Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm

für die letzen 10 Jahre:

- Die Anzahl der eingegangenen Anträge von Anwohnern auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen die sich auf Verkehrslärm stützen (beispielsweise nach § 45 Abs. 1, Satz 2, Nr. 3 StVO). Möglichst nach Straße und Jahr aufgeschlüsselt.
- Jeweils die Anzahl solcher Anträge für die ein positiver, negativer negativ bzw. noch gar kein Bescheid erlassen wurde.
- Die Anzahl der Anträge für die lärmtechnische Gutachten in Auftrag gegeben wurden.
- Die Anzahl der Anträge für die eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bestritten wurde oder anhängig ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm [#192994]
Datum
17. Juli 2020 13:09
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für die letzen 10 Jahre: - Die Anzahl der eingegangenen Anträge von Anwohnern auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen die sich auf Verkehrslärm stützen (beispielsweise nach § 45 Abs. 1, Satz 2, Nr. 3 StVO). Möglichst nach Straße und Jahr aufgeschlüsselt. - Jeweils die Anzahl solcher Anträge für die ein positiver, negativer negativ bzw. noch gar kein Bescheid erlassen wurde. - Die Anzahl der Anträge für die lärmtechnische Gutachten in Auftrag gegeben wurden. - Die Anzahl der Anträge für die eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bestritten wurde oder anhängig ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192994/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
17. Juli 2020 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#192994] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anträge auf ve…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#192994]
Datum
19. August 2020 07:23
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm“ vom 17.07.2020 (#192994) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192994/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. August 2020 07:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#192994] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anträge auf ve…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#192994]
Datum
18. September 2020 11:26
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm“ vom 17.07.2020 (#192994) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192994/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
18. September 2020 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm“ [#192994] [#192994]
Datum
6. Februar 2021 15:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192994/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht Weise bearbeitet wird, weil eine Antwort bereits seit über 5 Monaten aussteht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192994.pdf Anfragenr: 192994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192994/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm“ [#192994] [#192994]
Datum
8. Februar 2021 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 17.7.2020 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang „Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm“ #192994
Datum
9. Februar 2021 11:24
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 17.7.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-1234/21 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Antragsteller/in Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu einer Übersicht der in den letzten zehn Jahren eingegangenen Anträge von Anwohnern auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/antrage-auf-verkehrsbeschrankende-manahmen-wegen-verkehrslarm/) gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerungen ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Da der Antrag von Herrn Antragsteller/in bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegt, bitte ich um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Antrag auf Informationszugang "Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm", Anträge n…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Antrag auf Informationszugang "Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm", Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
18. Februar 2021 07:39
Status
image001.jpg
2,8 KB


Sehr Antragsteller/in Sie beantragten erstmalig im Juli 2020 die Vorlage aller in den letzten 10 Jahren eingegangen Anträge von Anwohnern auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen, die sich auf Verkehrslärm stützen. Des Weiteren wird von Ihnen die Anzahl solcher Anträge für die ein positiver, negativer bzw. noch gar kein Bescheid erlassen wurde, gewünscht. Außerdem bitten Sie um Angabe der Anzahl der Anträge, für die lärmtechnische Gutachten in Auftrag gegeben wurden. Und Sie bitten um Angabe der Anzahl der Anträge, für die eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bestritten wurde bzw. anhängig ist. Zunächst möchte ich mich ausdrücklich dafür entschuldigen, dass Sie bis zum heutigen Tag noch keine Rückmeldung erhalten haben. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen und durch die Pandemie erforderlichen umfangreichen sonstigen Verkehrsüberprüfungen war mir dies leider nicht früher möglich. Für die von Ihnen gewünschten Anträge bzw. Angaben liegen bei der Stadt Köln keine entsprechenden statistischen Unterlagen vor. Bei Anträgen von Anwohnern auf entsprechende Maßnahmen wird jeweils in den einzelnen Sachgebieten der entsprechende Vorgang bearbeitet. Es ist mir daher leider nicht möglich, Ihnen die gewünschten Unterlagen bzw. Statistiken gesammelt zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen