Antwort des AA auf Kleine Anfrage 18/13343 (Zwangsrekrutierung von Franzosen während des II. WK)

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das AA hat auf die Kleine Anfrage der Grünen 18/13343 auf die Fragen 3 und 4 geantwortet:
"Die Bundesregierung hält die Zwangsrekrutierungen für rechtswidrig. Sie hat dies im Jahr 1971 gegenüber der französischen Regierung bestätigt."
Bitte senden Sie mir diese Bestätigung aus dem Jahr 1971 zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das AA hat auf d…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Antwort des AA auf Kleine Anfrage 18/13343 (Zwangsrekrutierung von Franzosen während des II. WK) [#61252]
Datum
14. März 2019 13:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das AA hat auf die Kleine Anfrage der Grünen 18/13343 auf die Fragen 3 und 4 geantwortet: "Die Bundesregierung hält die Zwangsrekrutierungen für rechtswidrig. Sie hat dies im Jahr 1971 gegenüber der französischen Regierung bestätigt." Bitte senden Sie mir diese Bestätigung aus dem Jahr 1971 zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
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Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?Kleine_Anfrage_18/13343_( Zwangsrekrutierung_von_Franzosen_?= =?iso-8859-1?Q?w=E4hrend_des_II._WK )?=
Datum
22. März 2019 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT ---------- Gz.: 117-92-251.07 Antragsteller/in ---------- Sehr geehrtAntragsteller/in da sich die von Ihnen gesuchten Unterlagen bereits im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts befinden, wurde Ihre Anfrage vom 14.3.2019 vom IFG-Referat hierhin abgegeben. In der Email-Anlage finden Sie den Scan einer Verbalnote des Auswärtigen Amts an die Französische Botschaft vom 10. Februar 1971, die die Anerkennung der Rechtswidrigkeit der deutschen Zwangsrekrutierungen im Zweiten Weltkrieg beinhaltet (Zweiter Absatz. Archivsignatur: PA AA, PARIDIP, Bd. 18478). Die schlechte Scan-Qualität bitte ich zu entschuldigen; Sie ist der Qualität der Vorlage geschuldet. Mit freundlichen Grüßen