Anträge zur Kostenübernahme bei krank gemeldeten Mitarbeitern aufgrund ärtzlich angeordneter Quarantänemaßnahmen

als Arbeitgeber im Kreis Euskirchen kommen nun gehäuft Krankmeldungen herein, wobei Mitarbeiter entweder selbst mögliche Verdachtsfälle von Covid 19 sind, oder aus Risikogebieten eingereist sind und in beiden Fällen durch deren Hausärzte krank geschrieben wurden. Wo finden wir Informationen, in welchen Fällen die Lohnfortzahlungen durch das Gesundheitsamt erfolgen und wie werden solche Leistungen beantragt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Euskirchen Details
Von
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Betreff
Anträge zur Kostenübernahme bei krank gemeldeten Mitarbeitern aufgrund ärtzlich angeordneter Quarantänemaßnahmen [#182705]
Datum
16. März 2020 09:35
An
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als Arbeitgeber im Kreis Euskirchen kommen nun gehäuft Krankmeldungen herein, wobei Mitarbeiter entweder selbst mögliche Verdachtsfälle von Covid 19 sind, oder aus Risikogebieten eingereist sind und in beiden Fällen durch deren Hausärzte krank geschrieben wurden. Wo finden wir Informationen, in welchen Fällen die Lohnfortzahlungen durch das Gesundheitsamt erfolgen und wie werden solche Leistungen beantragt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182705 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Sehr geehrteAntragsteller/in seitens des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Euskirchen werden keine Lohnfortzah…
Von
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Betreff
Antw: Fwd: Wtrlt: Anträge zur Kostenübernahme bei krank gemeldeten Mitarbeitern aufgrund ärtzlich angeordneter Quarantänemaßnahmen [#182705]
Datum
17. März 2020 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in seitens des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Euskirchen werden keine Lohnfortzahlungen gewährt. Beim Landschaftsverband Rheinland können Anträge auf die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz gestellt werden. Diesen Antrag können Sie auf folgender Homepage stellen: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales… Ich hoffe, dass Ich Ihnen weiterhelfen konnte. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Information. Der angefügte Link zum Antragsformular führt jedoch …
An Gesundheitsamt Kreis Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Fwd: Wtrlt: Anträge zur Kostenübernahme bei krank gemeldeten Mitarbeitern aufgrund ärtzlich angeordneter Quarantänemaßnahmen [#182705]
Datum
18. März 2020 07:40
An
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Information. Der angefügte Link zum Antragsformular führt jedoch auf eine nicht existierende Seite auf der Homepage des Landschaftsverbandes ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182705