Antwort des Bezirks auf den Entwurf der Senatsdrucksache bezüglich des Beach Clubs in Harburg

Anfrage an: Bezirksamt Harburg

Den Entwurf der Senatsdrucksache bezüglich des Beach Clubs in Harburg sowie die Antwort des Bezirks auf diese Senatsdrucksache.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2014
  • Frist
    20. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antwort des Bezirks auf den Entwurf der Senatsdrucksache bezüglich des Beach Clubs in Harburg [#7169]
Datum
19. August 2014 15:16
An
Bezirksamt Harburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Entwurf der Senatsdrucksache bezüglich des Beach Clubs in Harburg sowie die Antwort des Bezirks auf diese Senatsdrucksache.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Harburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr vorstehender Antrag nach § 1 HmbTG ist gemäß § 6 Abs. 1 HmbTG abzule…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: Antwort des Bezirks auf den Entwurf der Senatsdrucksache bezüglich des Beach Clubs in Harburg [#7169]
Datum
20. August 2014 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr vorstehender Antrag nach § 1 HmbTG ist gemäß § 6 Abs. 1 HmbTG abzulehnen, da die Willensbildung des Senats, dazu gehören Senatsdrucksachenentwürfe und Stellungnahmen dazu, von der Informationspflicht ausgenommen sind. Hinsichtlich des Senatsdrucksachenentwurfes wäre die Finanzbehörde zuständig, die aber gemäß § 6 Abs. 1 HmbTG den Informationszugang ebenfalls ablehnen müsste. Ich bedauere, Ihnen keinen günstigeren Bescheid erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen