Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Antwort ihres Hauses an den BfDI auf sein Schreiben vom 14.06.2013, siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/24329/V-660-007_0007_BKAmt_22718_2013.pdf

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Februar 2015
  • Frist
    28. März 2015
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antwort ihre…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013 [#8733]
Datum
24. Februar 2015 11:21
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antwort ihres Hauses an den BfDI auf sein Schreiben vom 14.06.2013, siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/24329/V-660-007_0007_BKAmt_22718_2013.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundeskanzleramt
13IFG - 02814 In 2015 NA 027 Sehr geehrte ich habe Ihre E-Mail vorn 24. Februar 2015 erhalten. Sie beantragen dar…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
13IFG - 02814 In 2015 NA 027
Datum
25. Februar 2015
Status
Warte auf Antwort
71,5 KB
Sehr geehrte ich habe Ihre E-Mail vorn 24. Februar 2015 erhalten. Sie beantragen darin auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung der Antwort des Bundeskanzleramtes an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf dessen Schreiben vom 14.06.2013, siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/24329/V-660-007_0007_BKAmt_22718_2013.pdf. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung über diesen Zeitraum hinausgehen, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zur Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15,- und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
13IFG - 02814 In 2015 NA 027 Sehr geehrte mit E-Mail vom 24. Februar 2014 bitten Sie aufgrund des Informationsfre…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
13IFG - 02814 In 2015 NA 027
Datum
26. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
89,4 KB
Sehr geehrte mit E-Mail vom 24. Februar 2014 bitten Sie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um die "Zusendung der Antwort des Bundeskanzleramtes an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf dessen Schreiben vom 14.06.2013, siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/24329/V-660-007_0007_BKAmt_22718_2013.pdf." Auf ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt (sub I.). 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei (sub II.). Gründe: I. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Anspruch ist jedoch grundsätzlich auf die bei der konkreten Behörde vorhandenen Informationen beschränkt. Im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes befindet sich ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an Herrn Bundesminister a.D. Pofalla vom 14. Juni 2013, das aber nicht beantwortet wurde. Daher war der Antrag abzulehnen. II. Die Kostenentscheidung folgt aus § 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: 13IFG - 02814 In 2015 NA 027 [#8733] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: 13IFG - 02814 In 2015 NA 027 [#8733]
Datum
30. März 2015 10:23
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013" vom 24.02.2015 (#8733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 8733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>