Antragsunterlagen Kraftfahrzeughilfe

den amtlichen Vordruck zur Beantragung von Kraftfahrzeughilfe nach der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den amtlichen Vordr…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antragsunterlagen Kraftfahrzeughilfe [#191648]
Datum
27. Juni 2020 12:44
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den amtlichen Vordruck zur Beantragung von Kraftfahrzeughilfe nach der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191648/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bitte wend…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Antragsunterlagen Kraftfahrzeughilfe [#191648]
Datum
20. Juli 2020 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit, aufgrund Ihrer Postanschrift möglicherweise die Agentur für Arbeit Greifswald. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/greifswald/startseite Ein Beratungsgespräch mit einer Beratungsfachkraft kann am besten telefonisch über folgende Telefonnummer vereinbart werden: 0800 4 555500 (gebührenfrei). Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in einem gestuften Verfahren geprüft und entschieden. Zunächst ist zu klären, ob die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist. Erst dann wird der konkrete Teilhabebedarf festgestellt und anschließend die entsprechende Leistung bewilligt. Die zuständige Agentur für Arbeit händigt dem Antragsteller dazu den Antrag auf Rehabilitation und den zur Initiierung der Bedarfsfeststellung verwendeten Gesundheitsfragebogen aus. Diese sind dann vom Antragsteller auszufüllen. Auch die Antragsvordrucke auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, dazu gehören auch Leistungen der Kfz-Hilfe, werden regelhaft in einem Beratungsgespräch ausgehändigt bzw. im Nachgang zugeschickt. Damit können Formulare und Unterlagen einzelfallbezogen und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Auch kann die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit beim Ausfüllen von Formularen Hilfestellung geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Gibt es denn überhaupt einen speziellen Vor…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antragsunterlagen Kraftfahrzeughilfe [#191648]
Datum
20. Juli 2020 18:14
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Gibt es denn überhaupt einen speziellen Vordruck zur Beantragung der Kraftfahrzeughilfe? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191648/

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in ja, es gibt dazu Formulare (siehe anbei). Wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 20.07.202…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: Antragsunterlagen Kraftfahrzeughilfe [#191648]
Datum
22. Juli 2020 10:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ja, es gibt dazu Formulare (siehe anbei). Wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 20.07.2020 mitgeteilt wurde, ist die Antragstellung allerdings an einige Voraussetzungen gebunden. Daher bitte ich Sie, die Anträge nicht einfach so zu verwenden, sondern zunächst einen Beratungstermin mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen