Anträge zur Ehrenpatenschaft

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Wie viele Anträgen zur Übernahme der Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten gingen seit dem 01.01.2010 beim Bundesverwaltungsamt ein? Wie vielen wurde stattgegeben?
Ich bitte um Aufschlüsselung nach Jahr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Anträgen …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anträge zur Ehrenpatenschaft [#144379]
Datum
21. Mai 2019 19:47
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anträgen zur Übernahme der Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten gingen seit dem 01.01.2010 beim Bundesverwaltungsamt ein? Wie vielen wurde stattgegeben? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.05.2019, die wir wie folgt beantworten können: …
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Anträge zur Ehrenpatenschaft [#144379]
Datum
4. Juni 2019 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.05.2019, die wir wie folgt beantworten können: Auf der Internetseite des Bundespräsidialamtes unter dem Link http://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Wirken-im-Inland/Jubilaeen-und-Ehrenpatenschaften/jubilaeen-und-ehrenpatenschaften-node.html finden Sie die Anzahl der übernommen Patenschaften für die Jahre 2012-2018. Dort heißt es "Seit 1949 wurden insgesamt rund 80.800 Ehrenpatenschaften übernommen (Stand: 31.12.2018). Im Jahr 2018 waren es 541 (2017: 460, 2016: 500, 2015: 550, 2014: 600, 2013: 600, 2012: 599)." Ergänzend können wir Ihnen mitteilen, dass 2011 672 und 2010 605 Ehrenpatenschaften übernommen wurden. Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst und nach Ablauf der gesetzlichen Frist vernichtet. Auf die Verleihung der Ehrenpatenschaft besteht kein Rechtsanspruch. Sie wird auf Antrag der Sorgeberechtigten verliehen. Es gibt hierfür keine gesetzlichen Grundlagen. Wir hoffen, damit Ihrem Anliegen entsprochen zu haben und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen