Anträge auf Erteilung einer Approbation

- Anzahl der Anträge auf Erteilung einer Approbation für Ärzte und Zahnärzte im Zeitverlauf nach Herkunft der Berufsnachweise sowie davon die Anzahl der Anträge, die positiv beschieden wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
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Kai Först
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Heimaufsicht Details
Von
Kai Först
Betreff
Anträge auf Erteilung einer Approbation [#31712]
Datum
9. Juli 2018 12:54
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Anträge auf Erteilung einer Approbation für Ärzte und Zahnärzte im Zeitverlauf nach Herkunft der Berufsnachweise sowie davon die Anzahl der Anträge, die positiv beschieden wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Först <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kai Först << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kai Först
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Heimaufsicht
Sehr geehrter Herr Först, der Eingang Ihrer Anfrage wird hiermit bestätigt. Jedoch ist die Heimaufsicht Berlin …
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Heimaufsicht
Betreff
AW: Anträge auf Erteilung einer Approbation [#31712]
Datum
9. Juli 2018 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Först, der Eingang Ihrer Anfrage wird hiermit bestätigt. Jedoch ist die Heimaufsicht Berlin nicht mit Angelegenheiten der Gesundheitsberufe betraut und somit für die Beantwortung Ihres Anliegens nicht zuständig. Ich werde daher Ihr Anliegen an den Fachbereich des I A des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin weiterleiten. Zuständiger Referatsleiter ist Herr Christoph Gertzen Dienstsitz: Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin Tel. 030-90229 - 2100 Email: <<E-Mail-Adresse>> Bitte richten Sie Nachfragen dorthin. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Heimaufsicht
Sehr geehrter Herr Först, Ihr Auskunftsersuchen an die E-Mail-Adresse des LAGeSo_Heimaufsicht ist an das Referat …
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Heimaufsicht
Betreff
AW: Anträge auf Erteilung einer Approbation [#31712]
Datum
19. Juli 2018 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Först, Ihr Auskunftsersuchen an die E-Mail-Adresse des LAGeSo_Heimaufsicht ist an das Referat für die Berufe im Gesundheitswesen/Landesprüfungsamt in Berlin weitergeleitet worden. Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass ich für ein Auskunftsersuchen nach dem VIG (§ 1) nicht zuständig bin und mir auch eine Weiterleitung an eine andere öffentliche Stelle aufgrund Ihrer Angaben nicht möglich ist, da ich keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen Ihren Fragen zur Approbationserteilung von Ärzten und Zahnärzten und den im VIG geregelten Fragen zu den Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder zu Verbraucherprodukten, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen, erkennen kann. Zuständig ist mein Referat aber für Ihre Frage die Approbationserteilung betreffend. Diesbezüglich muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine Statistik, die die von Ihnen erbetenen Zahlen und Zusammenhänge ausweist, in meinem Verantwortungsbereich nicht geführt wird. Sie finden aber unter dem Link https://www.berlin.de/lageso/ die jährlich veröffentlichten Jahresberichte des LAGeSo, die auch Tabellen mit den einschlägigen Zahlen zur Erteilung der Approbationen an Ärzt*innen und Zahnärzt*innen in den vergangenen Jahren enthalten. Ich hoffe, dass diese Auskunft Ihrem Informationsinteresse in ausreichendem Maße Genüge trägt. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen