Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013

Die Antwort ihres Hauses an den BfDI auf sein Schreiben vom 14.06.2013, siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/24329/V-660-007_0007_BMVg_22734_2013.pdf

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  • Datum
    24. Februar 2015
  • Frist
    28. März 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antwort ihre…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013 [#8737]
Datum
24. Februar 2015 11:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antwort ihres Hauses an den BfDI auf sein Schreiben vom 14.06.2013, siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/24329/V-660-007_0007_BMVg_22734_2013.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013 [#8737]
Datum
30. März 2015 10:22
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013" vom 24.02.2015 (#8737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 8737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013 [#8737]
Datum
17. April 2015 16:21
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013" vom 24.02.2015 (#8737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Auf eine verwandte Anfrage nach der "Antwort ihres Hauses an den BfDI auf sein Schreiben vom 05.07.2013" haben sie geantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/antwort-an-bfdi-auf-schreiben-vom-05072013-2/#nachricht-26163 Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 8737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: AW: Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013 [#8737]
Datum
14. September 2015 17:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013" vom 24.02.2015 (#8737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 171 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 8737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.…
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: AW: Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013 [#8737]
Datum
6. August 2019 17:19
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013“ vom 24.02.2015 (#8737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1593 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 8737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre E-Mail vom 06.08.2019 (s…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013 [#8737]
Datum
8. August 2019 13:30
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre E-Mail vom 06.08.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Meister, mit Ihrer E-Mail vom 6. August 2019 (Bezug) bitten Sie unter Hinweis auf Ihren IFG-Antrag vom 24. Februar 2015 (#8737) um Mitteilung des Bearbeitungsstands. Im Ergebnis einer ersten Prüfung Ihres Vorbringens teile ich Ihnen mit, dass es hierzu sowohl bedingt durch den inzwischen eingetretenen Zeitablauf (seit der Antragstellung sind mehr als vier Jahre vergangen) als auch auf Grund von seitdem eingetretenen aufbau- und ablauforganisatorischen Veränderungen einer weitergehenden Recherche unter Einbindung mehrerer hausinterner Stellen bedarf. Selbstverständlich bin ich dabei um schnellstmögliche Klärung bemüht. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-318 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.02.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
AW: Antwort an BfDI auf Schreiben vom 14.06.2013 [#8737]
Datum
1. Oktober 2019 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-318 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.02.2015 (#8737) 2. Ihre E-Mail vom 30.03.2015 3. Ihre E-Mail vom 17.04.2015 4. Ihre E-Mail vom 14.09.2015 5. Ihre E-Mail vom 06.08.2019 6. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17 vom 08.08.2019 Sehr geehrter Herr Meister, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 6. August 2019 (Bezug 5.), in der Sie unter Hinweis auf Ihren IFG-Antrag vom 24. Februar 2015 (Bezug 1.) um Mitteilung des Bearbeitungsstands gebeten haben. Hierzu muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die durchgeführte Recherche ergebnislos verlaufen ist. So konnte nicht ermittelt werden, aus welchem Grund Ihre Nachfragen zum Bearbeitungsstand (Bezüge 2. bis 4.) offenbar unbeantwortet geblieben sind. Zudem konnte nicht mehr festgestellt werden, ob und ggf. wie dass Ihrerseits angeführte Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 14. Juni 2013 beantwortet worden ist. Daher ist es mir nicht möglich, Ihnen die mit Bezug 1. erbetene amtliche Information zuzuleiten. Für die o.a. Versäumnisse bitte ich um Entschuldigung. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Januar 2016 eine IFG-Koordinierungsstelle eingerichtet worden ist. Zudem wurde die Bearbeitung der IFG-Anträge mit Wirkung vom 1. Juni 2018 zentralisiert. Durch diese Maßnahmen soll u.a. sichergestellt werden, dass Sachlagen, wie sie in Ihrem konkreten Fall leider eingetreten sind, für die Zukunft ausgeschlossen werden können. Mit freundlichen Grüßen