Anträge auf Förderung und Verwendungsnachweise der Anlaufstelle Software/Games (GameUp! Rheinland-Pfalz)

1. die Anträge auf Förderung der Anlaufstelle Software/Games (GameUp! Rheinland-Pfalz) seit 2015
2. die Verwendungsnachweise der Anlaufstelle Software/Games (GameUp! Rheinland-Pfalz) seit 2015

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anträge au…
An IMG Innovations-Management GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anträge auf Förderung und Verwendungsnachweise der Anlaufstelle Software/Games (GameUp! Rheinland-Pfalz) [#143187]
Datum
17. Mai 2019 11:23
An
IMG Innovations-Management GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anträge auf Förderung der Anlaufstelle Software/Games (GameUp! Rheinland-Pfalz) seit 2015 2. die Verwendungsnachweise der Anlaufstelle Software/Games (GameUp! Rheinland-Pfalz) seit 2015
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

IMG Innovations-Management GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese haben Sie an die IMG Innovations-Management Gmb…
Von
IMG Innovations-Management GmbH
Betreff
Re: Anträge auf Förderung und Verwendungsnachweise der Anlaufstelle Software/Games (GameUp! Rheinland-Pfalz) [#143187]
Datum
17. Mai 2019 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese haben Sie an die IMG Innovations-Management GmbH gerichtet, jedoch mit den E-Mail-Kontaktdaten des Film- und Medienforum Rheinland-Pfalz. Leider hat das Film- und Medienforum Rheinland-Pfalz keinen Zugang zu den geforderten Unterlagen noch sind wir Ansprechpartner für den angesprochenen Geschäftsbereich oder für die IMG Innovations-Management GmbH. Wir haben keine Schwierigkeiten damit, Anfragen zu beantworten, aber weder die IMG Innovations-Management GmbH noch das Film- und Medienforum Rheinland-Pfalz sind eine Behörde, ein Ministerium oder eine Stelle, an die IFG-Anfragen gestellt werden können. Nach dem IFG Rheinland-Pfalz zählen dazu zwar auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, das sind wir jedoch auch nicht. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Anfrage daher leider nicht beantworten können. Eine Löschung aus der Datenbank von fragdenstaat.de ist schon beantragt. Mit freundlichen Grüßen