Antwort auf Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg auf Frage zum Verbleib deutscher IS-Anhänger

die Antwort auf die Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Linda Teuteberg an das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (Thema ist insbesondere der Verbleib deutscher IS-Anhänger, die in den Irak und nach Syrien ausgereist sind).

Die Antwort auf diese Frage liegt der WELT AM SONNTAG nach eigenen Angaben vor und wird durch die Abgeordnete Teuteberg kommentiert (siehe: https://www.welt.de/politik/ausland/article195728129/Sicherheit-Von-160-IS-Anhaengern-aus-Deutschland-fehlt-jede-Spur.html).

Ergebnis der Anfrage

FRAGE:
Wo halten sich gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung jene deutschen Staatsbürger (mutmaßlich) auf, die an Kampfhandlungen der Terrormilizen des so genannten „Islamischen Staates“ teilgenommen oder diese unterstützt haben (bitte neben Angaben zu (mutmaßlichen) aktuellen Aufenthaltsorten auch gesonderte Angab en für Personen, die (mutmaßlich) verstorben sind, sich in Freiheit oder in (Kriegs)Gefangen-
schaft befinden), und in wie vielen Fällen besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die betreffenden Personen sich auch ohne Kenntnis der Behörden bereits in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten könnten?

ANTWORT:
Die Fragestellung bezieht sich auf deutsche Staatsbürger, die a n Kampf- handlungen teilgenommen oder diese unterstützt haben. Der Nachw eis, wer tatsächlich gekämpft hat, bz w. in welcher Form eine Unterst ützung erfolgte, ist nicht immer eindeutig belegbar bzw. laufen dazu derzeit noch weitere Abklärungen. Der Kenntnisstand orientiert sich an vorliegenden Informationen in Bezug auf aus Deutschland ausgereiste Personen in Richtung Syrien/Irak, bei denen potenziell davon auszugehen ist, dass sie zumindest mittelbar eine Unterstützungstätigkeit geleistet haben.

Von den derzeit bekannten mehr als 1050 in Richtung Irak/Syrien ausgereisten deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland befinden sich ca. ein Drittel aktuell in Deutschland und zu mehr als 220 Personen liegen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder dem Irak ums Leben gekommen sein sollen.

Zu Personen im unteren dreistelligen Bereich liegen derzeit Erkenntnisse über eine aktive Kampfbeteiligung in Syrien/Irak vor.

Jeweils etwa zwei Drittel dieser Personen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Es befinden sich von den ausgereisten deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland aktuell 124 in der Türkei, dem Irak und in Syrien in Haft bzw. sind dort in Gewahrsam genommen worden. 90 dieser Personen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Zu einzelnen Personen ist bekannt, dass sie sich in der Türkei aufhalten und nicht inhaftiert sind, ihnen jedoch in der Regel eine Melde auflage bei den dortigen Behörden oder eine Ausreisesperre auferlegt wurde.

Bei mehr als 160 Personen fehlen derzeit Hinweise auf deren Verbleib. Ein Großteil dürfte wahrscheinlich im Zuge von Kampfhandlungen in den letzten Jahren getötet worden sein. Vereinzelt könnte es diesen Personen auch gelungen sein, sich abzusetzen und/oder unterzutauchen. Es wird angesichts der unterschiedlichen veranlassten Maßnahmen (u . a. Fahndungsnotierungen oder Einreisesperren), die eine unkontrollierte Wiedereinreise deutlich erschweren, auch zukünftig davon ausgegangen, dass eine Einreise ohne Kenntnis der deutschen Sicherheits behörden der Ausnahmefall bleiben dürfte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Antwort auf die…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antwort auf Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg auf Frage zum Verbleib deutscher IS-Anhänger [#152231]
Datum
23. Juni 2019 17:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Antwort auf die Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Linda Teuteberg an das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (Thema ist insbesondere der Verbleib deutscher IS-Anhänger, die in den Irak und nach Syrien ausgereist sind). Die Antwort auf diese Frage liegt der WELT AM SONNTAG nach eigenen Angaben vor und wird durch die Abgeordnete Teuteberg kommentiert (siehe: https://www.welt.de/politik/ausland/article195728129/Sicherheit-Von-160-IS-Anhaengern-aus-Deutschland-fehlt-jede-Spur.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2019 Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Linda Teu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Antwort auf Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg auf Frage zum Verbleib deutscher IS-Anhänger [#152231] - (#2019)
Datum
8. Juli 2019 17:54
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#2019 Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Linda Teuteberg (FDP), auf die Ihr Auskunftsbegehren vermutlich gerichtet ist, finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/112/1911243.pdf unter der Nr. 23 auf Seite 18 Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung des Links, genau um dieses Dokument ging es mir. Eine…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Antwort auf Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg auf Frage zum Verbleib deutscher IS-Anhänger [#152231] - (#2019) [#152231]
Datum
8. Juli 2019 18:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung des Links, genau um dieses Dokument ging es mir. Eine schöne Woche wünscht Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>