Anträge auf Altlastensanierungen und Erstattung von Mehrkosten aus öffentlich rechtlichen Gründen zur Gefahrenabwehr und Vermeidung von Grundwassergefährdungen für die an der Antwerpenstr.1 und 3 in Hamburg belegenen Grundstücke

Die Freie und Hansestadt Hamburg war bis zur Ausgründung vom 01. Oktober 2005 des überwiegenden Teils der Hafenaufgaben in die Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts (HPA) Eigentümerin und Vermieterin der städtischen Grundstücke im Hafen. Bis dahin befassten sich drei Dienststellen mit dem Thema Hafen:

Das Amt für Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (technische Hafenangelegenheiten), Teile des Amtes Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfrastruktur der BWA, insbesondere das Oberhafenamt sowie fünf Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung in der Finanzbehörde. Die Zusammenarbeit erfolgte in der „Hafenroutine“ nach dem „Land-Lord-Prinzip“. Investitionen wurden im Finanzplan veranschlagt da Mieteinnahmen und Hafengelder dem Haushalt zuflossen.

Hiermit bitte ich darum mir folgenden Unterlagen aus dem Zeitraum vom 01. Januar 1996 bis zum 01. Oktober 2005 betreffend die an der Antwerpenstr.1 und an der Antwerpenstr. 3 in 21129 Hamburg-Waltershof belegenen städtischen Grundstücke zugänglich zu machen oder schnellst möglich zu übermitteln:

1.)

Alle Anträge auf Altlastensanierungen und Erstattung von Mehrkosten sowie dazugehörige Abschlussberichte und Abrechnungen die in dem Zeitraum von 1996 bis zum 01. Oktober 2005 von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) aus öffentlich rechtlichen Gründen zur Gefahrenabwehr und Vermeidung von Grundwassergefährdungen für das Grundstück Antwerpenstr.1 und das Grundstück Antwerpenstr. 3 in 21129 Hamburg-Waltershof getragen worden sind.

2.)

Alle zu den beiden Grundstücken dargestellten und seit dessen womöglich noch in Arbeit befindlichen Fälle und die zu erwartenden Mehrkosten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2015
  • Frist
    7. Juli 2015
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Anträge auf Altlastensanierungen und Erstattung von Mehrkosten aus öffentlich rechtlichen Gründen zur Gefahrenabwehr und Vermeidung von Grundwassergefährdungen für die an der Antwerpenstr.1 und 3 in Hamburg belegenen Grundstücke [#10081]
Datum
4. Juni 2015 15:11
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Freie und Hansestadt Hamburg war bis zur Ausgründung vom 01. Oktober 2005 des überwiegenden Teils der Hafenaufgaben in die Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts (HPA) Eigentümerin und Vermieterin der städtischen Grundstücke im Hafen. Bis dahin befassten sich drei Dienststellen mit dem Thema Hafen: Das Amt für Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (technische Hafenangelegenheiten), Teile des Amtes Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfrastruktur der BWA, insbesondere das Oberhafenamt sowie fünf Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung in der Finanzbehörde. Die Zusammenarbeit erfolgte in der „Hafenroutine“ nach dem „Land-Lord-Prinzip“. Investitionen wurden im Finanzplan veranschlagt da Mieteinnahmen und Hafengelder dem Haushalt zuflossen. Hiermit bitte ich darum mir folgenden Unterlagen aus dem Zeitraum vom 01. Januar 1996 bis zum 01. Oktober 2005 betreffend die an der Antwerpenstr.1 und an der Antwerpenstr. 3 in 21129 Hamburg-Waltershof belegenen städtischen Grundstücke zugänglich zu machen oder schnellst möglich zu übermitteln: 1.) Alle Anträge auf Altlastensanierungen und Erstattung von Mehrkosten sowie dazugehörige Abschlussberichte und Abrechnungen die in dem Zeitraum von 1996 bis zum 01. Oktober 2005 von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) aus öffentlich rechtlichen Gründen zur Gefahrenabwehr und Vermeidung von Grundwassergefährdungen für das Grundstück Antwerpenstr.1 und das Grundstück Antwerpenstr. 3 in 21129 Hamburg-Waltershof getragen worden sind. 2.) Alle zu den beiden Grundstücken dargestellten und seit dessen womöglich noch in Arbeit befindlichen Fälle und die zu erwartenden Mehrkosten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Trogisch, Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Anträge auf Altlastensanierungen und Erstattung von Mehrkosten aus öffentlich rechtlichen Gründen zur Gefahrenabwehr und Vermeidung von Grundwassergefährdungen für die an der Antwerpenstr.1 und 3 in Hamburg belegenen Grundstücke [#10081]
Datum
4. Juni 2015 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hermann-Walter Trogisch
AW: Anträge auf Altlastensanierungen und Erstattung von Mehrkosten aus öffentlich rechtlichen Gründen zur Gefahren…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Anträge auf Altlastensanierungen und Erstattung von Mehrkosten aus öffentlich rechtlichen Gründen zur Gefahrenabwehr und Vermeidung von Grundwassergefährdungen für die an der Antwerpenstr.1 und 3 in HH belegenen Grundstücke [#10081]
Datum
4. Juni 2015 15:40
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die freundliche Information. .. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 10081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Trogisch, Sie bitten in Ihrer Anfrage nach dem Transparenzgesetz Behörde die Behörde für Stadt…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Anträge auf Altlastensanierungen und Erstattung von Mehrkosten aus öffentlich rechtlichen Gründen zur Gefahrenabwehr und Vermeidung von Grundwassergefährdungen für die an der Antwerpenstr.1 und 3 in Hamburg belegenen Grundstücke [#10081]
Datum
15. Juni 2015 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Trogisch, Sie bitten in Ihrer Anfrage nach dem Transparenzgesetz Behörde die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) um Beantwortung Ihrer Fragen. Zu 1.) Von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) bzw. der damaligen Umweltbehörde wurde auf den Grundstücken Antwerpenstr. 1 und Antwerpenstr. 3 im Zeitraum 1996 bis zum 01. Oktober 2005 nur eine Altlasten-Sanierung gefordert und zwar: Im Jahr 1999 wurden im Rahmen einer Sanierungsvereinbarung zwischen der FHH/Umweltbehörde und der Columbian Carbon Deutschland GmbH (CCD) (Pächterin des Grundstücks) produktionsbedingte Bodenverunreinigungen anlässlich der Rückgabe der Mietfläche an die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) saniert. Der Sanierungsumfang und das Sanierungsziel wurden von der Umweltbehörde nach den gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Die Sanierungsarbeiten wurden von einem Ingenieurbüro im Auftrag der Firma CCD ausgeführt. Die Sanierungskosten wurden von der Fa. CCD getragen. Die Sanierung fand im Zeitraum 27.09.1999 bis 18.10.1999 auf drei lokal begrenzten Teilflächen im südwestlichen Grundstücksteil des CCD-Geländes (Antwerpenstr. 3) statt. Es wurden insgesamt 4.600 m³ überwiegend PAK-belasteter Boden ausgehoben und in einer thermischen Bodenreinigungsanlage entsorgt. Die Sanierungskosten wurden allein von der CCD getragen und sind der BSU nicht bekannt. Die BSU hat im Zeitraum 1996 bis zum 01.Oktober 2005 keine Sanierungskosten übernommen. Sogenannte baubedingte "Mehrkosten", für z. B. Bodenentsorgung o.ä., wurden nicht von der BSU übernommen. Bei Fragen zu Baumaßnahmen und den grundstücksbezogenen "Mehrkosten" wenden Sie sich bitte an die Grundstückseigentümerin (jetzt Hamburg Port Authority, HPA) als zuständige Ansprechpartnerin. Die BSU verfügt nicht über diese von Ihnen nachgefragten Informationen bzw. Unterlagen. Diese Informationen gehören in den Zuständigkeitsbereich der Grundstückseigentümerin und Vermieterin der angefragten Grundstücke (HPA). Zu 2.) Für Baumaßnahmen auf den Grundstücken Antwerpenstr. 1 und Antwerpenstr. 3 und dabei evtl. anfallende Mehrkosten für baubedingte Bodenentsorgung ist die Grundstückseigentümerin (HPA) zuständige Ansprechpartnerin. Mit freundlichen Grüßen