Antuf von der Staatsanwaltschaft Köln/7.Strafkammer/Finanzabteilung

Ich erhielt telefonisch die Aufforderung entweder einem Gerichtsverfahren oder einem Vergleich mit der Österreichischen Lottogesellschft zuzustimmen. die Höhe des Vergleiches soll ca. 4000,00€ betragen. Der Anruf kam über die Rufnummer 01777135380. Gleiche Person kontaktierte mich danach auch unter der Nummer 0221135380. Ich sollte das Geld(für den Vergleich) sofort abheben.
Frage: Sind die Rufnummern echt oder ist das ganze ein Betrug. Wenn es kein Betrug sein sollte, müßte ich den Vorgang nicht schriftlich erhalten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
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Betreff
Antuf von der Staatsanwaltschaft Köln/7.Strafkammer/Finanzabteilung [#139127]
Datum
9. Mai 2019 18:41
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erhielt telefonisch die Aufforderung entweder einem Gerichtsverfahren oder einem Vergleich mit der Österreichischen Lottogesellschft zuzustimmen. die Höhe des Vergleiches soll ca. 4000,00€ betragen. Der Anruf kam über die Rufnummer 01777135380. Gleiche Person kontaktierte mich danach auch unter der Nummer 0221135380. Ich sollte das Geld(für den Vergleich) sofort abheben. Frage: Sind die Rufnummern echt oder ist das ganze ein Betrug. Wenn es kein Betrug sein sollte, müßte ich den Vorgang nicht schriftlich erhalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Staatsanwaltschaft Köln
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Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Mai 2019 18:52
Status
Warte auf Antwort

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