Antragsunterlagen zur Förderung einer barrierefreien Haltestelle der Gemeinde Saarwellingen gem. RL-NMOB

Antragsunterlagen zur Förderung(RL-NMOB) der neu erstellten barrierefreien Haltestelle in der Gemeinde Saarwellingen. Es handelt sich um das Bv. Haltestelle St. Pius der Gemeinde Saarwellingen. Bitte vollständig zukommen lassen ! Insbesondere die Dokumentationen bzw. Bedarfsanalysen bzw. Machbarkeitsüberprüfungen zum aktuellen Standort. Ich bitte um Bereitstellung in digitaler Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsunterlagen zur Fö…
An Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland Details
Von
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Betreff
Antragsunterlagen zur Förderung einer barrierefreien Haltestelle der Gemeinde Saarwellingen gem. RL-NMOB [#220211]
Datum
11. Mai 2021 09:59
An
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antragsunterlagen zur Förderung(RL-NMOB) der neu erstellten barrierefreien Haltestelle in der Gemeinde Saarwellingen. Es handelt sich um das Bv. Haltestelle St. Pius der Gemeinde Saarwellingen. Bitte vollständig zukommen lassen ! Insbesondere die Dokumentationen bzw. Bedarfsanalysen bzw. Machbarkeitsüberprüfungen zum aktuellen Standort. Ich bitte um Bereitstellung in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220211/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Ihr Antrag vom 11. Mai 2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage möchten wir wie folgt beantworten: Der barrierefr…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Betreff
Ihr Antrag vom 11. Mai 2021
Datum
28. Mai 2021 19:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage möchten wir wie folgt beantworten: Der barrierefreie Umbau der Haltestelle "St. Pius" im Gemeindegebiet Saarwellingen wird seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr im Rahmen einer Gesamtmaßnahme mit weiteren Haltestellen im Gemeindegebiet mit einem Fördersatz von 90% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Der Zuwendungsbescheid wurde bereits im Jahr 2019 erlassen. Zu diesem Zeitpunkt bildeten das Sonderprogramm "Barrierefreier Ausbau von Haltestellen" in Verbindung mit der "Richtlinie zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Saarland" die Fördergrundlage. Die Gesamtmaßnahme ist derzeit noch am laufen. Es wurden noch keine Fördergelder ausgezahlt. Über Informationen zu Dokumentationen bzw. Bedarfsanalysen/Machbarkeitsüberprüfungen zur o.g. Haltestelle verfügt die Bewilligungsbehörde nicht. Solche Bedarfsanalysen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich. Gerne leiten wir Ihre Anfrage aber an die Gemeinde Saarwellingen bzw. den Aufgabenträger weiter. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihr Antrag vom 11. Mai 2021 [#220211] Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in ich bin nun einige…
An Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag vom 11. Mai 2021 [#220211]
Datum
28. Mai 2021 22:20
An
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
16_bilder-und-nachweise-din-18040-3.pdf
1,9 MB
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in ich bin nun einigermaßen überrascht. Wie wird für diese geförderten Baumaßnahmen die Kontrolle der Zuwendungsvoraussetzung gem. RL-NMOB durchgeführt ? Insbesondere die Ausführung der Haltestelle gemäß der einzuhaltenden Norm 18040-3. Es ist auffällig, dass diese Haltestelle nicht !!! gemäß Stand der Technik und nicht gem. DIN 18040-3 erstellt wurde ! Auch ist zusätzlich fußläufig in 2 min Entfernung eine barrierefreie Bestandshaltestelle(sogar mir Haltebuchten) seit Jahren existent. Wie kommt eine solche Konstellation zustande ? Bei weiteren Stichproben an anderen Standorten in der Gemeinde wurde festgestellt, daß die Vorgaben der Norm 18040-3 "gebeugt" wurden, also auch nicht eingehalten werden. Seit wann wird von Öffentlichen Stellen nicht mehr rechtmäßig gebaut ??? Desweiteren ist mir nach Rücksprache mit den Durchführenden bekannt geworden, dass die bauliche Abnahme wohl vom Planungsdienstleister durchgeführt wird ??? Es kann ja wohl nicht sein, dass die Gemeinde als Baulastträger einen Dienstleister mit der Planung beauftragt und die Kontrolle diesem dann überlässt. Hier besteht ein massiver Interessenkonflikt ! Insgesamt ist mein Eindruck, dass die Verfahren, Prozesse auf Gemeindeebene nicht konform ! zur RL-NMOB ausgeführt werden. Im Zuge dessen gehe ich nun auch davon aus, dass die Dokumentation nicht den einschlägigen Anforderungen und Kriterien entspricht. Wohl auch hinsichtlich Integrität der Daten. Erfahrungsgemäß verselbstständigen sich ohne eine evidente Kontrolle Prozesse und Verfahren und leisten Missbrauch von Fördergeldern Vorschub. Ich bitte um Klärung, wie die Verfahren und Prozesse zur Kontrolle und Dokumentation im Rahmen der Förderung gemäß RL-NMOB gestaltet sind. Gerne beispielhaft an diesem genannten Bauvorhaben Haltestelle St. Pius. Ich bitte um Zusendung dieser in digitaler Form. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in P.S. als Anlage sende ich Ihnen Fotomaterial mit Bezug zur DIN-Norm. Anhänge: - 16_bilder-und-nachweise-din-18040-3.pdf Anfragenr: 220211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220211/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
AW: Ihr Antrag vom 11. Mai 2021 [#220211] Sehr Antragsteller/in besten Dank für Ihre Mail. Wir bitten um Ihre Rüc…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 11. Mai 2021 [#220211]
Datum
31. Mai 2021 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in besten Dank für Ihre Mail. Wir bitten um Ihre Rückmeldung, welche konkreten Bushaltestellen Sie meinen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 11. Mai 2021 [#220211] Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in Zitat Mail: "…
An Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag vom 11. Mai 2021 [#220211]
Datum
1. Juni 2021 08:48
An
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in Zitat Mail: "... Gerne beispielhaft an diesem genannten Bauvorhaben Haltestelle St. Pius" Gemeint ist die Haltestelle St. Pius in der Gemeinde Saarwellingen. Zusätzlich gerne eine weitere Haltestelle in Saarwellingen. Diese befindet sich in der Vorstadtstr. auf Höhe Hausnr. 112. Beide Haltestellen sind bereits fertiggestellt und in Betrieb genommen !!! Bitte beachten !!! hier entsteht gem. § 319 StGB Baugefährdung da Verkehrssicherungspflicht nicht vereinbar; daraus folgend Strafbarmachung und Art. 34 GG iVm § 839 BGB Staatshaftung eine Schadensersatzpflicht ggü. zukünftigen Personenschäden Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220211/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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WG: fragdenstaat; Antwortentwurf Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Den Belangen von Menschen…
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Den Belangen von Menschen mit körperlichen und sensorischen Einschränkungen muss Rechnung getragen werden. In einer Kombination aus geeigneten Fahrzeugen wie z.B. Niederflurbussen und der Anpassung der Haltestelle kann dadurch die Mitnahme von Menschen im Rollstuhl gewährleistet werden. Im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes wurde vergangenes Jahr die Förderrichtlinie Barrierefreiheit (Richtlinie Nachhaltige Mobilität, Teil Barrierefreiheit) erarbeitet. Sie trat am 11. März 2021 in Kraft. Die Richtlinie NMOB Barrierefreiheit hat das Ziel, eine gleichberechtigte Nutzung des ÖPNV für alle Menschen - mit und ohne Beeinträchtigung zu ermöglichen. Gefördert werden Aus-, Um- und Neubaumaßnahmen an Haltestellen zum straßengebunden ÖPNV, die auf eine Verbesserung der Barrierefreiheit hinwirken. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Stadt, der Landkreis oder der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) als Aufgabenträger des ÖPNV im Saarland muss die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan definieren. Dabei ist der örtliche Behindertenbeauftragte zu beteiligen. Die Verkehrsunternehmen, die die Haltestelle bedienen, müssen auch die Maßnahme zustimmen. Doch bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie NMOB Barrierefreiheit wurde durch das Saarland die Barrierefreiheit von Bushaltestellen in speziellem Maße unterstützt. Im Rahmen unseres Förderprogramms zum barrierefreien Neu-, Um- und Ausbau von Haltestellen wurde im Saarland zwischen 2016 und 2019 der barrierefreie Ausbau Haltestellen gefördert. Neben der Bordsteinhöhe sind auch „taktile Elemente“ auf dem Boden anzubringen. Leitstreifen und Rillenplatten, die Blinde per Taststab erkennen und merken, wo der Weg entlangläuft, wo der Bus hält und wo man besser nicht weitergehen sollte. Ein Noppenfeld zeigt zum Beispiel die Stelle, wo sich die Vordertür öffnet. Die rechtliche Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit wird durch allgemein anerkannte und geltende Regeln der Technik sowie weitere aktuelle Regelwerke und Veröffentlichungen konkretisiert. Im Wesentlichen sind aktuell zu berücksichtigen: - E- DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum - DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum - DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung. Die Gemeinde Saarwellingen hat uns auf Anfrage erneut schriftlich bestätigt, dass die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen förderrechtlich begleitenden Baumaßnahmen an den Bushaltestellen jeweils nach den geltenden Vorschriften beauftragt werden. Des Weiteren kann die Gemeinde die DIN – Konformität soweit dies im Bestand möglich ist garantieren. Die Stellungnahme der Gemeinde leite ich Ihnen hiermit weiter: „Bei der Bushaltestelle St. Pius in Fahrtrichtung Nalbach wird zurzeit die empfohlene Querneigung um ca. 0,44% im Bereich des Einstiegsfeldes überschritten. Dies ist den Gegebenheiten vor Ort geschuldet. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Haltestelle noch nicht fertiggestellt ist. Wir werden an dem Haltepunkt noch eine Wartehalle installieren. Den Boden der Wartehalle können wir entsprechend anpassen, um in dem Bereich ein ebene Wartezone zu erhalten. Dies ist aber zurzeit ohne Wartehalle nicht möglich, da wir ansonsten eine Stolperstelle schaffen würden. Die erhöhte Querneigung werden wir im Bereich der Wartezone noch verbessern können. Eine Verkehrsgefährdung sehe ich hier nicht. Nach unserer Ansicht ist der barrierefreie Haltepunkt an dieser Stelle erforderlich. Wir haben in unmittelbarer Umgebung zwei Kindergärten und ein Dritter wird noch gebaut. Der Standort ist auch alternativlos. Zum Glück wird nicht nur Kritik geäußert, es gibt auch positive Rückmeldung von Eltern mit Kinderwagen, die sich über einen leichteren Ein- und Ausstieg freuen. Die Gemeinde Saarwellingen hat für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen einen Fachplaner beauftragt, dies ist richtig. Die Baumaßnahme wird aber von uns mit begleitet und abgenommen. „ Die Überprüfung auf DIN-Konformität zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit der eingereichten Vorplanung liegt primär beim Antragssteller. Bei Zuwendungen zur Projektförderung unter 375.000 € für Kommunen muss eine stichprobenweise Auswahl für die vertiefte Prüfung der Verwendungsnachweise getroffen werden. Im Rahmen der Stichprobenprüfungen werden die Planung und die Durchführung der Maßnahmen vor Ort geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: fragdenstaat; Antwortentwurf [#220211] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre umfangreichsten…
An Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland Details
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Betreff
AW: WG: fragdenstaat; Antwortentwurf [#220211]
Datum
4. Juli 2021 12:28
An
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
16_bilder-und-nachweise-din-18040-3.pdf
1,9 MB
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre umfangreichsten Ausführungen zu Konditionen und Ausführungen eines barrierefreien Ausbaues. Diese sind hinreichend bekannt und beantworten auch nicht meine Anfrage nach den Antragsunterlagen für die Förderung dieser Haltestelle. Gemäß Verordnung RL-NMOB ist diese vor Baubeginn zu stellen. Ich bitte hierfür nochmals um Zustellung -------------Mail v. 11.05.---------------------------- Antragsunterlagen zur Förderung(RL-NMOB) der neu erstellten barrierefreien Haltestelle in der Gemeinde Saarwellingen. Es handelt sich um das Bv. Haltestelle St. Pius der Gemeinde Saarwellingen. Bitte vollständig zukommen lassen ! Insbesondere die Dokumentationen bzw. Bedarfsanalysen bzw. Machbarkeitsüberprüfungen zum aktuellen Standort. Ich bitte um Bereitstellung in digitaler Form. -----------------/8< --------------------------------- Die Haltestelle ist unrechtmäßig in Betrieb genommen worden ! Ohne eine unterzeichnete Ausführungsplanung und ohne Abnahme ! Wer trägt hierfür die Haftung ? Insgesamt stellt sich die Frage nach Kontrolle und Überprüfung der Verfahren rsp. Auslegung der Amtsführung. Auch die Rückmeldung der Kommune teile ich in keinster Weise. In der beigfügten Anlage ist anhand von Fotomaterial dieser Haltestelle, anhand der Kriterien der anzuwendenden DIN 18040-3 belegt, dass die bauliche Ausführung keineswegs dem "Stand der Technik" barrierefrei entspricht ! Desweiteren existiert bereits eine barrierefreie Bestandshaltestelle in 1 Min fußläufiger Entfernung, welche insbesondere für die Waldschule erstellt wurde(Bezug: RL-NMOB Bedarf) Ich bin erstaunt, daß eine Öffentliche Stelle(hier die Gemeinde Saarwellingen) Ihnen als Fördergebende Stelle eine solche Darstellung zukommen lässt. Mein Eindruck als steuerzahlender Bürger ist, daß aufgrund der existierenden Förderung politisch beschlossen wurde, Zug um Zug alle bestehenden Haltestelle barrierefrei auszuführen. Dieser politische Wille wurde wohl ohne Einwände von der agierenden öffentlichen Stelle umgesetzt(HInweis: Kernaufgabe einer Öffentlichen Stelle ist die Herstellung von Rechtmäßigkeit!) Ich bitte erneut um Zusendung der bei Ihnen vorliegenden Unterlager zu dieser Haltestelle. Insbesondere verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Gewährleistung der Integrität und die Dokumentationspflichten Öffentlicher Stellen im Allgemeinen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 16_bilder-und-nachweise-din-18040-3.pdf Anfragenr: 220211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220211/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>