Antwort Deutschlands auf den Fragebogen der maltesischen Ratspräsidentschaft zum EU-Transparenzregister

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Am 20. Februar 2017 versendete die maltesische Ratspräsidentschaft ein Schreiben an alle EU-Mitgliedsstaaten, mit der Bitte, den angehängten Fragebogen zu einem EU-Transparenzregister auszufüllen, um die Einführung eines umfassenden Registers weiter voranzutreiben. Auch die deutsche Regierung hat diesen Fragebogen erhalten und beantwortet. Diesbezüglich bitte ich um die Herausgabe/Veröffentlichung der Antworten Deutschlands auf den Fragebogen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2017
  • Frist
    30. Juni 2017
  • 6 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 20. Februar 2…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Antwort Deutschlands auf den Fragebogen der maltesischen Ratspräsidentschaft zum EU-Transparenzregister [#21648]
Datum
29. Mai 2017 15:27
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 20. Februar 2017 versendete die maltesische Ratspräsidentschaft ein Schreiben an alle EU-Mitgliedsstaaten, mit der Bitte, den angehängten Fragebogen zu einem EU-Transparenzregister auszufüllen, um die Einführung eines umfassenden Registers weiter voranzutreiben. Auch die deutsche Regierung hat diesen Fragebogen erhalten und beantwortet. Diesbezüglich bitte ich um die Herausgabe/Veröffentlichung der Antworten Deutschlands auf den Fragebogen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Antwort Deutschlands auf den Fragebogen der maltesischen Ratspräsidentschaft zum EU-Transparenzregister [#21648]
Datum
31. Mai 2017 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz: _Antwort_Deut?= schlands auf den Fragebogen der malte…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz: _Antwort_Deut?= schlands auf den Fragebogen der maltesischen Ratspräsidentschaft zum EU-Transparenzregister, Vg. Nr. 114-2017
Datum
27. Juni 2017 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: =?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz: _Antwort_Deut?= schlands auf den Fragebogen der m…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: =?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz: _Antwort_Deut?= schlands auf den Fragebogen der maltesischen Ratspräsidentschaft zum EU-Transparenzregister, Vg. Nr. 114-2017 [#21648]
Datum
27. Juni 2017 12:16
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erleutern Sie, weshalb die Auskunft zur Antwort auf den Fragebogen vollständig zu verweigern ist. Für den dafür nötigen Bescheid erhalten sie die folgende Adresse: LobbyControl Am Justizzentrum 7 50939 Köln Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz: _Antwort_Deut?= schlands auf den Fragebogen der malte…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz: _Antwort_Deut?= schlands auf den Fragebogen der maltesischen Ratspräsidentschaft zum EU-Transparenzregister, Vg. Nr. 114-2017
Datum
29. Juni 2017 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen vorab den Bescheid des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Schreiben wurde gleichzeitig per Post an Sie gesandt. Mit freundlichen Grüßen