Anwaltszwang widerspricht Art. 6 EMRK
Wieso gibt es den Anwaltszwang?
Nachdem ALLE Richter gemäß Art. 1 3 GG du Art. 20 3 GG an Recht und Gesetz gebunden sind, ist es doch deren Aufgabe auch unter Berücksichtigung der Schutzpflicht des Staates gemäß Art. 1 1 GG von Amtswegen mir mein Recht zu zu sprechen.
Was soll daran ein Anwalt ändern? Es gibt nun mal Menschen, die weder betreutes Lesen, Schreiben, Reden noch Denken brauchen.
Im übrigen widerspricht dieser Anwaltszwang auch ganz eindeutig dem Art. 6 EMRK:
Recht auf ein faires Verfahren
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c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
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https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html
Anfrage erfolgreich
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Datum12. November 2019
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14. Dezember 2019
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