Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die in (https://www…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger [#195550]
Datum
19. August 2020 11:31
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die in (https://www.tagesspiegel.de/politik/platz-fuer-neue-autobahnen-scheuer-ist-ein-enteignungsminister/26088460.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE) genannte Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger zum Thema der Enteignungsverfahren im Rahmen des Straßenbau.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195550/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs St…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger [#195550]
Datum
22. September 2020 08:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger“ vom 19.08.2020 (#195550) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195550/

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
577 IFG Antwort des PSts Steffen Bilger zum Thema Enteignungen Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
577 IFG Antwort des PSts Steffen Bilger zum Thema Enteignungen
Datum
24. September 2020 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren IFG-Antrag vom 19.08.2020 übersende ich Ihnen die beigefügten Dokumente. Mit freundlichen Grüssen