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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anweisung an Bundespolizei zu Grenzkontrollen“
Bundesministerium *I des Innern. für Bau und Heimat MinOing PP.ter Betderwteden Standiger Vertreter der Abteilungs l�ttenn 8 Bundespolizeipräsidium A!t-Moabtl 140 10557 Berlir. P:)S• �NSC>IRifl 11014 Berlin JU ,-493018681-11778 , ... � +493018681-51778 Betreff: Grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung SVB@bmt.bund.de hier: Zurückweisungen an der Grenze WW'N bmt.bund de Aktenzeichen: 82 - 52004/444#3 Be rlin 19. Juni 2018 . Seite 1 von 1 Der Bundesmtnister des lnnern, für Bau und Heimat hat entschieden, dass künftig im Rahmen von vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Binnen grenzen Personen, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Ab satz 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht zurückgewiesen werden . ungeachtet davon, ob sie ein Schutzersuchen äußern. Für a l le weiteren Fallkonstellationen in Zusammenhang m it dem Vorbringen eines Schutzersuchens an der Grenze bit�e ich das bisherige Veriahren fortzuführen ln begründet schwierigen Einzelfällen bitte ich m i ch frühzeitig zu beteiligen. Zudem bitte ich sicherzustellen. dass �ie über das Veranlasste und die Umsetzung dieser Entscheidung kurzfri stig und belastbar - zunächst bis auf weiteres täglich - berichten können. Im Auftrag Pet � de rwieden lLSTE:..� : ;f't:C! lt�TR.;;'lSO-:R•'-·r !n�g-Dri'\olfltl-·\I�Pe-4 �tS:-' 4��o·· '.JFqKE �•k S;. ....IRoNi)IJI�(; S - C· Sdn'\n,) rl-'.. p!Wl'�hO'