Anwaltszwang widerspricht Art. 6 EMRK

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Wieso gibt es den Anwaltszwang?

Nachdem ALLE Richter gemäß Art. 1 3 GG du Art. 20 3 GG an Recht und Gesetz gebunden sind, ist es doch deren Aufgabe auch unter Berücksichtigung der Schutzpflicht des Staates gemäß Art. 1 1 GG von Amtswegen mir mein Recht zu zu sprechen.

Was soll daran ein Anwalt ändern? Es gibt nun mal Menschen, die weder betreutes Lesen, Schreiben, Reden noch Denken brauchen.

Im übrigen widerspricht dieser Anwaltszwang auch ganz eindeutig dem Art. 6 EMRK:

Recht auf ein faires Verfahren
...
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
...
https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
Alexander Schröpfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso gibt …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Alexander Schröpfer
Betreff
Anwaltszwang widerspricht Art. 6 EMRK [#170277]
Datum
12. November 2019 07:53
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso gibt es den Anwaltszwang? Nachdem ALLE Richter gemäß Art. 1 3 GG du Art. 20 3 GG an Recht und Gesetz gebunden sind, ist es doch deren Aufgabe auch unter Berücksichtigung der Schutzpflicht des Staates gemäß Art. 1 1 GG von Amtswegen mir mein Recht zu zu sprechen. Was soll daran ein Anwalt ändern? Es gibt nun mal Menschen, die weder betreutes Lesen, Schreiben, Reden noch Denken brauchen. Im übrigen widerspricht dieser Anwaltszwang auch ganz eindeutig dem Art. 6 EMRK: Recht auf ein faires Verfahren ... c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist; ... https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Schröpfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer
Alexander Schröpfer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwaltszwang widerspricht Art. 6 EMRK“ …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Alexander Schröpfer
Betreff
AW: Anwaltszwang widerspricht Art. 6 EMRK [#170277]
Datum
14. Dezember 2019 05:30
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwaltszwang widerspricht Art. 6 EMRK“ vom 12.11.2019 (#170277) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer Anfragenr: 170277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170277 Postanschrift Alexander Schröpfer << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Schöpfer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2019. Sie werden im Laufe dieser Woc…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Anwaltszwang widerspricht Art. 6 EMRK [#170277]
Datum
16. Dezember 2019 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schöpfer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2019. Sie werden im Laufe dieser Woche eine Antwort erhalten. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
WG: Ihre Anfrage an das Bundeskanzleramt
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Ihre Anfrage an das Bundeskanzleramt
Datum
30. Dezember 2019 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen