Antrage an Mainzer Mobilität

Im Zuge der Corona-Krise wurde das Angebot der Mainzer Mobilität drastisch zurückgefahren. Während in anderen Städten der Normalfahrplan wieder gilt, sind in Mainz nach wie vor fünf Linien eingestellt und weitere Reduzierungen auf allen Linien gelten.

- Warum?
- Auf welchem Prozentsatz wurde das Angebot in den verschiedenen Phasen runtergefahren?
- Wie viele Mitarbeiter wurden in Kurzarbeit geschickt?
- Warum geht die Stadt nicht dagegen vor und fordert die MM dazu auf alle Leistungen nach Normalfahrplan zu fahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, und schlussendlich im Sinne der Daseinsvorsorge?
- Handelt die MM also nur im Sinne der Wirtschaftlichkeit ohne Rücksicht auf die Bürgerinnen und Bürger?
- Wie wird vorgegangen, um in Bussen und Bahnen das Abstandsgebot einzuhalten? Mit dem reduzierten Fahrplan ist genau dies an vielen Stellen nicht mehr möglich. Trotz Maskenpflicht gilt deshalb nach wie vor das Abstandsgebot. Gerade in den Hauptzeiten wird dies aber bei der MM außer Kraft gesetzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge der Coron…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrage an Mainzer Mobilität [#186731]
Datum
15. Mai 2020 08:14
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Corona-Krise wurde das Angebot der Mainzer Mobilität drastisch zurückgefahren. Während in anderen Städten der Normalfahrplan wieder gilt, sind in Mainz nach wie vor fünf Linien eingestellt und weitere Reduzierungen auf allen Linien gelten. - Warum? - Auf welchem Prozentsatz wurde das Angebot in den verschiedenen Phasen runtergefahren? - Wie viele Mitarbeiter wurden in Kurzarbeit geschickt? - Warum geht die Stadt nicht dagegen vor und fordert die MM dazu auf alle Leistungen nach Normalfahrplan zu fahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, und schlussendlich im Sinne der Daseinsvorsorge? - Handelt die MM also nur im Sinne der Wirtschaftlichkeit ohne Rücksicht auf die Bürgerinnen und Bürger? - Wie wird vorgegangen, um in Bussen und Bahnen das Abstandsgebot einzuhalten? Mit dem reduzierten Fahrplan ist genau dies an vielen Stellen nicht mehr möglich. Trotz Maskenpflicht gilt deshalb nach wie vor das Abstandsgebot. Gerade in den Hauptzeiten wird dies aber bei der MM außer Kraft gesetzt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186731
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang ihres Antrags nach dem LTranspG. Mit freundlichen…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Antrage an Mainzer Mobilität [#186731]
Datum
18. Mai 2020 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang ihres Antrags nach dem LTranspG. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei unsere Antworten: Im Zuge der Corona-Krise wurde das Angebot der Mainzer Mobi…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Antrage an Mainzer Mobilität [#186731]
Datum
28. Mai 2020 15:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei unsere Antworten: Im Zuge der Corona-Krise wurde das Angebot der Mainzer Mobilität drastisch zurückgefahren. Während in anderen Städten der Normalfahrplan wieder gilt, sind in Mainz nach wie vor fünf Linien eingestellt und weitere Reduzierungen auf allen Linien gelten. - Warum? - Auf welchem Prozentsatz wurde das Angebot in den verschiedenen Phasen runtergefahren? Die Fahrgastnachfrage ist mit dem Beginn der Einschränkungen des öffentlichen Lebens drastisch zurückgegangen. Gleichzeitig erforderte die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MVG eine erhöhten betrieblichen Aufwand und es mussten und müssen bis heute Vorkehrungen getroffen werden, um für Erkrankungs- und Quarantänefälle im Unternehmen Reserven für einen geordneten Betrieb zu haben. Deshalb wurde das Angebot über den Ferienfahrplan mit ca. 90 % des Angebotes bis hin zu einem angepassten Sonntagsfahrplan mit 35 % der Leistung (für ca. 10 % der Fahrgäste!) zurückgefahren. Aktuell liegt das Angebot bei ca. 80 - 85 % des Regelfahrplans während die Fahrgastzahlen erst wieder etwa 30 - 35 % erreicht haben. - Wie viele Mitarbeiter wurden in Kurzarbeit geschickt? Die MVG hat die Leistung des Unternehmens über alle Bereiche auf 80 % abgesenkt, das heißt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Durchschnitt 80 %. Der Übergang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Kurzarbeit erfolgt auf Grund der rechtlichen Vorgaben schrittweise nach dem Abbau der Gleitzeitkonten. Aktuell sind ca. 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit jeweils 20 % der Arbeitsleistung in Kurzarbeit. - Warum geht die Stadt nicht dagegen vor und fordert die MM dazu auf alle Leistungen nach Normalfahrplan zu fahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, und schlussendlich im Sinne der Daseinsvorsorge? - Handelt die MM also nur im Sinne der Wirtschaftlichkeit ohne Rücksicht auf die Bürgerinnen und Bürger? Das Herunterfahren des Angebotes im ÖPNV erfolgte bundesweit in fast allen Unternehmen. Das aktuelle Angebot liegt weit über der tatsächlichen Nachfrage. Gleichzeitig sind die wirtschaftlichen Folgen für die Verkehrsunternehmen gravierend, die MVG rechnet mit Einnahmeausfällen im zweistelligen Millionenbereich, bundesweit geht es nach aktuellen Schätzungen um ca. 5 Mrd. ?. Vor diesem Hintergrund müssen auch die Verkehrsunternehmen verantwortlich Einsparmöglichkeiten zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Krise realisieren. Das Verhältnis 35 % bzw. 85 % Angebot für 10 % bzw. 30-35 % der Fahrgäste macht aber deutlich, dass die Abwägung Angebot für die Fahrgäste versus Wirtschaftlichkeit eindeutig im Sinne der Daseinsvorsorge und zu Gunsten der Fahrgäste erfolgt ist. Wie oben erwähnt müssen zudem auch interne Schutzmaßnahmen und die Vorsorge für Krankheitsfälle berücksichtigt werden. - Wie wird vorgegangen, um in Bussen und Bahnen das Abstandsgebot einzuhalten? Mit dem reduzierten Fahrplan ist genau dies an vielen Stellen nicht mehr möglich. Trotz Maskenpflicht gilt deshalb nach wie vor das Abstandsgebot. Gerade in den Hauptzeiten wird dies aber bei der MM außer Kraft gesetzt. Für den ÖPNV gibt es hinsichtlich der Hygiene klare Vorgaben. Die MVG hat die Reinigungsintervalle verdichtet und desinfiziert regelmäßig die Fahrzeuge. Das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 m ist in den Fahrzeugen und auch an Haltestellen vielfach nicht möglich. Deshalb gilt im ÖPNV in den Fahrzeugen und an Haltestellen die Verpflichtung einen Mund-Nase-Schutz (Maske) zu tragen. Die Kontrolle obliegt den Ordnungsbehörden, die MVG macht durch Plakate, an den elektronischen Fahrgastinformationsanzeigern und Durchsagen in den Fahrzeugen darauf aufmerksam. Mit freundlichen Grüßen