Anträge auf Auskunftserteilung aus dem Ausländerzentralregister

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

1) Wie viele Anträge auf Erteilung einer Auskunft nach § 34 Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) wurden in den vergangenen Jahren 2016, 2017 und 2018 gestellt?

1a) In wie vielen Fällen wurde Auskunft an den Betroffenen erteilt?

1b) In wie vielen Fällen wurde keine Auskunft an den Betroffenen erteilt, aufgeschlüsselt nach den Gründen (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AZRG)?

2) Wie oft wurde in den vergangenen Jahren 2016, 2017 und 2018 vom Betroffenen eine Auskunft an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz nach § 34 Abs. 5 AZRG verlangt?

2a) In wie vielen Fällen wurde Auskunft an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz erteilt?

2b) In wie vielen Fällen wurde keine Auskunft an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz erteilt?

Ergebnis der Anfrage

Antwort hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele Ant…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
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Betreff
Anträge auf Auskunftserteilung aus dem Ausländerzentralregister [#60144]
Datum
6. März 2019 02:36
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Anträge auf Erteilung einer Auskunft nach § 34 Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) wurden in den vergangenen Jahren 2016, 2017 und 2018 gestellt? 1a) In wie vielen Fällen wurde Auskunft an den Betroffenen erteilt? 1b) In wie vielen Fällen wurde keine Auskunft an den Betroffenen erteilt, aufgeschlüsselt nach den Gründen (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AZRG)? 2) Wie oft wurde in den vergangenen Jahren 2016, 2017 und 2018 vom Betroffenen eine Auskunft an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz nach § 34 Abs. 5 AZRG verlangt? 2a) In wie vielen Fällen wurde Auskunft an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz erteilt? 2b) In wie vielen Fällen wurde keine Auskunft an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz erteilt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesverwaltungsamt
Anträge auf Auskunfterteilung aus dem Ausländerzentralregister [ #60144] Sehr geehrter Antragsteller, gemäß § 1 A…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Anträge auf Auskunfterteilung aus dem Ausländerzentralregister [ #60144]
Datum
7. März 2019 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AZR-Gesetz wird das Ausländerzentralregister vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt (Registerbehörde). Das Bundesverwaltungsamt verarbeitet und nutzt die Daten im Auftrag und nach Weisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 des AZR-Gesetzes und ist gemäß § 7 Abs. 1 des IFG damit nicht die zur Verfügung über die von Ihnen begehrten Informationen berechtigte Behörde. Sie können Ihren Antrag auf Informationszugang daher beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Mit freundlichen Grüßen