Antrag nach Sächsischem Umweltinformationsgesetz - Ackerzahlen in Bergbaugebieten

- eine aktuelle Karte / Kartierung der Ackerzahlen aller sächsischen Landwirtschaftsflächen in hektargenauer, oder, falls nicht vorhanden, höchstmöglicher Auflösung
- sollte keine derartige Kartierung für ganz Sachsen existieren, senden Sie mir bitte alle Informationen zu den Ackerzahlen der Landwirtschaftsflächen auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Böhlen, Borna, Groitzsch, Großpösna, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau

(Ich hatte hierzu bereits eine Anfrage an das LfULG gestellt und wurde dabei an Sie verwiesen.)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine aktuelle Ka…
An Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) Details
Von
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Betreff
Antrag nach Sächsischem Umweltinformationsgesetz - Ackerzahlen in Bergbaugebieten [#188563]
Datum
10. Juni 2020 17:47
An
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine aktuelle Karte / Kartierung der Ackerzahlen aller sächsischen Landwirtschaftsflächen in hektargenauer, oder, falls nicht vorhanden, höchstmöglicher Auflösung - sollte keine derartige Kartierung für ganz Sachsen existieren, senden Sie mir bitte alle Informationen zu den Ackerzahlen der Landwirtschaftsflächen auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Böhlen, Borna, Groitzsch, Großpösna, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau (Ich hatte hierzu bereits eine Anfrage an das LfULG gestellt und wurde dabei an Sie verwiesen.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188563 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Sehr geehrteAntragsteller/in die Ackerzahlen sind in den Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster entha…
Von
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Betreff
AW: [GSZ#202006111019691] Antrag nach Sächsischem Umweltinformationsgesetz - Ackerzahlen in Bergbaugebieten [#188563]
Datum
11. Juni 2020 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Ackerzahlen sind in den Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster enthalten. In der Präsentationsausgabe der Liegenschaftskarte werden für Flächen, die in die Bodenschätzung einbezogen sind, zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile dargestellt. Nähere Informationen zu dieser Präsentationsausgabe finden Sie auf unserer Internetseite unter [1]http://www.landesvermessung.sachsen.de/liegenschaftskarte-mit-bodenschaetzung-5651.html. Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile werden nach Eintritt der Bestandskraft in digitaler Form in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Übernahme erfolgt gemeindeweise. Bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster werden der Datenübermittlung die vorhandenen analogen Unterlagen zugrunde gelegt. Diese Unterlagen liegen entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich bei den unteren Vermessungsbehörden. Eine Tabelle mit dem Erfassungsstand der Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster finden Sie ebenfalls unter [2]http://www.landesvermessung.sachsen.de/liegenschaftskarte-mit-bodenschaetzung-5651.html. Da noch nicht für alle von Ihnen aufgeführten Gemeinden Bodenschätzungsergebnisse in digitaler Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an das [3]Vermessungsamt im Landkreis Leipzig. Bei Fragen können Sie mich gerne anrufen. Mit freundlichen Grüßen