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Anträge auf Verkehrsbeschränkende Maßnahmen

Wieviel Anträge auf Verkehrsbeschränkende Maßnahmen gemäß §45 StVO Absatz 1, sind bei ihnen in den letzten 5 Jahren eingegangen und wieviele sind davon ablehnend und wieviel zustimmend entschieden worden. Bitte nennen sie mir die durchschnittliche Bearbeitungsdauer und sofern Gebühren erhoben wurden, die durchschnittliche Höhe der Gebühren, die der Bürger dafür bezahlen musste.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
  • 0 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Sven Anders
Betreff
Anträge auf Verkehrsbeschränkende Maßnahmen [#24345]
Datum
17. August 2017 16:20
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Anträge auf Verkehrsbeschränkende Maßnahmen gemäß §45 StVO Absatz 1, sind bei ihnen in den letzten 5 Jahren eingegangen und wieviele sind davon ablehnend und wieviel zustimmend entschieden worden. Bitte nennen sie mir die durchschnittliche Bearbeitungsdauer und sofern Gebühren erhoben wurden, die durchschnittliche Höhe der Gebühren, die der Bürger dafür bezahlen musste.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Anders, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 17.08.2017, Anträge auf Verkehrsbeschränken…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Anträge auf Verkehrsbeschränkende Maßnahmen [#24345]
Datum
21. August 2017 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 17.08.2017, Anträge auf Verkehrsbeschränkende Maßnahmen [#24345]. Diese wurde mir zur Bearbeitung übersandt. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Anders, die Verkehrslenkung Berlin erteilt im Regelfall Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Anträge auf Verkehrsbeschränkende Maßnahmen [#24345]
Datum
31. August 2017 18:02
Status
Sehr geehrter Herr Anders, die Verkehrslenkung Berlin erteilt im Regelfall Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihr Antrag bezieht sich jedoch darauf, wieviel Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen gemäß § 45 Absatz 1 StVO, hier in den letzten 5 Jahren eingegangen sind. Dies sind Angaben, die der Behörde so nicht vorliegen. Erfasst werden verkehrsrechtliche Anordnungen, die aber vielfach nicht nur auf Anträgen beruhen, sondern auch auf eigenen Beobachtungen, Mitteilungen der Polizeidienststellen, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als oberster Straßenverkehrsbehörde etc. Auch eine Differenzierung nach Ablehnung oder Zustimmung wird nicht erfasst. Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach § 45 Absatz 1 StVO an Behörden im Landesbereich sind nach § 6a Abs. 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und Anlage (zu § 1) 2. Abschnitt Buchstabe B Gebühren-Nummern 261 - 271 nicht gebührenpflichtig, da sie dort nicht mit Gebühren-Nummern benannt werden, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stgeb… . Für die Zurückweisung eines Widerspruchs oder Rücknahme des Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung werden je gebührenfreier angefochtener Amtshandlung 25,60 Euro zuzüglich Postgebühr erhoben. Dies ergibt sich aus § 6a Abs. 1 und 2 StVG in Verbindung mit § 1 GebOSt und Anlage (zu § 1) 2. Abschnitt Buchstabe G "Sonstige Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs" Gebühren-Nummer 400. Sofern ich Ihr Anliegen nicht zutreffend erfasst habe, bitte ich um weitergehende Informationen. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, so bitte ich um Angabe einer zustellungsfähigen Adresse. Die mir weitergeleitete E-Mail enthielt meines Wissens keine elektronische Signatur. Mit freundlichen Grüßen

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Sven Anders
Sehr geehrte Fraum Umland, vielen Dank für die Antwort, die mir sehr geholfen hat. Mit freundlichen Grüßen Sven …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: Anträge auf Verkehrsbeschränkende Maßnahmen [#24345]
Datum
1. September 2017 15:37
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Sehr geehrte Fraum Umland, vielen Dank für die Antwort, die mir sehr geholfen hat. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 24345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders