Anwaltskosten Potsdamer Uferweg

Sämtliche Anhaltskostenrechnungen (gerichtlich sowie außergerichtlich) in der Vertretung der Sache Verfahren um den Potsdamer Uferweg.

Siehe auch: Uferloser Streit am Griebnitzsee https://www.rbb24.de/content/rbb/r24/panorama/beitrag/2020/02/brandenburg-potsdam-uferweg-griebnitzsee.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwaltskosten Potsdamer Uferweg [#179878]
Datum
10. Februar 2020 08:12
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Anhaltskostenrechnungen (gerichtlich sowie außergerichtlich) in der Vertretung der Sache Verfahren um den Potsdamer Uferweg. Siehe auch: Uferloser Streit am Griebnitzsee https://www.rbb24.de/content/rbb/r24/panorama/beitrag/2020/02/brandenburg-potsdam-uferweg-griebnitzsee.html
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 179878 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr o.a. Schreiben. Wir haben dieses zuständigkeitshalber an den Geschäftsber…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Anwaltskosten Potsdamer Uferweg - Antrag auf Akteneinsicht
Datum
10. Februar 2020 17:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr o.a. Schreiben. Wir haben dieses zuständigkeitshalber an den Geschäftsbereich 5 - Zentrale Verwaltung -, Beigeordneter: Dieter Jetschmanegg, Telefon +49 331 289 1060, weitergeleitet. Von dort erhalten Sie umgehend eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Landeshauptstadt Potsdam -Der Oberbürgermeister- [geschwärzt] Friedrich-Ebert-Straße 79/81 14469 Potsdam [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf einen Artikel des RBB vom 07.02.2020. Thema …
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
WG: Anwaltskosten Potsdamer Uferweg [#179878]
Datum
11. März 2020 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf einen Artikel des RBB vom 07.02.2020. Thema dieses Artikels sind die Normenkontrollverfahren der Landeshauptstadt Potsdam vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zum Bebauungsplan am Ufer des Griebnitzsees. In diesem Artikel werden keine Angaben zu Anwaltskosten gemacht. Bezugnehmend auf diesen Artikel und die dortige Aussage möchten Sie sämtliche Anwaltskostenrechnungen (gerichtlich sowie außergerichtlich) in der Vertretung der Sache Verfahren um den Potsdamer Uferweg zugesendet bekommen. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen wie folgt antworten: Gegen den Bebauungsplan waren insgesamt 20 Klagen von Grundstückseigentümer vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig. Gegen diese Urteile legte die Landeshauptstadt Potsdam Rechtsmittel ein, so dass die gerichtlichen Verfahren noch nicht beendet sind. Da die Normenkontrollverfahren noch nicht beendet sind, kann die Landeshauptstadt Potsdam Ihnen keine Anwaltskostenrechnungen übermitteln. Nach § 1 AIG hat jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach den §§ 4 und 5 entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. Dieses Recht besteht aber nur bei beendeten Verfahren. In laufenden Verfahren wird Akteneinsicht bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen oder in sonstiger Weise beendenden Entscheidung nur nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Verfahrensrechtes gewährt (§ 2 Abs. 4 AIG). Da die gerichtlichen Verfahren noch fortdauern, kann eine Einsicht bzw. Auskunft aus diesen Akten nur nach Maßgabe des anzuwenden Verfahrensrechts, hier der Verwaltungsgerichtsordnung, erfolgen. Danach können lediglich die am Prozess Beteiligten Akteneinsicht erhalten. Mit freundlichen Grüßen