Anwaltsrechnungen in einem Streit vor dem Bundesverfassungsgericht
Eine Kopie sämtlicher Anwaltsrechnungen der Kanzlei Redeker Sellner Dahs , Aktenzeichen der Kanzlei Reg-Nr.: 46 16 1920 RTH//bverfg_1920a. Die Kanzlei vertritt die Bundesregierung gegen die Verfassungsbeschwerden der Frau L. Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 u. 2 BvR 1900/14 beim Bundesverfassungsgericht und hat Namens und im Auftrag der Bundesregierung eine ausführliche Stellungnahme verfasst. Das Bundeskanzleramt hat mir mitgeteilt, dass das Bundesministerium des Innern das Verfahren federführend betreut und meine Anfrage dort zu stellen ist. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Anfrage abgelehnt
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Datum12. Oktober 2016
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18. Juni 2019
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11 Follower:innen
- Von
- Cécile Lecomte
- Betreff
- Anwaltsrechnungen in einem Streit vor dem Bundesverfassungsgericht [#18060]
- Datum
- 12. Oktober 2016 15:43
- An
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- Briefpost
- Betreff
- Informationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 1. November 2016
- Status
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- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- Betreff
- Widerspruchsbescheid
- Datum
- 9. Februar 2017
- Status
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- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- Briefpost
- Betreff
- Erwiderung des Bundesinnenministeriums auf meine Klage vorm VG Berlin
- Datum
- 6. April 2017
- Status
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- Von
- Verwaltungsgericht Berlin
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- Briefpost
- Betreff
- VG Berlin bittet Innenministerium um Prüfung ob Informationen mind. teileweise heraus gegeben werden können
- Datum
- 2. Mai 2017
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- Von
- Verwaltungsgericht Berlin
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- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 22. Mai 2017
- Status
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- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 22. Mai 2017
- Status
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Auch aufgeführt ist § 3 Nr. 6 IFG dieser trifft zu "wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr [...]". Wie könnte eine zum Teil geschwärzte Antwort diese Interessen gefährden? Ob ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart wurden hat doch keinen Einfluss auf künftige Interessen, da diese Honorare und wie sie berechnet werden, bei jedem Verfahren neu ausgehandelt werden.
Meiner Meinung nach versteckt man sich hier - zumindest teilweise scheinbar im Interesse der Kanzlei(?) - hinter nicht zutreffenden Paragraphen des IFG.
- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- Briefpost
- Betreff
- Antwort des Innenmisteriums mit... geschwärzten Kopien der Rechnungen
- Datum
- 8. Juni 2017
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- Von
- Bundesverfassungsgericht
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- Briefpost
- Betreff
- Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden
- Datum
- 26. Juni 2017
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Cécile Lecomte
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- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 5. Juli 2017
- An
- Verwaltungsgericht Berlin
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- Von
- Verwaltungsgericht Berlin
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- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 3. August 2017
- Status
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ich weiß nicht warum, aber die Seite will mir dein Kommentar nicht vollständig anzeigen. Du kannst mir direkt schreiben, meine Kotaktadresse mit PGP findest du hier: http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/de…
ich habe schon mehrfach Anwalts-Rechnungen per IFG-Anfrage bekommen. Teils mit umfangreichen Schwärzungen, die ich aber durch Einsprüche bis auf den Stundensatz rückgängig machen konnte. Brauchst Du da Links zu?
- Von
- Verwaltungsgericht Berlin
- Via
- Briefpost
- Betreff
- VG 2 K 50.17
- Datum
- 26. September 2017
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Verwaltungsgericht Berlin
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- Briefpost
- Betreff
- VG 2 K 5.17
- Datum
- 28. September 2017
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Verwaltungsgericht Berlin
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- Briefpost
- Betreff
- VG 2 K 50.17
- Datum
- 9. Oktober 2017
- Status
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- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Via
- Briefpost
- Betreff
- VG 2 K 50.17
- Datum
- 16. Oktober 2017
- Status
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Cécile
Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin am 18. Januar 2018 um 10 Uhr. Saal ist dann aus dem Terminaushang am Eingang zu entnehmen, Aktenzeichen lautet VG 2 K 50.17 Lecomte ./. Bundesrepublik Deutschland
Geladen sind: Bundesministerium des Inneren, Kanzlei Redeker, Sellner und Dahs sowie ich über meinen Anwalt RA Jakobsen.
- Von
- Verwaltungsgericht Berlin
- Via
- Briefpost
- Betreff
- VG 2 K 50.17 - Ladung mündliche Verhandlung am 18.01.2018
- Datum
- 16. Oktober 2017
- Status
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https://netzpolitik.org/2018/verwaltung…
und Legal Tribune Online
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unte…
Über die Verhandlung.
Ich habe meine Klage gewonnen. Berufung und Sprungrevision wurden zugelassen, weil es in der Sache noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
Es war viel Juristerei aber nicht uninteressant. Das Informationsgesetz IFG sieht bei der Verpflichtung einer Behörde Informationen zugänglich zu machen zwar Ausnahmen vor, keine dieser Ausnahmen sind auf den Fall anwendbar. Also weder das Berufsgeheimnis nach § 3(4) IFG in Kombination mit § 43a (2) BRAO (worauf die Großkanzlei Redecker sich beruft) noch fiskalische Interessen im Wirtschaftsverkehr (§3 (6) IFG) noch das berechtigte Interesse dritter an der Geheimhaltung (§ 3(7) IFG) noch das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis nach § 6 (2) greifen hier. Zitat Herr Nitsch, Regierungsdirektor beim Ministerium des Inneren: "Es gibt genug Behörden, die vom IFG keine Ahnung haben". Tja, das ist mir schon aufgefallen... dürfte Menschen die über Frag den Staat Anfragen machen auch die Erfahrung gemacht haben...
Ein ausführlicherer Bericht folgt in den kommenden Tagen auf blog.eichhoernchen.fr
Danke an die Menschen die heute gekommen sind.
- Von
- Verwaltungsgericht Berlin
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Urteil vom 18.1.2018 2 K 50.17
- Datum
- 18. Januar 2018
- Status
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- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Via
- Briefpost
- Betreff
- PKH Bewilligung
- Datum
- 14. März 2018
- Status
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- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 26. März 2018
- Status
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- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- Briefpost
- Betreff
- Berufungsbegründung der Kanzlei Redeker
- Datum
- 30. April 2018
- Status
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PKH wurde mir außerdem bewilligt.
@FragdenStaat: ich konnte beim "Absender" leider weder die Kanzlei Redeker noch das OVG im Feld angeben. Das Feld verlangt eine Behörde ab. Aber wenn ein Verfahren vor Gericht anhängig ist, kommt nicht nur post von der beklagten Behörde, sondern auch vom Gericht, von der Beigeledenen, etc...
- Von
- Cécile Lecomte
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Erwiderung zur Berufung der Gegenseite
- Datum
- 25. Juni 2018
- An
- Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Status
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Zu den nun gewonnenen Klagen: http://blog.eichhoernchen.fr/post/8-Jah…
- Von
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ladung zur Berufungsverhandlung 21.2.2019 um 11 Uhr
- Datum
- 9. November 2018
- Status
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Details: http://blog.eichhoernchen.fr/post/Bunde…
- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Leitfaden und Checkliste zur Beauftragung von Rechtsanwälten
- Datum
- 4. Februar 2019
- Status
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Ich habe verloren, aber Aussage der Behörde ist entlarvend. Fragdenstaat und Transparenz mag das Ministerium nicht.
Tagesspeigel hat auch einen guten Artikel gebracht: https://www.tagesspiegel.de/politik/ger…
- Von
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Via
- Briefpost
- Betreff
- schriftliches Urteil vom OVG
- Datum
- 1. April 2019
- Status
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Ihre Spende für die Plattform
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Ihre Spende macht es uns möglich, die Plattform am Laufen zu halten und weiterzuentwickeln.
- Von
- Bundesverwaltungsgericht
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 19. Dezember 2019
- Status
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Bei der Verfassungsbeschwerde selbst, war es eine andere Art Abrechnung, das wurde in der mündl. verhandlung damals schin mal klar. Das bedeuet dass die Kanzlei deutlich höhere rechnungen gestellt haben wird, ist zumindest naheliegend. Und weil Bundesregierung und Kanzlei ein Geheimnis daraus machen, wie viel Ausgegeben wird, wenn der Staat eine Kanzlei beauftragt in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, wo Bürger*innen selbst keinen Anwalt haben, wird es Spekulation bleiben. Der Verdacht dass hier unverhältnismäßig viele Steuergelder ausgegeben wurden, wird im Raum bleiben. Tja viel Geld und Aufwand (die Klage nun bis zum Bundesverwaltungsgericht hat sicher öffentliche Gelder gekostet) dafür, dass der Staat grundrechtsfeindliche Polsitionen vertreten hat (die verfassungsbeschwerde um die Ingewahrsamnahmen habe ich ja gewonnen).
witzig ist aber dass ich die Kosten des Verfahrens trage.
Mindestens hier, weiß ich wie viel die Kanzlei, die sonst ihre Rechnungen für Rechtsangelegenheiten der Bundesregierung gegen Bürger*innen gern geheim hält, bezahlt wird. Möglicherweise ist es aber in dieser Angelegenheit eine Bezahlung nach Standartgebühren... Die Kanzlei will Geld weil sich ihre Beiladung beantragte und diese erfolgte dann auch.
witzig ist aber dass ich die Kosten des Verfahrens trage.
Mindestens hier, weiß ich wie viel die Kanzlei, die sonst ihre Rechnungen für Rechtsangelegenheiten der Bundesregierung gegen Bürger*innen gern geheim hält, bezahlt wird. Möglicherweise ist es aber in dieser Angelegenheit eine Bezahlung nach Standartgebühren... Die Kanzlei will Geld weil sich ihre Beiladung beantragte und diese erfolgte dann auch.