Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013

Die Antwort ihres Hauses an den BfDI auf sein Schreiben vom 14.06.2013, siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/24329/V-660-007_0007_BMJ_22732_2013.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2015
  • Frist
    28. März 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antwort ihre…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013 [#8736]
Datum
24. Februar 2015 11:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antwort ihres Hauses an den BfDI auf sein Schreiben vom 14.06.2013, siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/24329/V-660-007_0007_BMJ_22732_2013.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesministerium der Justiz
Bezug: Ihr Antrag vom 24. Februar 2015 über www.fragdenstaat.de Sehr geehrte Ihre E-Mail vom 24. Februar 2015, i…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Bezug: Ihr Antrag vom 24. Februar 2015 über www.fragdenstaat.de
Datum
11. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
131,7 KB
Sehr geehrte Ihre E-Mail vom 24. Februar 2015, in der Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Übersendung des Antwortschreibens der ehemaligen Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarrenberger auf das Schreiben des ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schaar vom 14. Juni 2013 zum Thema US-Überwachungsprogramm PRISM bitten, ist hier eingegangen. Ich gebe Ihrem Antrag statt. Das Antwortschreiben von Frau Leutheusser-Schnarrenberger vom 11. Juli 2013 füge ich als Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen