Antwort an BfDI auf Schreiben vom 05.07.2013

Die Antwort ihres Hauses an den BfDI auf sein Schreiben vom 05.07.2013, siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/24329/V-660-007_0007_BMVg_und_MAD_25608_2013.pdf

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  • Datum
    24. Februar 2015
  • Frist
    28. März 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antwort ihre…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Antwort an BfDI auf Schreiben vom 05.07.2013 [#8738]
Datum
24. Februar 2015 11:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antwort ihres Hauses an den BfDI auf sein Schreiben vom 05.07.2013, siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/24329/V-660-007_0007_BMVg_und_MAD_25608_2013.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antwort an BfDI auf Schreiben vom 05.07.2…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Antwort an BfDI auf Schreiben vom 05.07.2013 [#8738]
Datum
30. März 2015 10:23
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antwort an BfDI auf Schreiben vom 05.07.2013" vom 24.02.2015 (#8738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 8738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anfrage über fragdenstaatde [#8738] vom 24.02.2015 Sehr geehrte auf Ihre Anfrage vom 24. Februar 2015 teile …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaatde [#8738] vom 24.02.2015
Datum
13. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
51,7 KB
Sehr geehrte auf Ihre Anfrage vom 24. Februar 2015 teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium der Verteidigung dem BfDI seinerzeit nicht selbst auf dessen Schreiben vom 5. Juli 2013 geantwortet hat. Eine Antwort erfolgte jedoch von Seiten des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihres Auskunftsersuchens, soweit Sie es aufrecht erhalten wollen, an diese Stelle. Mit freundlichen Grüßen