Anwaltsrechnungen für Gerichtsverfahren nach IFG

Die Kostenfür die 3 Gerichtsverfahren des BMVI nach dem IFG, die im Jahre 2018 abgeschlossen wurden, nach Verfahren aufgeschlüsselt (vgl. IFG Statistik des BMI über 2018).

Ich mache darauf aufmerksam, dass eine Übersendung der Postanschrift nicht erforderlich ist, da es sich um einen einfachen Antrag handeln sollte (vgl. 5TB des BfDI, 2.2.2, 6TB des BfDI, 2.1.10).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Mai 2019
  • Frist
    26. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kostenfür die 3…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Anwaltsrechnungen für Gerichtsverfahren nach IFG [#146052]
Datum
24. Mai 2019 19:59
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kostenfür die 3 Gerichtsverfahren des BMVI nach dem IFG, die im Jahre 2018 abgeschlossen wurden, nach Verfahren aufgeschlüsselt (vgl. IFG Statistik des BMI über 2018). Ich mache darauf aufmerksam, dass eine Übersendung der Postanschrift nicht erforderlich ist, da es sich um einen einfachen Antrag handeln sollte (vgl. 5TB des BfDI, 2.2.2, 6TB des BfDI, 2.1.10).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(nach OCR) vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können Ihnen entsprechende Anwaltsrechungen - genauer: die erfragt…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Anwaltsrechnungen für Gerichtsverfahren nach IFG
Datum
28. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
(nach OCR) vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können Ihnen entsprechende Anwaltsrechungen - genauer: die erfragte Endsumme -nicht übersandt werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 21.02.2019 - OVG VG 12 B 15.18 - entschieden, dass Endsummen anwaltlicher Beratung der Bundesregierung auch nach Mandatsbeendigung dem anwaltlichen Berufsgeheimnis unterfallen, etwa geschützt durch § 3 Ziffer 4 IFG. Rechnungsendsummen anwaltlicher Beratung sind geeignet, die Wettbewerbsposition der beratenden Rechtsanwälte zu schwächen. Das Gericht hat nicht den Spielraum für eine einschränkende Auslegung des Berufsgeheimnisses dahingehend gesehen, dass die Bundesregierung sich nicht auf das bestehende Berufsgeheimnis der beratenden Rechtsanwälte berufen könne. Die Revision wurde nicht zugelassen. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Nennung gemäß dieser Rechtsprechung nicht erfolgen kann. Sollten Sie hierzu einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid benötigen, bitte ich um gesonderte Nachricht.