Anträge zur Herausgabe von IP Adressen nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG

Wieviele Anträge zu Herausgabe von IP Adessen nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG wurden
- im Jahr 2011
- im Jahr 2012
- sowie im Jahr 2013
gestellt und Angeordnet?

Wieviele Anträge wurden in den gleichen Zeiträumen Abgelehnt?
Wieviele Richterstellen sind bei Ihnen für die Bearbeitung solcher Anträge vorgesehen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. August 2014
  • Frist
    16. September 2014
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Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Ant…
An Landgericht Frankenthal (Pfalz) Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Anträge zur Herausgabe von IP Adressen nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG [#7065]
Datum
13. August 2014 14:56
An
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Anträge zu Herausgabe von IP Adessen nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG wurden - im Jahr 2011 - im Jahr 2012 - sowie im Jahr 2013 gestellt und Angeordnet? Wieviele Anträge wurden in den gleichen Zeiträumen Abgelehnt? Wieviele Richterstellen sind bei Ihnen für die Bearbeitung solcher Anträge vorgesehen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
141 - 23/14 „Sehr geehrter Herr Kratz, hier ist nicht feststellbar, ob und wie viele Anträge auf Herausgabe von …
Von
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Betreff
AW: Anträge zur Herausgabe von IP Adressen nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG [#7065]
Datum
18. August 2014 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
141 - 23/14 „Sehr geehrter Herr Kratz, hier ist nicht feststellbar, ob und wie viele Anträge auf Herausgabe von IP Adressen nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG seit 2011 eingegangen sind. Urheberstreitverfahren sind Zivilverfahren, die nicht gesondert statistisch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, trotzdem vielen Dank für Ihre Auskunft! ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kra…
An Landgericht Frankenthal (Pfalz) Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: AW: Anträge zur Herausgabe von IP Adressen nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG [#7065]
Datum
18. August 2014 14:56
An
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, trotzdem vielen Dank für Ihre Auskunft! ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>