Antwort auf Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg auf Frage zum Verbleib deutscher IS-Anhänger

die Antwort auf die Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Linda Teuteberg an das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (Thema ist insbesondere der Verbleib deutscher IS-Anhänger, die in den Irak und nach Syrien ausgereist sind).

Die Antwort auf diese Frage liegt der WELT AM SONNTAG nach eigenen Angaben vor und wird durch die Abgeordnete Teuteberg kommentiert (siehe: https://www.welt.de/politik/ausland/article195728129/Sicherheit-Von-160-IS-Anhaengern-aus-Deutschland-fehlt-jede-Spur.html).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Antwort auf die…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Antwort auf Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg auf Frage zum Verbleib deutscher IS-Anhänger [#152232]
Datum
23. Juni 2019 17:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Antwort auf die Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Linda Teuteberg an das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (Thema ist insbesondere der Verbleib deutscher IS-Anhänger, die in den Irak und nach Syrien ausgereist sind). Die Antwort auf diese Frage liegt der WELT AM SONNTAG nach eigenen Angaben vor und wird durch die Abgeordnete Teuteberg kommentiert (siehe: https://www.welt.de/politik/ausland/article195728129/Sicherheit-Von-160-IS-Anhaengern-aus-Deutschland-fehlt-jede-Spur.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az: 13002/4#2019 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Antwort auf Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg auf Frage zum Verbleib deutscher IS-Anhänger [#152232]
Datum
25. Juni 2019 09:14
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az: 13002/4#2019 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) weitergeleitet. Diese ist die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt- Gemäß § 41 Abs. 1 satz1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass Sie Ihren Antrag zweifach mit gleichem Wortlaut an das BMI gestellt haben. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze.
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postanschrift finden Sie am Ende dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen An…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg auf Frage zum Verbleib deutscher IS-Anhänger [#152232]
Datum
25. Juni 2019 10:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postanschrift finden Sie am Ende dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich des zweiten, gleichlautenden Antrags möchte ich mitteilen, dass mir hier e…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg auf Frage zum Verbleib deutscher IS-Anhänger [#152232]
Datum
25. Juni 2019 11:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich des zweiten, gleichlautenden Antrags möchte ich mitteilen, dass mir hier ein Fehler unterlaufen ist, den ich zu entschuldigen bitte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>