind,

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2019
  • Frist
    4. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Julian Jacoby
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das FFH-Vorguta…
An Stadt Hildesheim Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
ANTRAG nach NUIG - FFH-Vorgutachten des FFH-Gebietes 3825-331 [#148487]
Datum
4. Juni 2019 16:23
An
Stadt Hildesheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das FFH-Vorgutachten, welches im Zuge der Planung des Baugebiets "Wasserkamp" erstellt wurde - Den Bewirtschaftungsplan des FFH-Gebietes 3825-331 " Beuster (mit NSG 'Am roten Steine')" - Die Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Jacoby << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Hildesheim
Sehr geehrter Herr Jacoby, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 04.06.2019. Ihr Antrag bef…
Von
Stadt Hildesheim
Betreff
Empfangsbestätigung zu: ANTRAG nach NUIG - FFH-Vorgutachten des FFH-Gebietes 3825-331 [#148487]
Datum
5. Juni 2019 15:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Jacoby, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 04.06.2019. Ihr Antrag befindet sich nunmehr in Bearbeitung und wird baldmöglichst beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Hildesheim
Sehr geehrter Herr Jacoby, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte: Die Schutz- und …
Von
Stadt Hildesheim
Betreff
Empfangsbestätigung zu: ANTRAG nach NUIG - FFH-Vorgutachten des FFH-Gebietes 3825-331 [#148487]
Datum
19. Juni 2019 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacoby, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte: Die Schutz- und Erhaltungsziele sind § 2 der Verordnung zum NSG "Am roten Steine" zu entnehmen (im Anhang). Die Aufstellung eines Bewirtschaftungsplanes für ein Natura-2000 Gebiet richtet sich nach § 32 Abs. 5 BNatschG: "Für Natura-2000 Gebiete können Bewirtschaftungspläne selbstständig oder als Bestandteil anderer Pläne aufgestellt werden". In Niedersachsen erfolgt die Maßnahmenplanung entsprechend der fachlichen Empfehlungen des Leitfadens zur Maßnahmenplanung für Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen (Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2016). Die Maßnahmenplanung für das NSG "Am roten Steine" befindet sich in Bearbeitung und soll voraussichtlich bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Das Gutachten der FFH-VP für den Wasserkamp wird in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde aktuell ergänzt. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Stadt Hildesheim das Gutachten erst danach in voller Gänze freigeben wird. Das Gutachten wird dann auch auf der Internetseite der Stadt Hildesheim zum Download bereitstehen. Eine voraussichtliche Veröffentlichung erfolgt im September 2019. Mit freundlichen Grüßen
Julian Jacoby
Sehr geehrte<< Anrede >> Zuerst einmal möchte ich mich für die bisherigen Informationen und Ausführun…
An Stadt Hildesheim Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: Empfangsbestätigung zu: ANTRAG nach NUIG - FFH-Vorgutachten des FFH-Gebietes 3825-331 [#148487]
Datum
19. Juni 2019 11:40
An
Stadt Hildesheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Zuerst einmal möchte ich mich für die bisherigen Informationen und Ausführungen bedanken. Weiterhin möchte ich sie bitten mir mitzuteilen, mit welcher Begründung das Gutachten ergänzt werden soll und um welche Gliederungspunkte es sich dabei handelt. Des Weiteren möchte ich sie bitten mir das vorläufig erstellte Gutachten, was Ihnen ja bereits vorliegen dürfte zukommen zu lassen. Trotz der Tatsache, dass es sich um einen Entwurf handelt, ist es ein fertiges Schriftstück, das Ihrer Berhörde vorliegt. Somit ist dieses Gutachten, auch wenn es vorläufig ist, ebenfalls von § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 erfasst. Sollten sie gegenteiliger Rechtsauffassung sein bitte ich sie darum, mir einen Ablehnungsbescheid zukommen zu lassen, in dem sie mir die genauen Ablehnungsgründe darlegen, damit ich diese prüfen kann. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 148487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Jacoby << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Hildesheim
Sehr geehrter Herr Jacoby, da es sich bei der FFH-Vorprüfung um ein noch nicht abgeschlossenes Schriftstück hand…
Von
Stadt Hildesheim
Betreff
Antwort: AW: Empfangsbestätigung zu: ANTRAG nach NUIG - FFH-Vorgutachten des FFH-Gebietes 3825-331 [#148487]
Datum
4. Juli 2019 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Jacoby, da es sich bei der FFH-Vorprüfung um ein noch nicht abgeschlossenes Schriftstück handelt, lehne ich Ihren Antrag auf Herausgabe ab und verweise auf § 8 Abs. 2 Nr. 4 Umweltinformationsgesetz. Mit freundlichen Grüßen